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AGRAR/1639: Agrarrat will bei Vereinfachung auch Greening anknabbern (ubs)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 388 - Mai 2015
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Agrarrat will bei Vereinfachung auch Greening anknabbern
Agrarkommissar will Basis-Verordnungen erst 2017 öffnen, Vereinfachungen aber schon ab 2016 angehen

Von Ulrich Jasper, Bundesgeschäftsführer AbL


Am 11. Mai wollen die Agrarminister der EU-Länder gemeinsame Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschließen. Der Rat will damit der Kommission solche Forderungen übermitteln, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam als die derzeit wichtigsten angesehen werden. Im Vorfeld hatten die einzelnen Länder bereits jeweils eigene ausführliche Listen mit Wünschen zur Vereinfachung an die Kommission geschickt. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte um die Jahreswende um solche Vorschläge gebeten, nachdem er die Vereinfachung der GAP zu seiner Priorität für das Jahr 2015 erklärt hatte.

Einige Minister sehen in der Vereinfachung die Chance, nicht nur den bürokratischen Aufwand in Betrieben und Verwaltungen zu reduzieren, sondern auch materielle Änderungen etwa beim Greening (Bindung der Direkt-Zahlungen an bestimmte übergesetzliche Umweltstandards) vorzunehmen. So enthält der Entwurf für die Rats-Schlussfolgerungen den mittelfristigen Vorschlag, die Hektarzahl an Ackerflächen, ab denen ein Betrieb darauf mindestens zwei verschiedene Kulturen anbauen muss, von 10 auf 15 Hektar anzuheben. Zudem sollen Betriebe mit 75 Prozent Grünland generell keine ökologischen Vorrangflächen und keine Fruchtartenvielfalt auf dem Acker nachweisen, auch wenn sie über 30 Hektar Ackerfläche bewirtschaften. Für Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen soll die Pflicht zur Verwendung von Saatgutmischungen entfallen, während bei Leguminosen auch Mischungen mit Gräsern (Kleegras) und Getreide zugelassen werden sollen. Außerdem sollen die Gewichtungsfaktoren für Zwischenfrüchte, Leguminosen und Kurzumtriebplantagen auf einen einheitlichen Wert von 0,7 oder 1 festgelegt werden; das würde Zwischenfrüchte (auch gegenüber Leguminosen) attraktiver machen. Diese Vorschläge waren in der Liste, die das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium Ende Februar an Kommissar Hogan geschickt hatte, nicht enthalten.

Bis 2017 nur kleine Änderungen

Für mehrere dieser Änderungswünsche am Greening müsste die EU-Basisverordnung über Direktzahlungen geändert werden, über die erst im Jahr 2013 in einem mühsamen Prozess eine politische Einigung erzielt wurde. Das lehnt Kommissar Hogan bisher ab, er will im Herbst 2015 nur Vereinfachungen im Durchführungsrecht vorschlagen. Vor einer Überprüfung des Greenings will Hogan dagegen ein volles Jahr Umsetzung abwarten, also mindestens bis Sommer 2016. Bis März 2017 muss er ohnehin einen Bericht über die Wirkung der ökologischen Vorrangflächen vorlegen. Im Entwurf der Rats-Schlussfolgerungen fordern die Minister den Kommissar auf, darüber hinaus zu gehen und eine generelle Halbzeitbilanz (mid term review) der Basis-Verordnungen in 2017 vorzubereiten.

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 388 - Mai 2015, S. 4
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2015

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