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NEUROLOGIE/688: Zufallsfunde im Hirnscan bei jedem dritten Studienteilnehmer (DGKN)


Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) - 2. April 2012

Neurophysiologen fordern sorgsamen Umgang mit MRT-Bildern

Zufallsfunde im Hirnscan bei jedem dritten Studienteilnehmer



Darmstadt - Regelmäßig erstellen Forscher von Studienteilnehmern Hirnscans per Magnetresonanztomographie (MRT). Die Aufnahmen liefern Hinweise zu Struktur und Arbeitsweise des Gehirns. Sie können aber auch Krankheiten eines Probanden verraten. Doch um eine Erkrankung auf MRT-Bildern zu erkennen, müsste ein Neurologe diese prüfen. Bislang ist das nicht üblich. Nun zeigt eine Studie, dass eine Routine-Begutachtung der Aufnahmen durch einen Facharzt sinnvoll wäre. Denn die Forscher entdeckten bei jedem dritten Studienteilnehmer auffällige Befunde. Ein solches Vorgehen birgt jedoch auch Probleme, wie die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) betont. Probanden und Ärzte könnten einen Normalbefund falsch interpretieren und bei akuten Problemen wie etwa Kopfschmerzen eine weitere Abklärung unterlassen. Zudem ist unklar wie eine routinemäßige Prüfung aller MRT-Aufnahmen finanziert würde.

An Hirnstudien nehmen oft auch vermeintlich gesunde Menschen teil. Bei ihnen decken MRT-Aufnahmen häufig vorher unbekannte Probleme auf, die keine Symptome verursachen. Fachleute sprechen dann von einem inzidentellen Befund. Laut einer aktuellen Studie fanden Mediziner bei etwa jedem dritten von 4500 Probanden solche Zufallsfunde anhand von MRT-Aufnahmen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstanden waren. Jedem Sechsten der Betroffenen rieten die Forscher der University of New Mexico in Albuquerque, das Problem abzuklären. Bei 2,5 Prozent der inzidentellen Befunde war eine weitere Untersuchung sogar dringend geboten. Über 90 Prozent der Teilnehmer begrüßten es, über die Ergebnisse unterrichtet zu werden.

Seit längerem diskutieren Experten darüber, ob ein Neurologe MRT-Aufnahmen, die im Rahmen von Studien entstehen, grundsätzlich prüfen sollte. Bisher gibt es kein einheitliches Vorgehen. Die DGKN sieht in einer routinemäßigen Prüfung durchaus Vorteile: Aneurysmen etwa werden bei bis zu zehn Prozent der Betroffenen zufällig entdeckt. "Diese Aussackungen von Hirnarterien reißen in etwa fünf Prozent der Fälle und bringen den Patienten in akute Lebensgefahr", erklärt Professor Dr. med. Mircea Ariel Schoenfeld, Leiter der Abteilung Experimentelle Neurologie an der Universitätsklinik für Neurologie in Magdeburg. Entdecken Ärzte ein Aneurysma, das größer als fünf bis sieben Millimeter ist, hingegen rechtzeitig, könnten sie es vorsorglich behandeln, so der DGKN-Experte.

Eine Routine-Begutachtung kann jedoch auch Probleme aufwerfen: "Ein Proband könnte durch einen an sich unbedeutenden Befund anhaltend verunsichert sein oder sich aufgrund eines unauffälligen Befundes fälschlicherweise in Sicherheit wiegen und bei plötzlichen Kopfschmerzen zu spät medizinische Hilfe in Anspruch nehmen", warnt Professor Schoenfeld. "Dies ist umso problematischer, da bei Forschungsprojekten meist weniger optimierte Standards für die Bildgebung gelten, als zur Abklärung konkreter medizinischer Probleme in der Praxis." Darüber hinaus wäre eine Begutachtung jeder MRT-Aufnahme mit erheblichen Kosten verbunden. "Die momentane Kalkulation von umgerechnet 18 Euro enthält noch nicht die Mehrarbeit der Fachärzte", so der Neurophysiologe. Es sei zwar grundsätzlich sinnvoll, dass ein Neuroradiologe oder Neurophysiologe MRT-Aufnahmen von Probanden prüft, so das Fazit des DGKN-Experten. Aber die damit verbundenen ethischen und finanziellen Fragen müssten vorher geklärt werden.


Quellen:

J.M. Shoemaker, M.T. Holdsworth, C. Aine, et al.:
A practical approach to incidental findings in neuroimaging reasearch.
Neurology (2011), Online-Vorabveröffentlichung

Fiehler, J:
Nicht rupturierte inkranielle Aneurysmen: wann suchen, wann behandeln?
In: RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren 2012; 184: 97-104

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN)
Pressemitteilung vom 2. April 2012
Pressestelle DGKN, Kathrin Gießelmann
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012