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GEWERKSCHAFT/004: ver.di fordert Kurskorrektur bei der Filmförderung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. Juli 2012

ver.di fordert Kurskorrektur bei der Filmförderung - Filmschaffende stärker in den Fokus rücken



Berlin, 26.07.2012 - "Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden", forderte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG). Der vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, vorgelegte Referentenentwurf beschneide verschiedene Förderbereiche und vernachlässige überfällige Verbesserungen für die Filmschaffenden. Das FFG regelt die finanzielle Unterstützung verschiedener Arten von Filmproduktionen und filmwirtschaftlichen Bereichen.

So dürfe die Filmförderung nicht nur der Filmwirtschaft dienen, sondern müsse sich endlich auch den Belangen der Beschäftigten verpflichtet fühlen. "Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält", stellte Werneke fest. "Dieses Vorgehen ist unfair gegenüber den Filmschaffenden und wettbewerbsverzerrend für alle jene Produktionsfirmen, die tarifgebunden arbeiten."

Zusammen mit der Nichtberücksichtigung der notwendigen Honorierung von Urheberinnen und Urhebern erfolgreicher Filme und der Streichung der Weiterbildungsförderung drifte das FFG mehr und mehr zu einer reinen Finanzförderung ab. Hier sei eine Kurskorrektur nötig, um die Filmschaffenden und ihre Leistungen wieder in den Blick der Förderung zu bringen.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.07.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2012