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ARBEITSMEDIZIN/385: Feuerwehrtauglichkeit - Entscheidungshilfe für die Praxis veröffentlich (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 10/2014

Feuerwehrtauglichkeit
Eignung und Funktion in der Feuerwehr: Hilfe für Ärzte

Von Dirk Rixen, Christian Heinz, HFUK Nord



Feuerwehr-Unfallkasse veröffentlicht Entscheidungshilfe für die Praxis: Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr.


Fach- und Führungskräfte in den Feuerwehren beschäftigt zunehmend die Frage, wie mit Feuerwehrangehörigen umgegangen werden soll, die durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden nur noch eingeschränkt einsatzfähig sind. Weil nicht alle Ärzte Einblick in die Tätigkeiten der Feuerwehren haben, hat die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) die "Entscheidungshilfe zur gesundheitlichen Eignung und Funktion in der Feuerwehr" veröffentlicht. An der Erarbeitung waren Fachärzte aus der Arbeitsmedizin, Feuerwehrärzte und Führungskräfte der Feuerwehren beteiligt. Die Entscheidungshilfe soll Ärzten und Führungskräften die praktische Anwendung der Vorschriften erleichtern.

Zum Hintergrund: Die Brandschutzgesetze der Länder sowie die Unfallverhütungsvorschriften fordern, dass Feuerwehrangehörige gesundheitlich und fachlich geeignet sein müssen und dass nur Personen für eine Aufgabe herangezogen werden dürfen, die in der Lage sind, diese Aufgabe sicher durchzuführen. Personen, die die gesundheitliche Eignung teilweise oder ganz verloren haben, sind im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden. So soll bei Zweifeln am Gesundheitszustand ein "mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt" den Feuerwehrangehörigen untersuchen. Einige Bundesländer haben mit Novellierungen ihrer Brandschutzgesetze die Altersgrenzen für den Feuerwehrdienst nach oben ausgeweitet, verbunden mit der Maßgabe die älteren Feuerwehrangehörigen regelmäßig ärztlich auf ihre gesundheitliche Eignung hin untersuchen zu lassen. Art und Umfang der Untersuchung werden jedoch nicht näher beschrieben.

Was einfach klingt, erweist sich in der Praxis für die Feuerwehren oftmals schwer handhabbar. Wer soll was genau und nach welchen Kriterien untersuchen? Was bedeutet "im entsprechenden Umfang"? Was bedeutet "mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut"?

Die jetzt vorliegende Entscheidungshilfe klärt für die untersuchenden Ärzte, welche Grundsätze der gesundheitlichen Eignung im Feuerwehrdienst gelten bzw. sich aus den Unfallverhütungsvorschriften und den landesrechtlichen Bestimmungen ergeben. Es wird erläutert, für welche Tätigkeiten bzw. Funktionen im Feuerwehrdienst welche gesundheitliche Eignung vorhanden sein sollte. Damit können sich auch Ärzte, die den Feuerwehrdienst nicht so genau kennen, in die Materie "einlesen" und von der fachlichen Beurteilung ihrer Kollegen profitieren. Die Entscheidungshilfe der HFUK Nord ist keine weitere und auch keine rechtsverbindliche Vorschrift zur Gesundheitsvorsorge, sondern eine Initiative, gesetzliche Regelungen für die Praxis handhabbar zu machen. Sie ist eine fachliche Argumentationshilfe und macht eine fundierte Entscheidung leichter, nimmt dem Träger der Feuerwehr bzw. deren Beauftragten aber nicht die Verantwortung ab. Der mit der Eignungsuntersuchung beauftragte Arzt ist zwar nach wie vor verantwortlich für seine fachliche Entscheidung, erhält aber wertvolle Hinweise, wie er wen und in welchem Umfang zu untersuchen hat. Die Entscheidungshilfe bietet die Chance, Personen weiterhin im Feuerwehrdienst zu behalten, die Einschränkungen ihrer gesundheitlichen Eignung hinnehmen mussten.

Die Entscheidungshilfe ist dabei nicht als ein statisches Werk zu verstehen, sondern als dynamischer Prozess - die in der Praxis gesammelten Erfahrungen und Ergebnisse weiterer Expertendiskussionen sollen in die Weiterentwicklung einfließen. Die Entscheidungshilfe steht Ärzten zum Download zur Verfügung unter: www.hfuk-nord.de → Prävention → Projekte und Aktionen → Entscheidungshilfe für Funktion und Eignung.


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 10/2014 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2014/201410/h14104a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
67. Jahrgang, Oktober 2014, Seite 35
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dr. Franz-Joseph Bartmann (V.i.S.d.P.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2014