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ARBEIT/104: Arbeitsschutz führt zu höherer Produktivität (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Pressemitteilung Nr. 33 vom 13. Juni 2007

Forschungsergebnisse belegen: Arbeitsschutz führt zu höherer Produktivität und besseren Arbeitsbedingungen


Die Suche nach Methoden zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Europa steht im Mittelpunkt einer Konferenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der KfW Bankengruppe am 13. und 14. Juni in Bonn. Dabei werden die Ergebnisse von Forschungsvorhaben zur Evaluation der europäischen Bildschirmarbeitsrichtlinie vorgestellt. Zu der Konferenz "Erfolgsfaktor effiziente Rechtsetzung" erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die EU-Kommission:

Europäische Arbeitsschutzrichtlinien führen zu besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Produktivität in den Betrieben. Erste Zwischenergebnisse von europaweit angelegten Forschungsvorhaben wurden heute in Anwesenheit des Bundesministers für Arbeit und Soziales Franz Müntefering auf der internationalen Konferenz in Bonn präsentiert. An den Forschungsvorhaben beteiligen sich bislang die Niederlande, Dänemark, Großbritannien, die Tschechische Republik und Finnland und Deutschland.

Im Rahmen dieser Evaluation werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Bildschirmarbeit in den Unternehmen, zu Auswirkungen, aber auch zu Umsetzungshemmnissen und Verbesserungsmöglichkeiten befragt. Die bereits vorliegenden Ergebnisse aus Dänemark, den Niederlanden und Deutschland zeigen, dass die Regelungen der Richtlinie zu ergonomischer Büroausstattung, Arbeitsorganisation und Information der Arbeitnehmer in den Unternehmen umgesetzt werden und wirken.

Drei von vier Betrieben haben durch die Umsetzung der bei Begehungen festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter deutlich steigern können. In zehn Prozent dieser Betriebe ist anschließend auch die Zahl der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle spürbar zurückgegangen, so ein Ergebnis des Forschungsvorhabens. Diese Potenziale werden jedoch in kleineren und mittleren Betrieben ungenügend ausgeschöpft. Hier muss noch deutlich mehr getan werden als bisher.

Aus den Ergebnissen sollen Bewertungen, Empfehlungen und Handlungsoptionen als Instrumente der Politikberatung für effizientere Arbeitsschutzvorschriften, aber auch für effizienteres Handeln der Aufsichtbehörden abgeleitet werden. Damit soll ein Beitrag zur europäischen Arbeitsschutzstategie für die Jahre 2007 bis 2012 geleistet werden. Hauptziel der Strategie ist eine weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die europaweit auch eine Senkung der Arbeitsunfälle um 25 Prozent ermöglichen soll.

In diesem Zusammenhang wies Bundesminister Müntefering auf die Entschließung "Gute Arbeit" im Rat der Europäischen Union für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 30. Mai diesen Jahres hin. Diese enthält eindeutige Vorschläge zur Entwicklung und Einführung einer gemeinsamen Methodik, um Arbeitsschutzsysteme bewerten verbessern zu können.

Der Direktor der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der EU-Kommission, Nikolaus van der Pas erklärte, effiziente Rechtssetzung dürfe nicht zu einer Reduzierung des Schutzniveaus führen. Er betonte, eine gute Einbindung der Sozialpartner sei ein notwendiger Erfolgsfaktor für eine effiziente Rechtssetzung auf diesem Gebiet. Ein verbesserter Arbeitsschutz nutze nicht nur den Arbeitnehmern, sondern lohne sich auch für die Wirtschaft. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten verursachten in der EU ca. 500 Millionen verlorener Arbeitstage im Jahr.

Van der Pas begrüßte insbesondere die Initiative der genannten Mitgliedsstaaten unter Federführung der deutschen Ratspräsidentschaft. Diese trage wesentlich zur Entwicklung einer einheitlichen und für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Evaluierungsmethode bei, an der auch die Kommission arbeite. Letztlich solle eine einheitliche Methode angewendet werden, die es erlaube, die Effektivität und Effizienz des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Dies werde auch dazu beitragen, den Bürgern die Erfolge der Europäischen Union auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung zu verdeutlichen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33 vom 13. Juni 2007
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2007