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ZAHN/167: Bei Zahnunfällen regelmäßige Kontrollen durchführen (DGK)


Deutschen Gesellschaft für Endodontie e. V. - Mittwoch, 29. Juli 2009

Bei Zahnunfällen regelmäßige Kontrollen durchführen

Eine Wurzelkanalbehandlung kann geschädigte Zähne retten


(dgendo) Meist passiert es aus Versehen beim Sport oder im Menschengedränge. Ein Stoß oder Schlag gegen die Zähne lockert sie. Lässt der Schmerz nach, vergessen die Betroffenen oft den Vorfall. Unbeachtet kann es jedoch zu Spätkomplikationen, zum Beispiel einem verzögerten Absterben des Zahnnervens, kommen. Deshalb rät die Deutsche Gesselschaft für Endodontie e. V. (DGEndo) in Leipzig, nach jedem Zahnunfall zu einer engmaschigen Kontrolle durch einen Zahnarzt.

Je nach Krafteinwirkung treten unterschiedliche Schäden auf. Nicht immer muss gleich der Zahn brechen oder ganz ausgeschlagen sein. Häufig ist gar nichts zu sehen. Aber schon durch die Erschütterung können im Zahnhalteapparat die Haltefasern reißen, die hier liegenden Zellen gequetscht werden und absterben. Auch die Blutgefäße im Zahninneren können platzen oder reißen. Als Folge davon kann das weiche Zahngewebe, die Pulpa, absterben. Durch die Verletzungen ist es auch möglich, dass Bakterien ins Zahninnere eindringen. Entzündungen verursachen und den Zahnnerv schädigen. Stirbt der Zahnnerv ab, kann der Zahn trotzdem noch durch eine Wurzelkanalbehandlung gerettet werden. Dabei wird das abgestorbene Nervengewebe entfernt, die Wurzelkanäle gesäubert, desinfiziert und anschließend mit einer dichten Füllung verschlossen. Die Fortschritte in den Behandlungstechniken machen es möglich, heutzutage Zähne zu erhalten, die noch vor wenigen Jahren entfernt werden mussten. Im Zweifelsfall kann der behandelnde Zahnarzt einen Endodontie-Spezialisten zu Rate ziehen. Adressen finden Interessierte unter www.dg-endo.de im Internet.

Übrigens: Nach einem Unfall sollten die Zähne nicht übermäßig geschont werden. Das heilende Gewebe braucht seine "Funktionsreize", zum Beispiel durch normale Kost. Eine Überlastung sollte jedoch unbedingt vermieden werden. Knochen abnagen ist also erstmal tabu.


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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Endodontie e. V.
Pressemitteilung 4/2009 vom 29.07.2009
Dr. Dietmar Krause
Schuhmarkt 4, 35037 Marburg
Tel. 06421/293-224
Fax 06421/293-724
E-Mail: dietmar.krause@kilian.de
Internet: www.dg-endo.de
Internet: www.rundum-zahngesund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2009