Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - 5. April 2018
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz entschlossen zurückweisen - auch im Pflegealltag
Hamburg - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt nicht nur zwischen Führungskräften und Beschäftigten und zwischen Kolleginnen und Kollegen vor. Pflegekräfte beispielsweise erleben sie auch im Kontakt mit betreuten Menschen und Angehörigen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rät, sexuelle Belästigungen in jeder Situation entschlossen zurückzuweisen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist für die Bereiche Pflege und Betreuung bislang kaum erforscht. Eine unveröffentlichte Vorstudie der BGW und der Universität Hamburg zum Thema gibt aber Hinweise darauf, dass wahrscheinlich viele Beschäftigte im Pflege- und Betreuungskontext entsprechende Erfahrungen machen. Das Spektrum reicht von nonverbalen Belästigungen wie dem Zeigen anzüglicher Bilder oder Gesten über entsprechende verbale Äußerungen bis hin zu körperlichen sexuellen Übergriffen.
Ferner deutet die Befragung von 345 Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen auf Zusammenhänge zwischen sexueller Belästigung und Gesundheitsproblemen wie Depressivität und psychosomatischen Beschwerden hin - auch bei nonverbalen und verbalen Vorfällen. "Man sollte also nicht nur gravierende körperliche Übergriffe, sondern alle Formen der Belästigung ernst nehmen", erklärt Projektleiterin Dr. Mareike Adler von der BGW.
Wenn es zu einer Belästigung kommt, empfiehlt die BGW eine deutliche Reaktion in drei Schritten:
Konkret kann das zum Beispiel lauten: "Sie haben gerade eine sexuelle Anspielung gemacht. - Das verletzt mich. - Unterlassen Sie das!" Ein solches Antwortschema erfüllt gleich zwei Funktionen, wie Arbeits- und Organisationspsychologin Dr. Heike Schambortski von der BGW erläutert: "Es hilft, in entsprechenden Situationen schnell und resolut zu reagieren. Und es zeigt der belästigenden Person sofort auf, dass sie eine Grenze überschritten hat."
Keinesfalls sollte man sich auf Diskussionen einlassen, so der Rat der BGW. "Was eine Verletzung ist, bestimmt die verletzte Person, nicht die verletzende", betont Dr. Schambortski. "Menschen nehmen unterschiedlich wahr, was eine sexuelle Belästigung ist und wie schwer sie die betroffene Person verletzt."
Für den beruflichen Kontext gibt es aber klare Grenzen: "Alle Worte und Handlungen, die Männer und Frauen in ihrer Sexualität spiegeln, haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen", stellt die Expertin klar. Das gelte ebenso für Pflege- und Betreuungssituationen.
Zum betrieblichen Arbeitsschutz gehört auch der Schutz der
Beschäftigten vor sexueller Belästigung. Damit der gelingt, muss das
Thema dort als Handlungsfeld erkannt und offen angegangen werden.
Weitere Informationen zu betrieblichen Maßnahmen im Umgang mit
sexueller Belästigung finden sich in einem Fachbeitrag unter
www.bgw-online.de/goto/sexuelle-belaestigung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. BGW-Pressezentrum
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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Presseinformation vom 5. April 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2018
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