Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → POLITIK

INNEN/448: Biometrie-Datenbank EURODAC - wirksame Verwaltung des Gemeinsamen EU-Asylsystems (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 3. August 2010

EU-Biometrie-Datenbank EURODAC sorgt auch künftig für eine wirksame Verwaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems


Die Kommission hat heute den Jahresbericht 2009 zur Datenbank EURODAC veröffentlicht (die Biometrie-Datenbank wird unionsweit zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats genutzt). Der Bericht erläutert, nach welchem Schema Asylbeantragung und illegale Einreise in die EU ablaufen. Er macht auch deutlich, dass die Zahl der Personen, die widerrechtlich die EU-Außengrenzen überschreiten, stark rückläufig ist. Die Zahl der "Mehrfachanträge" - das sind die Fälle, in denen dieselbe Person in demselben Land oder in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt hat - ist von 17,5% im letzten Jahr auf 23,3% gestiegen.

"EURODAC ist wesentlicher Bestandteil des von der EU errichteten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems", erklärte die für Inneres zuständige Kommissarin Cecilia Malmström. "Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, wie nützlich diese EU-weite Fingerabdruck-Datenbank für die Bearbeitung von Asylanträgen ist, denn durch die Speicherung und den Abgleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen lässt sich leichter feststellen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, und so die Einreichung von Mehrfachanträgen verhindern."

Die EURODAC-Zentraleinheit, die das Zentralsystem verwaltet, war im Berichtszeitraum zu 99,42% einsatzbereit und stand rund um die Uhr zur Verfügung. Ihre Ergebnisse in Bezug auf Schnelligkeit, Leistung, Sicherheit und Kostenwirksamkeit sind nach wie vor sehr zufriedenstellend.

2009 wurden durch EURODAC 236.936 Fingerabdrucksätze von Asylbewerbern, 31.071 Fingerabdrucksätze von Personen, die illegal eine Außengrenze überschritten haben, und 85.554 Fingerabdrucksätze von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet.

Den Zahlen ist zu entnehmen, dass 2009 die Zahl der registrierten Asylanträge um 8% gestiegen ist, was bedeutet, dass die steigende Tendenz der beiden Vorjahre anhält. Drastische Veränderungen gab es bei der Zahl der registrierten illegalen Einwanderer. Nach einem Anstieg um 62,3% zwischen 2007 und 2008 (auf 61.945) sank die Anzahl der Registrierungen 2009 um 50% (auf 31.071). Die Zahl der Suchvorgänge in der Datenbank anhand von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, weil sie sich dort widerrechtlich aufhielten, stieg um 12,7%.

2009 handelte es sich bei 23,3% der Asylanträge nicht um einen Erstantrag, sondern um den zweiten oder x-ten Antrag. Diese Zahl schließt allerdings nicht nur die Fälle mit ein, in denen jemand mehr als einen Asylantrag gestellt hat, sondern auch diejenigen, in denen die Fingerabdrücke eines Asylbewerbers sowohl von dem Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt wurde, als auch von dem Mitgliedstaat, der letztlich für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, registriert wurden. Die Kommission nahm im Dezember 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung an, der eine Abhilfemaßnahme für dieses Problem vorsieht.

2009 setzte sich die Tendenz des Vorjahres, nämlich zunehmende Verzögerungen bei der Übermittlung der Fingerabdrücke an die EURODAC-Zentraleinheit durch die Mitgliedstaaten, fort; die längste Zeitspanne zwischen Abnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke lag bei 36,35 Tagen. Durch die verspätete Eingabe der Daten in das System wird unter Umständen der falsche Mitgliedstaat für zuständig erklärt. Der Kommissionsvorschlag sieht deshalb eindeutigere Fristen für die Datenübermittlung vor.


Hintergrund

Politischer Hintergrund

Seit dem 15. Januar 2003 werden die Fingerabdruckdaten aller Personen über 14 Jahren, die in der Europäischen Union (sowie in Norwegen, Island oder der Schweiz) Asyl beantragen oder beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden, in der Datenbank EURODAC gespeichert. Die Einrichtung von EURODAC erfolgte mit dem Ziel, die Entwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik aller Mitgliedstaaten zu unterstützen.

EURODAC soll die Anwendung der Dublin-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003) erleichtern, die regelt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Zur Feststellung der Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für die Prüfung eines Asylantrags werden verschiedene Kriterien herangezogen. Der zuständige Mitgliedstaat muss dann den Antrag gemäß seinem innerstaatlichen Recht prüfen und ist verpflichtet, Asylbewerber, die in seinem Gebiet Asyl beantragt haben und sich illegal in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, wieder aufzunehmen.

Im Rahmen des ersten Asylpakets, das als Reaktion auf die im Haager Programm enthaltene Aufforderung zur Inangriffnahme der zweiten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geschnürt wurde, nahm die Kommission am 3. Dezember 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EURODAC-Verordnung an. Ziel der Neufassung ist es, die Abfrage der EURODAC-Datenbank zwecks Ermittlung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats (Anwendung des Dubliner Übereinkommens) effizienter zu gestalten und Datenschutzbelangen ordnungsgemäß Rechnung zu tragen.

Funktionsweise des Systems

EURODAC ist das erste gemeinsame automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in der Europäischen Union.

Es wird von der Europäischen Kommission im Auftrag der teilnehmenden Staaten betrieben. Die Zusammenarbeit in diesem Rahmen bildet eine gute Grundlage für weitere gemeinsame IT-Großprojekte wie das Schengener Informationssystem der zweiten Generation oder das künftige europäische Visa-Informationssystem.

Im Rahmen des EURODAC-Systems sind die teilnehmenden Staaten gehalten, allen Asylbewerbern über 14 Jahren umgehend ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Das diesbezügliche Verfahren wurde unter Beachtung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Schutzklauseln festgelegt. Die Fingerabdruckdaten werden mit den von anderen teilnehmenden Staaten übermittelten und in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten verglichen. Zeigt EURODAC an, dass die Fingerabdrücke bereits registriert wurden, kann der Asylbewerber in das Land zurückgeschickt werden, in dem ihm die Fingerabdrücke erstmals abgenommen wurden.

Der Zugriff auf das System ist nur zu dem in der EURODAC-Verordnung genannten Zweck gestattet. Die Datenbank enthält keine Angaben wie Namen von Personen, sondern stützt sich ausschließlich auf den biometrischen Abgleich, der die sicherste und genaueste Identifizierungsmethode ist. Alle teilnehmenden Staaten sorgen dafür, dass die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung von unabhängigen Datenschutzbehörden überwacht wird.

EURODAC besteht aus einer bei der Kommission angesiedelten Zentraleinheit, die mit einer vollautomatischen elektronischen zentralen Datenbank für den Abgleich von Fingerabdruckdaten sowie einem System zur elektronischen Datenübermittlung zwischen den einzelnen teilnehmenden Ländern und der Zentraleinheit ausgestattet ist. Es wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und den Schutz der gespeicherten Daten zu gewährleisten.

Für die Wartung und den Betrieb der Zentraleinheit wurde 2009 ein Betrag in Höhe von 1.221.183 EUR aufgewendet. Gründe für die im Vergleich zu den Vorjahren gestiegenen Ausgaben (820.791 EUR im Jahr 2007, 605.720 EUR im Jahr 2008) sind die Bezahlung der ersten Tranche für die derzeitige Aufrüstung des EURODAC-Systems sowie die gestiegenen Wartungskosten.

Mehr Informationen
... auf der Homepage der Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_de.htm


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1023, 03.08.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2010