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ENERGIE/190: Aussagekraft des EU-Energielabels stärken (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 7. Juli 2017

Staatssekretär Baake: "Wir wollen die Aussagekraft des EU-Energielabels stärken und die Messverfahren näher am Verbraucherverhalten orientieren"


Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute die ersten Ergebnisse einer Verbraucherstudie zur Vorbereitung der Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung zu Waschmaschinen veröffentlicht. Ziel der Studie ist es, über eine Verbraucherbefragung bessere Hinweise auf das tatsächliche Verbraucherverhalten zu bekommen z. B. bei der Nutzung von Waschprogrammen. Die Ergebnisse der Studie wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugleich an die Europäische Kommission übermittelt, um Verbesserungen bei der Aussagekraft des EU-Energielabels durch verbesserte Vorgaben und Anforderungen an Messverfahren zu erreichen.

Die Europäische Kommission ist zuständig für die Verabschiedung von produktspezifischen Verordnungen zum EU-Energielabel. Aktuell wird derzeit u. a. die EU-Verordnung für das Energielabel von Waschmaschinen überarbeitet.

Staatssekretär Baake: "Die Stärkung der Aussagekraft des Energielabels ist ein Kernanliegen der deutschen Verhandlungsführung in Brüssel. Mit den Ergebnissen der Verbraucherstudie können wir hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, in dem wir die Ergebnisse auf europäischer Ebene einbringen und so einen wichtigen Input für die Überarbeitung der Energielabel-Verordnungen setzen. Unser Ziel ist es, die Anforderungen an die Messverfahren stärker am tatsächlichen Verbraucherverhalten zu orientieren und gleichzeitig zusätzliche Anreize für die Energieeinsparung zu setzen. Die Verbraucherstudie greift daher auch wichtige Forderungen der Umweltschutzorganisationen Clasp, Ecos, EEB und Topten auf, die jüngst in einer Studie zu Geräte-Tests die Kritik erhoben haben, dass die Tests das Verbraucherverhalten nicht widerspiegeln und zu geringe Stromverbräuche ausweisen würden."

Die produktspezifischen Rechtsakte zum EU-Energielabel werden von der EU-Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Mit der im Juni 2017 vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten EU-Energie-Label-Verordnung wurde zunächst der Rahmen für das EU-Energielabel neu bestimmt. Statt der vielen Plusklassen wird des Label künftig wieder eine klare und leicht verständliche Skala A bis G haben (A = grün und sehr effizient bis G = rot und wenig effizient). In der zweiten Jahreshälfte 2017 beginnt nun die Umstellung des Energielabels für eine ganze Reihe von produktspezifischen Rechtsakten. Die produktspezifischen Rechtsakte konkretisieren die Rahmenverordnung zum Energielabel. Neben der Verordnung zu Waschmaschinen steht die Überarbeitung bei Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Beleuchtung an.

Das Bundeswirtschaftsministerium bringt sich aktiv in diesen Novellierungsprozess ein und hat hierfür gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Studie beauftragt, um Hinweise für verbesserte Vorgaben an Messverfahren bei Waschmaschinen zu erhalten. Die Studie wurde vom Ökoinstitut und der Universität Bonn durchgeführt. Ziel ist, Messverfahren näher am Verbraucherverhalten zu orientieren. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher

  • deutlich häufiger die schnelleren Standard-Baumwollprogramme nutzen als die entsprechenden längeren vierstündigen Energiesparprogramme (35 Prozent vs. 21 Prozent beim 40°C-Programm bzw. 24 Prozent vs. 15 Prozent beim 60°C-Programm), die allerdings die Grundlage für die Angabe des Energieverbrauchs auf dem Label bilden;
  • bereit sind, energiesparende Waschprogramme zu wählen, wenn die Waschdauer nicht länger als drei Stunden dauert;
  • die im Politikprozess vorgeschlagenen neuen Energiespar-Programme "Eco 30-60°C" für leicht verschmutzte Wäsche und "Eco 40-60°C" für normal verschmutzte Wäsche nutzen und dabei Wäscheposten stärker zusammen waschen und
  • mit den oben beschriebenen Programmkombinationen gegenüber der Ausgangssituation bis zu 8 Prozent Wasser und 15 Prozent Energie sparen können.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 7. Juli 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2017

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