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GLEICHHEIT/3197: Westerwelle verteidigt gezieltes Töten


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Westerwelle verteidigt gezieltes Töten

Von Johannes Stern
7. August 2010


Am Mittwoch hat Außenminister und Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) nach einer von ihm geleiteten Kabinettssitzung das gezielte Töten durch die Nato-Truppen in Afghanistan als rechtmäßig verteidigt.

Er behauptete, die Rechtslage sei diesbezüglich eindeutig. "Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und auch dürfen."

Westerwelle brüstete sich damit, er selbst habe in einer Regierungserklärung im Februar als erster Politiker die rechtliche Neubewertung des Einsatzes in Afghanistan als bewaffneten Konflikt vorgenommen. Er sei überrascht gewesen, dass dies so wenig Beachtung gefunden habe, wo doch allen Beteiligten die Konsequenzen daraus bekannt gewesen wären.

Vor wenigen Tagen hatte bereits der Sprecher des Verteidigungsministeriums Christian Dienst erklärt, dass "auch die gezielte Tötung im Einklang mit dem Völkerrecht" stehe.

Die Aussagen von Westerwelle und Dienst sind eine direkte Reaktion auf die Veröffentlichung geheimer Dokumente durch die Website Wikileaks. Diese zeigen auf, dass die Methode des gezielten Tötens in Afghanistan systematisch eingesetzt wird, um den Widerstand der Bevölkerung gegen die Besatzung zu brechen. Die Bundeswehr ist tief in diese Operationen verstrickt.

Aus den Dokumenten geht hervor, dass 300 Elitekämpfer der Taskforce 373 auf dem deutschen Camp Marmal in Masar-i-Sharif stationiert sind. Von dort aus führen sie ihre geheimen Terror-Operationen durch, bei denen sie Türen eintreten und zahlreiche unschuldige Männer, Frauen und Kinder töten. Die Bundeswehr liefert Namen für Jagdlisten, die sich laut der geleakten Dokumente im vierstelligen Bereich bewegen, und von den Spezialkommandos im Rahmen so genannter "Capture or Kill"-Operationen abgearbeitet werden.

Mittlerweile verdichten sich auch immer mehr die Anzeichen, dass deutsche Soldaten nicht nur Informationen zur Tötung von angeblichen Taliban liefern, sondern diese auch selbst durchführen. Vor einer Woche hat der damals noch amtierende Regierungssprecher Wilhelm unter dem Druck der Wikileaks-Veröffentlichungen eingeräumt, dass Spezialkräfte wie die Taskforce 47 an der Festnahme von Verdächtigten beteiligt seien. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums Dienst fügte hinzu, dass es bei Verhaftungen in Kampfsituationen geschehen könne, dass Verdächtige auch von deutschen Soldaten getötet würden.

Westerwelle selbst äußerte sich nicht konkret zur Rolle der Bundeswehr bei den gezielten Tötungen in Afghanistan. Er wies aber darauf hin, dass die rechtliche Neubewertung des Einsatzes im Februar auch als Reaktion auf den Bombenangriff auf zwei Tanklaster in der Region Kundus erfolgt sei.

Das Bombardement, bei dem 147 Afghanen, darunter mehrheitlich Zivilisten, ums Leben kamen, war vom deutschen Oberst Klein angeordnet worden. Nach Recherchen des Spiegel hat dieser den Befehl zum Angriff deshalb erteilt, weil er mehrere lokale Talibanführer in der Nähe der Tanklaster vermutete. Vor dem Angriff hatte sich Klein mit der deutschen Eliteeinheit KSK abgesprochen, die die Talibanführer im Visier hatte.

Nach dem Massaker von Kundus und der Veröffentlichung der Wikileaks-Dokumente geht die Bundesregierung nun auch verbal offen zur Politik des gezielten Tötens über, wie sie von den USA, Großbritannien und Israel schon seit langem praktiziert wird.

Deren Armeen töten im Zuge der modernen Kolonialkriege gegen den Irak und Afghanistan und bei der Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung bereits seit Jahren gezielt ihre politischen Gegner. Diese werden ohne Anklage und Urteil hingerichtet. Solche Methoden, die elementare Rechtsgrundsätze missachten, sind nicht neu, aber sie wurden lange mit den Geheimdiensten totalitärer Regimes identifiziert. Die Anschläge vom 11. September 2001 dienten dann als Vorwand, alle offiziellen Bedenken gegen das gezielte Töten aufzugeben.

Die Behauptung Westerwelles, die Politik des gezielten Tötens sei mit dem Völkerrecht vereinbar, ist falsch. Das Vierte Genfer Abkommen aus dem Jahr 1949 verbietet unbewaffnete Zivilisten militärisch anzugreifen. Auch der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 untersagt Hinrichtungen ohne rechtskräftige Urteile. Die Mehrheit aller Staaten weltweit lehnt die Politik des gezielten Tötens ab, da sie dem Gedanken des Rechtsstaats widerspricht. Von den Vereinten Nationen wird sie regelmäßig verurteilt. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan hat die Liquidation von Hamas-Führern durch Israel scharf verurteilt und betont, dass solche Taten internationales Recht verletzten.

Gezieltes Töten steht nicht im Einklang mit dem Völkerrecht, sondern erinnert an die schlimmsten Verbrechen der deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs. Diese verübte an der Ostfront ungeheuerliche Verbrechen. Bei Racheaktionen für gefallene deutsche Soldaten wurden massenhaft Zivilisten ermordet und Partisanen und Kriegsgefangene standrechtlich erschossen. Für die große Mehrzahl dieser Verbrechen wurde nie jemand zur Rechenschaft gezogen, weil es angeblich keine entsprechende internationale Rechtsgrundlage dafür gab. Nach dem Krieg wurden zahlreiche Bestimmungen ins Völkerrecht aufgenommen, um solche Verbrechen zukünftig zu verhindern oder zumindest unter Strafe zu stellen.

Mit der Aushöhlung des Völkerrechts und der offiziellen Legitimierung der Politik des gezielten Tötens macht die herrschende Klasse Deutschlands deutlich, dass sie bereit ist, an die schlimmsten Verbrechen der Vergangenheit anzuknüpfen. Westerwelles Äußerungen haben genauso wenig wie die Entlarvung des brutalen Charakters des Afghanistankriegs durch die Wikileaks-Dokumente Kritik in Medien und Politik hervorgerufen.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 07.08.2010
Westerwelle verteidigt gezieltes Töten
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2010