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BINNENMARKT/188: Handelshemmnisse auf dem EU-Markt für Verteidigungsgüter beseitigt (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 16. Dezember 2008

Handelshemmnisse auf dem EU-Markt für Verteidigungsgüter beseitigt


Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament heute einer neuen Richtlinie zugestimmt hat, mit der die Fragmentierung des europäischen Rüstungsmarkts überwunden wird. Mit der Umsetzung der Richtlinie über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern gehören die Behinderungen des innergemeinschaftlichen Handels in diesem Bereich und die entsprechenden Durchfuhrformalitäten größtenteils der Vergangenheit an. Die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten bleiben aber gewahrt. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments beruht auf einer mit dem Rat erzielten Einigung.

Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Unternehmen und Industriepolitik, erklärte hierzu: "Das heutige Abstimmungsergebnis bringt uns einem echten europäischen Markt für Verteidigungsgüter einen entscheidenden Schritt näher. Die Mitgliedstaaten werden künftig andere Mitgliedstaaten nicht mehr als Drittländer betrachten, wenn sie den Handel mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU genehmigen. Mein Dank gilt allen Beteiligten für ihr Engagement, das eine Annahme der Richtlinie in weniger als einem Jahr ermöglicht hat."

Bisher wurde ihm Rahmen der nationalen Systeme zur Kontrolle der Verbringungen von Verteidigungsgütern nicht zwischen Ausfuhren in Drittländer und Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten unterschieden. Uneinheitliche und unangemessene nationale Genehmigungssysteme beeinträchtigen die Beschaffungsvorgänge zwischen den Mitgliedstaaten, kosten die Unternehmen jährlich über 400 Mio. EUR und schränken die Marktchancen leistungsstarker kleiner und mittlerer Zulieferunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten ein.

Diese Situation ist nicht mit den Zielen der Binnenmarkt-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vereinbar. Um hier Abhilfe zu schaffen, werden die nationalen Genehmigungsverfahren mit der Richtlinie über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern erheblich vereinfacht, wodurch wiederum der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU erleichtert wird. So wird die europäische Rüstungsindustrie wettbewerbsfähiger und die kleinen und mittleren Unternehmen können sich leichter in die Lieferketten der Hauptauftragnehmer einklinken. Die neuen Rechtsvorschriften dürften den Mitgliedstaaten Einsparungen bei der Deckung ihres militärischen Bedarfs bringen, die Liefersicherheit im Rahmen der grenzübergreifenden Vergabeverfahren im Rüstungsbereich erhöhen und die industrielle Zusammenarbeit stärken (siehe auch Memo/07/546).

Transfers of defence products
http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/inst_sp/defense_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1981, 16.12.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2008