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MELDUNG/083: Appell an die Ministerinnen und Minister - Strafverfolgung bei Vergewaltigung verbessern


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 6. November 2014

Anlässlich der JustizministerInnenkonferenz am 06. November

Appell an die Ministerinnen und Minister: Sexuelle Selbstbestimmung stärken - Strafverfolgung bei Vergewaltigung verbessern!



Berlin, 04.11.2014. Die Justizministerinnen und -minister der Länder debattieren auf ihrer Herbsttagung am 06. November über eine Reform des Strafrechts bei Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, konkret den Paragraf 177 StGB. TERRE DES FEMMES erwartet von den Ministerinnen und Ministern eine klare Aufforderung an Bundesjustizminister Heiko Maas, den § 177 StGB zu reformieren und damit die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Dies fordert auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

"Es muss jetzt ein klares Signal an gewaltbetroffene Frauen gesendet werden, dass Deutschland sie schützt und Vergewaltiger für ihre Taten bestraft werden!", mahnt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Die Situation für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist momentan desaströs. Zahlreiche Fälle von Vergewaltigungen sind nach dem momentanen Strafrecht nicht strafbar. Zudem fehlt den Betroffenen eine professionelle Unterstützung bei Gericht. Diese Situation ist für einen Rechtsstaat wie Deutschland unhaltbar!", kritisiert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Laut dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen sank die Verurteilungsquote der polizeilich registrierten Vergewaltigungen von 22 Prozent in 1994 auf 8,4 Prozent in 2012.

Ein Grund für die geringe Strafbarkeit bei Vergewaltigung liegt in den gravierenden Lücken des Sexualstrafrechts, konkret des Paragrafen 177 StGB. Im derzeitigen Rechtssinn liegt nur dann eine Vergewaltigung vor, wenn der Täter entweder Gewalt anwendet, der Betroffenen mit Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage vorliegt. "Aber alle sexuelle Handlungen, die nicht einverständlich erfolgen, müssen gesetzlich geahndet werden können", fordert Stolle. "Denn oft entsprechen Vergewaltigungen nicht einem dieser drei Kriterien und können daher momentan nicht bestraft werden."

TERRE DES FEMMES setzt sich zusammen mit anderen Verbänden und Frauenorganisationen seit langem für eine Reform des Paragrafen 177 StGB ein. Anfang Mai übergab die Frauenrechtsorganisation knapp 30.000 Unterschriften aus der Bevölkerung an das Justizministerium, um die Reform des Sexualstrafrechts voranzutreiben.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin.

Weitere Informationen unter:
www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Novmeber 2014
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2014


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