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WIRTSCHAFT/019: Podiumsdiskussion in Brüssel - Von Schiedsgerichten und Schlichtungsstellen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Dezember 2014

Niewisch-Lennartz und der Deutsche Anwaltverein begrüßen Diskussion über Schiedsgerichte

Podiumsdiskussion in Brüssel mit Experten aus Politik und Justiz



Berlin/Brüssel (DAV). "Durch die Diskussion über TTIP ist das Thema private Schiedsgerichte und die damit verbundenen Probleme erst ins öffentliche Bewusstsein gelangt", bilanziert die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema "Von Schiedsgerichten und Schlichtungsstellen - Verdrängung der Justiz?" gestern Abend in Brüssel.

Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins betonte in seiner Eröffnungsrede: "Es muss zwischen Streitbeilegungsverfahren zwischen Privaten und solchen zwischen Staaten und Privaten unterschieden werden. Der Ausbau von alternativen Streitbeilegungsverfahren z. B. in Verbrauchersachen durch die ADR-Richtlinie kann eine Chance sein. Es ist aber wichtig, dass die Rechtsfortbildung insgesamt eine Angelegenheit der staatlichen Gerichte bleibt und keine Verdrängung durch private Gerichte erfolgt. Für Streitbeilegungsverfahren zwischen Staaten und Privaten im Rahmen eines Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens ist zu beachten, dass der Staat immer der Beklagte ist. Daher müssen öffentliche Interessen ausreichend Berücksichtigung finden und die Verfahren öffentlich sein, um eine kritische Überprüfung zu ermöglichen."

Auf der gemeinsamen Veranstaltung von niedersächsischem Justizministerium und Deutschem Anwaltverein in der Vertretung des Landes Niedersachen bei der EU diskutierten neben der Ministerin in der Rolle der Moderatorin der Direktor der Generaldirektion Handel der EU-Kommission Rupert Schlegelmilch, der Europa-Abgeordnete Bernd Lange, Rechtanwalt Prof. Dr. Christian Duve, der Präsident des Oberlandesgerichts Celle Dr. Peter Götz von Olenhusen und Ursula Pachl, Vizechefin des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC die Frage, was TTIP, ISDS und ADR (vgl. Hintergrund) für die deutsche Justiz bedeuten und ob das Verhältnis zwischen staatlichen und privaten Gerichten neu justiert werden muss.

Rupert Schlegelmilch, Direktor der Generaldirektion Handel der EU-Kommission: "Ob ein Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren gut funktioniert, hängt von der Qualität der Regelungen im zugrundeliegenden Handelsabkommen ab. Eine präzise Ausgestaltung der Investitionsschutzregeln und des Verfahrens sind insbesondere für die Wahrung der staatlichen Regulierungshoheit nötig."

EU-Parlamentarier Bernd Lange: "Meiner Meinung nach benötigen Regionen mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen kein ISDS. Wesentliche Kritikpunkte daran sind Intransparenz bei den Verfahren, ein fehlender Revisionsmechanismus und die Tatsache, dass mit ISDS Investoren Rechte eingeräumt werden, ohne dass ihnen im Gegenzug Pflichten auferlegt werden."

Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts Celle: "Wir müssen uns fragen, was die Justiz als Anregung aus der Veranstaltung mitnehmen kann, als Zukunftsaufgabe. Mehr Spezialisierung und ein Fokus auf die Verbraucher sind nötig." In der Praxis sei bereits ein Aufeinanderzubewegen von Justiz und Schiedsgerichten zu beobachten. So überlegten die Schiedsgerichte, wie sie die Unabhängigkeit der Richter stärken könnten während die Justiz erwägt, Elemente der Schiedsgerichte in die Prozessordnungen einzubauen.

Ursula Pachl des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC: "Alternativen zur herkömmlichen Justiz, die dazu dienen, einzelnen Verbrauchern schneller und billiger zu ihrem Recht zu verhelfen sind in der EU dringend notwendig." Sie warnte aber davor, ausländischen Investoren in TTIP eine besondere Gerichtsbarkeit durch private Schiedsgerichte einzuräumen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Duve: "Der Zweck jeder Streitbeilegung besteht darin, zumindest Rechtsfrieden zu schaffen. Dieses Ziel lässt sich durch die Justiz ebenso wie durch Schiedsgerichte und Einrichtungen zur Schlichtung oder Streitbeilegung erreichen. Die verschiedenen Methoden der Konfliktbeilegung können sich sinnvoll ergänzen."

Die Ministerin resümierte abschließend: "Bei der Investor-Staat-Streitbeilegung mittels privater Schiedsgerichte - kurz ISDS - müssen wir sehr genau hinschauen. Bei Staaten mit weniger entwickelten Rechtssystemen sichert ein Schiedsgericht sicherlich erst den Zugang zu einem Gericht. In Staaten mit entwickeltem Justizsystem wie Deutschland sind Schiedsgerichte aus meiner Sicht entbehrlich und bergen das Risiko einer Paralleljustiz", so Niewisch-Lennartz. "Unsere bewährten justiziellen Standards wie Unabhängigkeit der Richter dürfen nicht auf dem Altar wirtschaftlicher Interessen geopfert werden." Daher werde Niedersachsen die weitere Diskussion sehr genau beobachten.

Hintergrund:

Bei der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) handelt es sich um ein Handelsabkommen, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA ausgehandelt wird. Darin ist vorgesehen, dass Investoren Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können (Investor-Staat-Streitbeilegung, kurz ISDS - investor to state dispute settlement), die verbindliche Entscheidungen über den Streit treffen.

Die ADR-Richtlinie vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten bis Juni 2015 für beinahe alle Streitigkeiten, die Verbraucher betreffen, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie gibt dabei kein bestimmtes Verfahren vor.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 39/14 vom 4. Dezember 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2014


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