Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → POLITIK

AUSSEN/116: EU-Nahrungsmittelfazilität in Höhe von 1 Mrd. Euro genehmigt (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 30. März 2009

EU-Nahrungsmittelfazilität in Höhe von 1 Mrd. EUR:
Kommission fasst ersten Finanzierungsbeschluss und genehmigt Gesamtplan


Die Europäische Kommission hat heute ein Projektpaket über 314 Mio. EUR genehmigt, mit dem die Landwirtschaft unterstützt und die Ernährungssicherheit in 23 Entwicklungsländern der Welt verbessert werden soll. Dies ist der erste Finanzierungsbeschluss im Rahmen der mit 1 Mrd. EUR ausgestatteten Nahrungsmittelfazilität, die Ende letzten Jahres als Reaktion auf die Nahrungsmittelkrise in vielen Entwicklungsländern eingerichtet wurde. Die Kommission genehmigte ferner einen Gesamtplan zur Nutzung der ganzen Fazilität, die insgesamt 50 Entwicklungsländern zugute kommt.

Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, sagte hierzu: "Europa hat bereits Soforthilfemaßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise ergriffen. Die Nahrungsmittelfazilität wurde im Rahmen der längerfristigen Entwicklungshilfe geschaffen. Im Rahmen dieser Fazilität wird innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 1 Mrd. EUR zur Wiederankurbelung der Landwirtschaft bereitgestellt. Das heute verabschiedete Paket kommt den 23 am stärksten betroffenen Ländern zugute. Es ist eine Reaktion auf die Nahrungsmittelkrise, mit der die Entwicklungsländer bereits heute konfrontiert sind. In den kommenden Monaten müssen wir die Auswirkungen der Finanzkrise und des wirtschaftlichen Abschwungs auf die Entwicklungsländer im Auge behalten. Diese Auswirkungen zeichnen sich erst allmählich ab und könnten viel schlimmer werden als erwartet. Europa konzentriert sich zu Recht auf die Ausarbeitung von Konjunkturprogrammen für seine eigenen Volkswirtschaften. Dies mindert jedoch in keiner Weise unser Engagement für die Entwicklungsländer, was sich an Beschlüssen wie dem heutigen deutlich zeigt".


Hintergrund:

Am 18. Dezember 2008 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung zur Schaffung der Nahrungsmittelfazilität die mit 1 Mrd. EUR ausgestattet wurde. Dies ist die zentrale Maßnahme der EU zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise, die sich in den Jahren 2007 und 2008 zugespitzt hat. Der heutige Finanzierungsbeschluss und der umfassende Plan für die Nahrungsmittelfazilität wurden auch vom Europäischen Parlament und von allen Mitgliedstaaten genehmigt.

Die Fazilität ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt (2009-2011) und soll in erster Linie die Zeit zwischen Soforthilfe und mittel- bis langfristiger Entwicklungszusammenarbeit überbrücken. Dabei werden drei Arten von Tätigkeiten unterstützt: Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, einschließlich Düngemitteln und Saatgut; Dienstleistungen im Veterinärbereich sowie Beratungen; andere Maßnahmen kleineren Umfangs zur landwirtschaftlichen Produktionssteigerung wie Mikrokredite, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, Schulungen und Unterstützung von Berufsgruppen im Agrarsektor sowie Schaffung von Sicherheitsnetzen - durch die gefährdete Bevölkerungsgruppen in den Genuss sozialer Transferleistungen kommen - häufig in Form von arbeitsintensiven öffentlichen Arbeiten (Straßenbau, Bewässerungsprojekte usw.).

Im Rahmen des vorliegenden Finanzierungsbeschlusses der Kommission werden Projekte und Programme in 23 Entwicklungsländern unterstützt: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Birma/Myanmar, Burkina Faso, Burundi, Eritrea, Gambia, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Kenia, die Demokratische Republik Kongo, Kuba, Liberia, Mali, Mosambik, Pakistan, die palästinensischen Gebiete, Philippinen, Sierra Leone, Simbabwe und die Zentralafrikanische Republik. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses, einschließlich der Zuweisungen je Land, ist über unten stehenden Link abrufbar.

Die Finanzmittel für die heute verabschiedeten Projekte werden ausnahmslos über internationale Organisationen bereitgestellt: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), Welternährungsprogramm (WEP), Weltbank (WB), Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie VN-Einrichtungen wie das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste UNOPS (in Birma/Myanmar) und die Hilfswerke der Vereinten Nationen UNWRA (palästinensische Gebiete).

Der umfassende Plan für die Umsetzung der Nahrungsmittelfazilität enthält eine Liste von 50 Zielländern, die in einem Zeitraum von drei Jahren Unterstützung erhalten. Hilfe leisten internationale und regionale Organisationen sowie nationale Regierungen. Darüber hinaus findet eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen von nichtstaatlichen Akteuren, Einrichtungen der Mitgliedstaaten und anderer geeigneter Durchführungspartner statt.

Der Beschluss der Kommission hebt die Bedeutung der Europäischen Union als weltweit wichtigster Partner bei der Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit hervor. Die Projekte werden sich positiv auf das Leben von Millionen Armen in Afrika, Asien und Lateinamerika auswirken.

MEMO/09/138
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/138&format=HTML&aged=0&language=FR&guiLanguage=en

http://ec.europa.eu/development/index_en.cfm


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/490&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/09/490, 30.03.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2009