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AGRAR/1418: Zur Mitteilung der EU-Kommission über die Agrarpolitik bis 2020 (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Dezember 2010

Eine starke EU-Agrarpolitik braucht eine starke verlässliche Finanzierung

DBV-Präsidium zur Mitteilung der EU-Kommission über die Agrarpolitik bis 2020


Der Deutsche Bauernverband (DBV) will eine starke EU-Agrarpolitik, die von der Gesellschaft mitgetragen wird. Das DBV-Präsidium hat sich im Rahmen seiner letzten Sitzung am 7. Dezember 2010 ausführlich mit den Vorschlägen der EU-Kommission für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bis 2020 beschäftigt und eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Die von der EU-Kommission genannten strategischen Ziele der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik, nämlich Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und ländliche Entwicklung, seien nachvollziehbar. Allerdings seien die abgeleiteten Handlungsvorschläge in sich noch nicht schlüssig und teilweise sogar widersprüchlich.

Die in der letzten Agrarreform verfolgte Entkopplung der Direktzahlungen, ihre schrittweise Loslösung von historischen Bezügen und die Einführung des Cross-Compliance-Systems würden von der Kommission offenkundig nicht mehr konsequent weitergeführt. Stattdessen werde mit einem "Greening" der Gemeinsamen Agrarpolitik der Eindruck erweckt, dass die heutigen Flächenzahlungen nicht ausreichend umweltfreundlich sind. Der DBV verweist darauf, dass Grünland in Deutschland bereits durch die einheitliche Flächenprämie den gleichen Direktausgleich erhält wie Ackerland. Damit liege Deutschland weit vor anderen Mitgliedsstaaten wie z.B. Frankreich, Österreich, Italien, Dänemark und die Niederlande - unter anderem auch in der Umweltorientierung. Zusätzliche Umweltzuschläge wie auch die Förderung der benachteiligten Gebiete gehörten ohne wenn und aber in die zweite Säule der EU-Agrarpolitik, erklärt der DBV.

Die schon mehrfach angekündigte Vereinfachung von Cross Compliance müsse endlich Fortschritte bringen, fordert der DBV. Es bestehe aber die Gefahr, dass die ohnehin schon hohe Auflagendichte über die Cross-Compliance-Regelung durch die Vorschläge der Kommission noch deutlich weiter erhöht wird. Die Überlegungen, größere Betriebe aber auch Nebenerwerbsbetriebe über eine Neudefinition des "aktiven Landwirtes" unter Umständen vom Direktausgleich auszuschließen, werden abgelehnt. Solche Vorschläge würden den historisch gewachsenen Strukturen nicht gerecht werden, zu weiterer Bürokratisierung führen und Ausweichreaktionen auslösen, kritisiert der DBV.

Wie der DBV weiter betont, ist eine starke und verlässliche Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik - mindestens in der derzeitigen Ausstattung - unabdingbar, wenn die von der EU-Kommission genannten Ziele der Einkommenssicherung der Landwirte, der besseren Honorierung von gesellschaftlichen Leistungen bei gleichzeitiger Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden sollen. Ein ausreichendes EU-Agrarbudget sei Grundlage für jegliche weitere Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Bei der Annäherung des Direktausgleiches zwischen den 27 EU-Staaten seien Unterschiede vor allem wegen der nach wie vor großen Kaufkraft- und Lohnunterschiede Unterschiede weiter gerechtfertigt. Der DBV erwartet hier ein sehr behutsames Vorgehen auf der Zeitachse.

Die Stellungnahme des DBV-Präsidiums zur Mitteilung der EU-Kommission für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bis 2020 finden Sie auf der Internetseite des Bauernverbandes zum Downloaden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Dezember 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2010