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BILDUNG/839: Nichts Gutes aus Brüssel - Mindestausbildungszeit für Medizinstudenten auf 5 Jahre reduziert (idw)


MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V. - 21.06.2013

Nichts Gutes aus Brüssel



In Brüssel haben sich EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament auf eine gravierende Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie verständigt: Die Mindestausbildungszeit für das Medizinstudium wird von sechs auf fünf Jahre reduziert. Eine besser abgestimmte Ärzteausbildung wird damit nicht erreicht.

Der Text der Richtlinie 2005/36/EC wird künftig vorsehen, dass die Mindestausbildungsdauer für das Medizinstudium nur noch fünf Jahre beträgt, innerhalb derer mindestens 5.500 Unterrichtsstunden zu absolvieren sind. "Zwar heißt es in einem Nachsatz, dass das Ziel dieser Änderung nicht die Verkürzung der Ausbildungsdauer sei, doch wird damit die verkürzte Ausbildung legalisiert", sagt Professor Heyo Kroemer, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentages. "Statt eine Angleichung der Ärzteausbildung in Europa vorzunehmen, werden nun die Unterschiede vergrößert."

Jeder darf machen was er will

Ein wesentlicher Knackpunkt sind die unterschiedlichen Praxisphasen: Die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse lässt offen, was genau zu den Unterrichtsstunden zählt. Bereits heute variiert die Praxisphase der Ärzteausbildung zwischen vier Monaten und zwei Jahren. In manchen Mitgliedsstaaten ist sie Teil des Studiums, in anderen schließt sie sich an das Studium an.

Das Ergebnis der mehrjährigen Verhandlungen in Brüssel überrascht: Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission und des Ausschusses für den Binnenmarkt (IMCO) wurde letztlich doch angenommen. Für den Erhalt der sechsjährigen Mindeststudienzeit haben sich neben dem EU-Ausschuss für öffentliche Gesundheit (ENVI) und dem Deutschen Ärztetag die maßgebenden Institutionen der Universitätsmedizin eingesetzt. Für andere Berufe wurden in Brüssel lediglich redaktionelle Klarstellungen vorgenommen, doch in der für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Medizin darf künftig ein Studienjahr reduziert werden.

In Irland und Großbritannien wurde bisher bereits - entgegen der geltenden Richtlinie - teilweise eine verkürzte Medizinerausbildung praktiziert. Auch eine private Hochschule aus Österreich folgte dem Beispiel, um zahlungskräftige Studienbewerber zu gewinnen. Während sich die Mehrheit der Staaten an die EU-Vorgaben hielt, sind nun die Vertragsverletzer die Gewinner. Diese Staaten müssen jetzt keine Sanktionen mehr befürchten.


Kontakt:
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Dr. Volker Hildebrandt, 21.06.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2013