Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → ERNÄHRUNG

FISCHEREI/004: Ein Meilenstein bei der Fischereikontrolle (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 251 vom 20. Oktober 2009

Lindemann: Ein Meilenstein bei der Fischereikontrolle


"Wir haben unsere wesentlichen Forderungen bei der EU-Fischereikontroll-Verordnung durchsetzen können. In harten Verhandlungen mit der EU-Kommission ist es uns gelungen, die Fischereikontrolle in der EU einfacher, kostengünstiger und gerechter zu gestalten", sagte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gert Lindemann heute nach den nächtlichen Verhandlungen in Luxemburg.


"Wir haben erreicht, dass durch die Einführung neuer und moderner Kontrollinstrumente sowie abschreckender Sanktionen Verstöße künftig EU-weit schneller aufgedeckt und wirksamer bekämpft werden können. Das ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Fischerei in der EU. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erholung der Fischbestände."

Die Fischereikontroll-Verordnung ergänzt zudem die Instrumente der Verordnung zur Bekämpfung der illegalen Fischerei, die zum 1. Januar 2010 Anwendung finden. Ein Strafpunktesystem sorgt dafür, dass einem Fischer bei mehrfachen schweren Verstößen die Fangerlaubnis vorübergehend entzogen wird und Verstöße in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geahndet werden.

"Zudem ist es uns gelungen, unsinnige Überregulierungen zu verhindern", sagte der Staatssekretär. Dies gilt insbesondere für die Angelfischer. Hier hätten die ursprünglichen Vorschläge der Kommission - Anrechnung auf die Quote - zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand geführt und im Ergebnis nichts gebracht. Außerdem hat sich die Kommission auf deutsches Drängen bereit erklärt, die Binnenfischerei und Süßwasser-Aquakultur aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu streichen. Des Weiteren hat Deutschland erreicht, dass die kleine Küstenfischerei von der obligatorischen Ausrüstung mit einem Satelliten gestütztem Überwachungssystem und dem elektronischem Logbuch weitgehend ausgenommen ist.

Auch beim zweiten Punkt des EU-Fischereirates, der Festsetzung der Gesamtfangmengen für die Ostsee 2010, hat Deutschland erfolgreich verhandelt. Der zentrale Punkt war die vorgesehene Kürzung der Gesamtfangmenge für Hering in der westlichen Ostsee. "Ich bin sehr froh darüber, dass es uns hier gelungen ist, die vorgesehene Kürzung von ursprünglich 21 Prozent auf 16,5 Prozent zu senken", sagte Lindemann. "Entscheidend bei diesem Beschluss ist, dass die fischereiliche Sterblichkeit für den Gesamtbestand, der auch das Kattegat und Skagerrak umfasst, dadurch nicht erhöht wird. Denn die Fangmöglichkeiten im Kattegat und Skagerrak sollen im Dezemberrat um 25 Prozent gesenkt werden. So werden die Bestände ausreichend geschont."

"Insgesamt können wir mit dem Ergebnis des EU-Fischereirates sehr zufrieden sein", so der Staatssekretär.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 251 vom 20.10.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3171 bis 3177, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2009