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BINNENMARKT/177: EU-Beihilfepraxis an Wettbewerbserfordernisse anpassen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 11. Juli 2008

Pfaffenbach erneuert Appell an EU-Kommission, die EU-Beihilfepraxis an den Erfordernissen einer wettbewerbsfähigen EU-Wirtschaft im globalen Wettbewerb auszurichten


Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach, nahm im Rahmen einer Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum EU-Beihilfenrecht am 11. Juli 2008, an der auch die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissarin Kroes, teil nahm, zu aktuellen Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts aus Sicht der Bundesregierung Stellung.

Staatssekretär Dr. Pfaffenbach bekannte sich zunächst zur Unerlässlichkeit einer effektiven Beilhilfenkontrolle für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes.

Pfaffenbach: "Ich teile daher den Grundansatz der EU-Kommission, das Niveau der Beihilfen insgesamt abzusenken und gezielter in Bereichen einzusetzen, in denen die Beihilfen tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb unterstützen."

Pfaffenbach bestand jedoch darauf, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei zu entscheiden, ob und welche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns sind. "Die Kontrolle durch die EU-Kommission darf nicht dazu führen," - so Pfaffenbach weiter - "dass jene auch die Zweckmäßigkeit der Fördermaßnahmen prüft". Dies obliege den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer politischen Gestaltungsräume, unterstrich Pfaffenbach.

Der Staatssekretär erinnerte i.ü. an die unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft begonnene Diskussion, das europäische Beihilferecht so anzuwenden, dass es europäischen Unternehmen, die sich im internationalen Standortwettbewerb befinden, Chancengleichheit einräumt.

Hierzu Pfaffenbach: "Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, internationales Recht zur Disziplinierung staatlicher Subventionspraxis zu verbessern." In begrenzten Einzelfällen, so Pfaffenbach, müssten die bestehenden Möglichkeiten des EU-Beihilferechts unter Kontrolle der Kommission flexibel genutzt werden. Pfaffenbach begrüßte, dass auch die jetzt amtierende französische EU-Ratspräsidentschaft dem Thema der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas ein besonderes Gewicht beimessen wolle.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 11. Juli 2008
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2008