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ARBEITSMEDIZIN/421: Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft und die zukünftige arbeitsmedizinische Versorgung (idw)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 06.09.2016

Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft und die zukünftige arbeitsmedizinische Versorgung

Stellungnahme der DGAUM zur Sicherung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland


Die Tatsache des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft und die Frage der zukünftigen arbeitsmedizinischen Versorgung steht im Mittelpunkt der soeben veröffentlichten aktuellen Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).

In insgesamt zwölf Thesen wird Position bezogen, wie die Sicherung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland auch zukünftig auf einem hohen Niveau gewährleistet werden kann: Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Rahmen der Bekämpfung sowohl von so genannten Zivilisationskrankheiten als auch von arbeitsbedingten Erkrankungen erfordern für die DGAUM insgesamt eine Diskussion der Neuordnung ärztlicher und wie nicht-nichtärztlicher Ressourcen zur Erfüllung dieser Aufgabe. In diesem Rahmen sei auch die Rolle der Arbeitsmediziner und der Betriebsärzte und des Präventionssettings im Unternehmen bzw. im Betrieb zu überdenken. Nach Auffassung der DGAUM können die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz auch künftig erfüllt werden. Eine Änderung dieser Gesetze sei daher nicht erforderlich, allerdings sollten die Aufsichtsbehörden stärker auf deren Umsetzung drängen.

Hintergrund dieses Positionspapieres ist die immer wiederkehrende öffentliche Diskussion um die Sicherstellung der rechtlich formulierten Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. In diesem Kontext werde, so die DGAUM, häufig behauptet, es gebe zu wenig Fachärzte für Arbeitsmedizin bzw. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", um die arbeitsmedizinische Betreuung aller Betriebe zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2014 publizierten Studie der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (BAuA) "Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland" werde zudem ins Feld geführt, dass die schon aktuell vorhandene Betreuungslücke sich ohne Gegenmaßnahmen in den kommenden Jahren weiter verschärfen würde.

Dem hält die DGAUM entschieden entgegen, dass bislang keine wirklich belastbaren Zahlen im Hinblick auf die Zahl der Arbeitsmediziner und der Betriebsärzte bzw. der Fachkräfte für Arbeitssicherheit vorliegen, insbesondere in Relation zu dem allgemeinen Ärztemangel, etwa bei den Hausärzten. Die Beschreibung der Ist-Situation, etwa in der BAuA-Studie, sei keineswegs präzise, da dort allein schon die arbeitsmedizinischen Weiterbildungs-Assistenten, die dem System der arbeitsmedizinischen Betreuung zur Verfügung stünden, nicht berücksichtigt würden, sondern nur die Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie die Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Darüber hinaus ist für die DGAUM in einer aussagefähigen und verlässlichen Statistik ebenfalls zu reflektieren, in welchem Umfang eine betriebsärztliche Betreuung in den unterschiedlichen Branchenmustern und Betriebstypen notwendig ist.

Weiterhin stellt die DGAUM in ihrem Positionspapier fest, dass es seit Einführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland noch niemals eine den Vorgaben entsprechende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsdichte gegeben hat und derzeit mehr Arbeitsmediziner und Betriebsärzte tätig sind als jemals zuvor. Entsprechend der Statistik der Bundesärztekammer verfügten zum 31.12.2015 insgesamt 12.363 Ärztinnen und Ärzte über die arbeitsmedizinische Fachkunde; 5.824 davon als Fachärzte für Arbeitsmedizin, 5.834 mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Vollzugsdefizite, etwa bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, zeugen für die DGAUM eher von einem grundsätzlichen Problem bei der Umsetzung von Rechtsvorgaben im Arbeitsschutz. Vor diesem Hintergrund ist zudem relevant, dass ebenfalls ein Defizit in der sicherheitstechnischen Betreuung gegeben ist. Im Abschlussbericht zur Dachevaluation der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" vom Juni 2014 heißt es daher zutreffend: "Eine Betrachtung von Betrieben aller Größenklassen zeigt, dass insgesamt nur 59 Prozent der Betriebe eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende sicherheitstechnische Betreuung aufweisen."

Das Problem einer Unterversorgung durch Arbeitsmediziner und Betriebsärzte reduziert sich für die DGAUM vor allem auf den Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen und Betriebe (KMU). Große Unternehmen verfügten in der Regel über ein hervorragend ausgebautes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Abhilfe für KMU könnte nach Ansicht der DGAUM das so genannte Unternehmermodell schaffen: Dieses richtet sich an alle Betriebe mit mindestens einem und bis zu 50 Beschäftigten. KMU machen etwa 40,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland aus, was bei fast 43,5 Millionen (Mai 2016) Erwerbstätigen rd. 17,62 Millionen Beschäftigten entspricht. Gerade das Unternehmermodell eröffnet, eingedenk des Präventionsgesetzes, für die DGAUM neue Möglichkeiten. Im Rahmen von regionalen Netzwerken können nun Krankenkassen, Unfallversicherungsträger sowie die für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden mit örtlichen Unternehmensorganisationen, arbeitsmedizinischen Lehrstühlen und regionalen bzw. lokalen Medien zusammenarbeiten.

Die öffentliche Debatte um die betriebsärztlichen Ressourcen ist für die DGAUM positiv, wenn es den Beteiligten um eine Stärkung der arbeitsmedizinischen Betreuung bzw. Versorgung der arbeitenden Bevölkerung geht. Nicht vergessen werden darf allerdings, dass die Duldung einer langjährigen Niedrigpreisorientierung und Outsourcing-Tendenz im Arbeitsschutz erheblich zur mangelnden Attraktivität einer betriebsärztlichen Tätigkeit beigetragen hat. Dieser Entwicklung gilt es für die DGAUM entschieden entgegenzuwirken.


Der Wortlaut der gesamten Stellungnahme ist online verfügbar unter:
www.dgaum.de

Kontakt:
Prof. Dr. Hans Drexler
Präsident DGAUM
Dr. Thomas Nesseler
Hauptgeschäftsführer DGAUM
Schwanthaler Straße 73b
80638 München
Email: gs@dgaum.de

Zu dieser Mitteilung finden Sie Anhänge unter:
http://idw-online.de/de/attachment50772
Stellungnahme der DGAUM: Betriebsärztemangel und Arbeiten 4.0

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1772

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler, 06.09.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2016

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