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AGRAR/1217: Regelungen für Umstrukturierung des Zuckersektors (BMELV)


BMELV - Pressemitteilung Nr. 161 vom 27. September 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Agrarrat verbessert Regelungen für die Umstrukturierung des Zuckersektors


Der Agrarrat hat am 26.09.2007 wichtige Änderungen der Umstrukturierungsregelung für den Zuckersektor verabschiedet, um diesen attraktiver und effizienter zu gestalten und so den EU-Zuckermarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die Bundesregierung und die deutsche Zuckerwirtschaft unterstützt diese neuen Regelungen. Die Umstrukturierungsregelung war ein wesentliches Element der Zuckermarktreform von 2006. Diese Regelung bietet den weniger wettbewerbsstarken Zuckerunternehmen in einem vierjährigen Übergangszeitraum finanzielle Anreize, um freiwillig und sozialverträglich aus dem Sektor auszuscheiden. Die Regelung wird von den Zuckererzeugern durch Abgaben je Tonne Zuckerquote selbst finanziert.

In den beiden ersten Anwendungsjahren ist die Umstrukturierung nur schleppend angelaufen. Statt der notwendigen 5 bis 6 Millionen t wurden bislang nur 2,2 Millionen t Zuckerquoten aufgegeben. Das reicht bei weitem nicht aus, um den EU-Zuckermarkt ins Gleichgewicht zu bringen. Damit droht nach Ende des Restrukturierungszeitraums in 2010 eine deutliche Zwangskürzung der Zuckerquoten ohne Ausgleich - das würde auch die deutsche Zuckerwirtschaft und andere wettbewerbsstarke Standorte schmerzhaft treffen. Deshalb wurden Änderungen notwendig, um die Umstrukturierungsregelung attraktiver zu gestalten.

Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die Rübenanbauer einen festen Anteil von 10% an der Umstrukturierungsbeihilfe für die Unternehmen und in 2008/09 einmalig eine Zusatzzahlung von 237,50 Euro für jede zurückgegebene Tonne Zuckerquote erhalten. Eine weitere Verbesserung ist, dass die Anbauer erstmals auch direkt Beihilfen aus der Umstrukturierungsregelung beantragen können. Um zusätzliche Anreize zur Teilnahme zu geben, können Unternehmen, die 2008/09 Quoten zurückgeben, zudem unter bestimmten Bedingungen von der Umstrukturierungsabgabe befreit werden. Bei der abschließenden Quotenkürzung nach der Übergangsperiode in 2010 werden die freiwilligen Quotenrückgaben bei der Festsetzung der Kürzungskoeffizienten für die einzelnen Mitgliedstaaten sowie für die einzelnen Unternehmen entlastend berücksichtigt werden.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass mit den beschlossenen Maßnahmen weitere Quotenrückgaben von 3,8 Millionen t mobilisiert werden. Das würde ausreichen, um die Überschüsse auf dem Zuckermarkt abzubauen.

Die wichtigsten vereinbarten Änderungen im Einzelnen und Hinweise zum Antragsverfahren in Deutschland:

Die Rübenanbauer haben nunmehr die Möglichkeit einer direkten Rückgabe von Zuckerrübenlieferrechten im Rahmen der befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie. Hierfür erhalten sie den 10%-Anteil an der Umstrukturierungsbeihilfe von 218,75 Euro sowie die ergänzende Zahlung von 237,50 Euro je Tonne zurückgegebener Zuckerquote. Der diesbezügliche Antrag ist direkt bei der für die Umstrukturierungsbeihilfe zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen.   
Ein Musterformular für diesen Direktantrag wird die BLE nach Inkrafttreten der Rats-Verordnungen zur Änderung der Umstrukturierungsregelung und der Zuckermarktordnung im Bundesanzeiger bekannt geben. Auch auf der Internetseite der BLE wird ein entsprechender Hinweis auf diesen Direktantrag eingestellt werden.   
Diese Direktanträge der Rübenanbauer können unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Unternehmensantrag ersetzt werden. In Deutschland ist davon auszugehen, dass alle Zuckerunternehmen hiervon Gebrauch machen werden. Sie wollen 13,5% der ihnen zugeteilten Quoten in den Umstrukturierungsfonds geben. Damit würden die vorstehenden Direktanträge der Erzeuger nicht zum Zuge kommen.   
Die Anträge der Zuckerunternehmen auf Umstrukturierungsbeihilfe sind ebenfalls an die BLE zu richten. Die diesbezügliche 1. Antragsphase endet am 31.1.2008. Unternehmen, die in der ersten Phase Quotenaufgaben mindestens in Höhe der Marktrücknahme 2007/08 (in Deutschland: 13,5%) beantragt haben, haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Quotenrückgabe bis 31.3.2008 (2. Phase).

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 161 (Ausgabedatum 27. September 2007)
aus dem BMELV-Newsletter Nr. 17 vom 2. Oktober 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2007