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TELEKOMMUNIKATION/050: Rösler begrüßt Pläne für mehr Wettbewerb im Roaming-Markt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 6. Juli 2011

Rösler begrüßt Pläne für mehr Wettbewerb im Roaming-Markt


Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat die heute von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zur Verlängerung und Ausweitung der Roaming-Verordnung über Mitte 2012 hinaus begrüßt: "Es ist gut, wenn der Wettbewerb auf den Roaming-Märkten weiter intensiviert wird. Dazu hat die EU-Kommission heute interessante Vorschläge gemacht, die grundsätzlich in die richtige Richtung weisen. Wenn die geplanten Maßnahmen greifen und ein intensiver Wettbewerb zu attraktiven Angeboten führt, könnten auch die starren Preisvorgaben für Roaming-Dienste in absehbarer Zeit überflüssig werden."

Die neuen Vorschläge der EU-Kommission sollen insbesondere für mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt sorgen. Um dies zu erreichen, soll zum Beispiel die Anzahl der Anbieter für Roaming-Dienste erhöht werden. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Verbraucher nach einer Übergangszeit ab Mitte 2014 ihre Anbieter für Roaming-Dienste unabhängig vom nationalen Provider wählen können. Ein Kunde von vodafone, E-Plus, T-Mobile oder o2 könnte dann einen anderen Anbieter speziell für das Roaming wählen - vergleichbar der Preselection im Festnetz. Darüber hinaus enthält der neue Vorschlag auch Preisgrenzen für Daten-Roamingdienste auf Endkundenebene, die ab Juli 2012 wirksam werden sollen. Ab dem 01. Juli 2012 beträgt die Grenze dann 90 Cent pro Megabyte (MB), bis zum 01. Juli 2014 soll sie auf 50 Cent pro MB sinken. Für den Endkundenbereich wird zudem vorgeschlagen, sämtliche Preisobergrenzen wieder aufzuheben, wenn der Wettbewerb den Roaming-Markt allein trägt, spätestens aber ab 2016. Die Vorschläge der EU-Kommission müssen noch vom Rat und Europäischen Parlament gebilligt werden.

Die aktuelle Roaming-Verordnung gilt bis Mitte 2012.

Am 1. Juli 2011 ist die letzte Stufe der Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Für den EU-weit regulierten "Eurotarif" dürfen auf Auslandsreisen innerhalb der EU höchstens 35 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe und 11 Cent pro Minute für eingehende Anrufe in Rechnung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Europäisches Wettbewerbsrecht
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/wettbewerbspolitik,did=162820.html

Zur Rubrik Europa

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/europa.html

Zur Rubrik Digitale Welt
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/digitale-welt.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 6. Juli 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2011