Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR) - Pressemitteilung vom 19. Dezember 2017
WDR-Haushalt 2018: Finanzsituation bleibt angespannt
Der WDR wird auch im kommenden Jahr konsequent weiter Kosten senken und seinen strukturellen Umbau vorantreiben. Denn die Haushaltssituation für den Sender bleibt angespannt.
Der WDR-Rundfunkrat stimmte in seiner heutigen Sitzung (19.12.2017) dem WDR-Haushalt 2018 zu. Erträgen von rund 1,41 Mrd. Euro stehen Aufwendungen von rund 1,62 Mrd. Euro im Betriebshaushalt gegenüber. Laut Finanzplan - hierin werden die tatsächlich fälligen Einnahmen und Ausgaben erfasst - verbleibt ein Fehlbetrag von 95,5 Mio. Euro. [s. Erläuterung unten] Dieser wird der dafür vorgesehenen Allgemeinen Ausgleichsrücklage entnommen, damit ist der Haushalt 2018 ausgeglichen.
Gründe für die Haushaltssituation sind unter anderem die Reduzierung der Werbezeiten im Hörfunk und weniger Einnahmen beim Rundfunkbeitrag. Diese sind durch eine unerwartet hohe Anzahl an Beitragsbefreiungen entstanden. Für diese Mindereinnahmen gibt es bislang keinen Ausgleich. Hinzu kommt, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 unverändert bzw. im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesunken ist, die allgemeinen Kosten aber inflationsbedingt gestiegen sind.
Der WDR hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen für einen stabilen Haushalt unternommen. Allen voran steht hier der sozialverträgliche Abbau von 500 Planstellen. Darüber hinaus wurden die Sachetats in allen Bereichen dauerhaft gekürzt. Insgesamt spart der WDR damit rund 100 Mio. Euro pro Jahr ein.
Weitere Einsparungen ergeben sich in der Zukunft aus dem neuen, kostengünstigeren Tarifvertrag zur Altersversorgung und der ARD-Strukturreform. Ziel der Reform sind effizientere Strukturen durch eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb der ARD.
Erläuterung:
Betriebshaushalt und Finanzplan sind zwei unterschiedliche
Instrumente, um die finanzielle Situation eines Unternehmens
abzubilden. Der Betriebshaushalt stellt Erträge und Aufwendungen
gegenüber. Hierin enthalten sind auch so genannte kalkulatorische
Erträge und Aufwendungen. Diese verursachen aktuell noch keine
Geldabflüsse, müssen aber aus gesetzlichen Gründen erfasst werden, zum
Beispiel die Aufwendungen für Altersversorgungsrückstellungen oder
Abschreibungen. Der Betriebshaushalt sagt alleine noch nichts über das
liquide Ergebnis des Geschäftsjahres aus, welches laut den
gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen sein muss. Daher werden im
Finanzplan die tatsächlich fälligen Einnahmen und Ausgaben erfasst und
somit das liquide Ergebnis ermittelt.
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Quelle:
Presseinformation vom 19. Dezember 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2017
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