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GEWERKSCHAFT/209: Gewerkschaften zeigen Madsack-Konzern an (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 14. Juni 2018

Gewerkschaften zeigen Madsack-Konzern an


Berlin - Wegen grober Missachtung von Informations- und Beratungsrechten haben die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und betroffene Betriebsräte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verantwortliche des Madsack-Konzerns beantragt. Anlass für die Anzeige gemäß Paragraf 121 des Betriebsverfassungsgesetzes bei den zuständigen Aufsichtsbehörden ist die grundlegende Umstrukturierung der Online-Aktivitäten innerhalb der Mediengruppe. Diese sollen künftig für alle regionalen Angebote sowie das neue Portal rnd.de zentral aus Hannover gesteuert werden. Damit verbunden ist ein Stellenabbau an den einzelnen Standorten.

Über diese offenbar seit Anfang 2017 entwickelten Pläne hat die Konzernleitung die betroffenen Interessenvertretungen verspätet und unzureichend informiert - nämlich erst unmittelbar vor deren öffentlicher Bekanntgabe per Pressemitteilung und Ausschreibung der künftig in Hannover zu besetzenden Stellen.

Damit wurde den Betriebsräten die Möglichkeit genommen, über die Maßnahmen und deren Folgen für die Mitarbeiter in der vom Gesetz vorgesehenen Weise zu beraten sowie Alternativvorschläge zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterbreiten, bevor entsprechende Pläne final beschlossen und umgesetzt werden. Sowohl der Konzernbetriebsrat als auch örtliche Interessenvertretungen hatten sich seit Mitte 2017 immer wieder ohne Erfolg nach Ergebnissen der konzernweit eingesetzten Arbeitsgruppen für die Entwicklung einer neuen Online-Strategie erkundigt.

Die zentrale, als "Digital Hub" bezeichnete Online-Einheit soll 70 Stellen umfassen, darunter rund 30, die an den bisherigen Standorten Lübeck, Rostock, Leipzig und Potsdam gestrichen werden. Kündigungen könnten nicht ausgeschlossen werden, hieß es.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht Geldbußen von bis zu 10.000 Euro gegen Verantwortliche vor, die Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllen. dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß: "Es geht hier um einen rechtswidrigen Angriff auf die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch für einen Konzern wie Madsack und darf nicht gebrochen werden." DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: "Die Madsack-Manager müssen lernen, dass Geschäftspolitik nach Gutsherrnart bei uns und den Betroffenen auf Widerstand stößt."

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Quelle:
Presseinformation vom 14.06.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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