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MELDUNG/1042: BR-Rundfunkrat genehmigt Wirtschaftsplan 2020 (BR)


Bayerischer Rundfunk - Pressemitteilung vom 13. Dezember 2019

BR-Rundfunkrat genehmigt Wirtschaftsplan 2020

Beitragsperiode schließt mit ausgeglichenem Ergebnis


Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am Freitag, 13. Dezember 2019, den zuvor vom Verwaltungsrat geprüften Wirtschaftsplan 2020 genehmigt. Durch erneute Einsparungen und die Verwendung der Restmittel aus der Beitragsrücklage kann die laufende Beitragsperiode 2017 bis 2020 ausgeglichen werden.

Den Erträgen in Höhe von 1.044,3 Millionen Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 1.129,9 Millionen Euro gegenüber. Handelsrechtlich ergibt sich für 2020 damit ein Fehlbetrag von 85,6 Millionen Euro. Einen ausgeglichenen Abschluss kann der BR nur durch weitere Einsparmaßnahmen sowie mithilfe von Restmitteln aus der sogenannten Beitragsrücklage erzielen. Die Beitragsrücklage war im Zuge der Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf die Haushaltsabgabe angespart worden, durfte von den Sendern zunächst aber nicht verwendet, sondern musste auf Vorgabe der KEF in den Jahren 2013 bis 2016 auf einem Sonderkonto angelegt werden.

Aufgrund des Spardrucks mussten die Einzeletats der Direktionen für 2020 um rund 13 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr abgesenkt werden. Weitere Maßnahmen erstrecken sich von weiteren Arbeitsverdichtungen und der Nutzung von Synergieeffekten (wie der Zusammenlegung des IT-Service Desk mit anderen Landesrundfunkanstalten) über Einsparungen beim Marketing bis hin zur Reduzierung von Eigen- und Auftragsproduktionen in den Programmbereichen. Um die Lasten zu verteilen, werden zudem weitere rund 16 Millionen Euro im laufenden Haushalt des Jahres 2019 eingespart. Die laufende Beitragsperiode kann damit mit einem ausgeglichenen Ergebnis beendet werden.

Eine genaue Prognose für die kommende Beitragsperiode 2021 bis 2024 wird erst dann möglich sein, wenn der 22. Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) in seiner endgültigen Fassung vorliegt - voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres. Sicher ist jedoch, dass der Spardruck weiter anhalten wird.

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Quelle:
Presseinformation vom 13. Dezember 2019
Herausgeber:
Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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