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UNTERNEHMEN/222: Brüssel genehmigt Rettungsbeihilfe für Condor (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. Oktober 2019

Brüssel genehmigt Rettungsbeihilfe für Condor


Mit der heutigen Genehmigung hat die Europäische Kommission bestätigt, dass der Überbrückungskredit der KfW an Condor in Höhe von 380 Mio. Euro beihilferechtskonform ist. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission.

Nach Zustellung der Entscheidung an die Bundesregierung und Schwärzung etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die Entscheidung der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung hatte am 24.9.2019 entschieden, der Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in Hessen ein zu 100 Prozent vom Bund garantiertes KfW-Darlehen als Massedarlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren. Das Land Hessen beteiligt sich mit einer 50 prozentigen Rückgarantie gegenüber dem Bund am Risiko. Der Überbrückungskredit stand unter dem Vorbehalt der nun erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung.

Die Condor Flugdienst GmbH hatte bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt, nachdem die Konzernmutter Thomas Cook Group plc mit Sitz in London in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Der Überbrückungskredit gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb und den Flugbetrieb fortzusetzen und gibt auch den fast 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive. Die Fortsetzung des Flugbetriebs kommt zudem den zahlreichen Verbrauchern und Verbraucherinnen zugute, die Flugreisen mit Condor gebucht haben.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2019
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2019

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