Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

BINNENMARKT/209: Europa bringt die Geoinformationen in Schwung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 23. Juli 2010

Europa bringt die Geoinformationen in Schwung

BMWi-Studie zeigt, wie INSPIRE die Datenbeschaffungsaufwände verringert


"Öffentliche Bereitstellung statt Antrag": Mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU (Infrastructure for Spatial Information in Europe) werden Zugang und Nutzung von öffentlichen Daten in Deutschland und der EU deutlich vereinfacht. Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht künftig bei vielen öffentlichen Daten kein Ermessensspielraum mehr darüber, "ob" eine Weiterverwendung zugelassen wird, lediglich das "wie" ist gestaltbar.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zeigt in der jetzt veröffentlichten Studie "Die europäische Gesetzgebung als Motor für das deutsche GeoBusiness" den Weg und die positiven Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft auf. Die Studie, die das Düsseldorfer Beratungsunternehmen MICUS Management Consulting GmbH gemeinsam mit der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner erstellt hat, zeigt am Beispiel der Leitprojekte GeoRohstoff und GeoRisiko der beim BMWi angesiedelten Kommission für Geoinformationswirtschaft auf, wie insbesondere durch die neuen Datenbezugsmöglichkeiten Mehrwerte entstehen können.

Die Umsetzung von INSPIRE in deutsches Recht ist mit den Geodatenzugangs- bzw. -infrastrukturgesetzen in Bund und fast allen Ländern erfolgt. Der Aufbau einer digitalen, interoperabel vernetzten Geodateninfrastruktur in Verbindung mit einer umfassenden Verpflichtung zur öffentlichen Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten schafft die Voraussetzungen für eine breite Erschließung des wirtschaftlichen Potenzials von Geodaten.

Das Marktvolumen der drei großen Teilbereiche im Geobusinessmarkt "Navigation und mobile Services", "Planungs- und Dokumentationssysteme" und "Geomarketing" stieg von 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2000 um 50 % auf 1,5 Mrd. Euro in 2007, 2009 lag das Marktvolumen bei etwa 1,7 Mrd. Euro. Der Geobusinessmarkt hat sich insgesamt also gut entwickelt - allerdings fand dieses Wachstum größtenteils nicht auf Grundlage öffentlicher Daten statt. Gründe dafür sind die bisher unklare Rechtslage des Datenbezugs und der Weiterverwendung sowie uneinheitliche und zum Teil komplexe Lizenz- und Entgeltregelungen.

Über die gesetzlichen Vorgaben und Ansprechpartner in Europa, Rechte zur Weiterverwendung von Daten und individuelle Anspruchsrechte informieren nun die im Rahmen der Studie entwickelten Anwendungen "GeoBusinessLaw" und "GeoBusinessLaw-Check".

Darüber hinaus haben MICUS und Rödl & Partner elf Handlungsempfehlungen formuliert, die an die Ansprechpartner in Politik, Verwaltung und Wirtschaft adressiert sind. Die wichtigste Aussage lautet: Wenn die Mehrwerte als Basis zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung genutzt werden sollen, dann sind die Bundes- und Länderverordnungen zu Preisen und Lizenzen öffentlicher Daten unbedingt zu synchronisieren, damit wirtschaftliche Anreize zur Datenabgabe geschaffen werden.

Schließlich ist der Gesetzgeber gefragt, damit am Ende des INSPIRE-Prozesses "so wenig Verwaltung wie nötig" bei "so viel Wirtschaft wie möglich" entsteht. Wenn der Staat seine Datenbestände zur Weiterverwendung öffnet, können Verwaltung und Wirtschaft dabei gewinnen. Einige Länder wie Großbritannien und Spanien leben dieses Modell schon erfolgreich vor und zeigen, dass ein vereinfachter Datenzugang Basis neuer Geschäftsmodelle in der Wirtschaft sein kann.

Die vollständige MICUS-Studie "Die europäische Gesetzgebung als Motor für das deutsche GeoBusiness" steht im Internetangebot der Kommission für Geoinformationswirtschaft (www.geobusiness.org) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus stehen die Anwendungen GeoBusinessLaw und GeoBusinessLaw-Check dort für jedermann zur freien Nutzung bereit.

Weiterführende Informationen

GeoBusiness
http://www.geobusiness.org


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 23. Juli 2010
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2010