digitalcourage e.V. - Pressemitteilung vom 12. März 2019
Polizeigesetz Sachsen:
Digitalcourage kritisiert Beschränkung der Anhörung und Bodycams
Die Grundrechtsorganisation Digitalcourage legt zur Anhörung im Sächsischen Landtag am Dienstag, 12. März 2019 zur Neustrukturierung des Sächsischen Polizeirechts folgende Stellungnahme vor und wird als sachverständige Organisation an der Anhörung teilnehmen [Link siehe unter [1]].
Digitalcourage kritisiert darüber hinaus, dass
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Neustrukturierung und aufgrund der nicht nachvollziehbaren Beschränkung der Sachverständigenanhörung am 13. März 2019 muss sich diese Stellungnahme im Weiteren auf den Einsatz sogenannter Body-Cams nach § 57 SächsPVDG-ÄA beschränken.
Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte
ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards
aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen
Einsatz für die Bürgerrechte.
Stellungnahme:
[1] https://digitalcourage.de/sites/default/files/2019-03/digitalcourage-stellungnahme-bodycams-12.3.2019.pdf (PDF)
Weiter Informationen:
Aktionswoche gegen das Polizeigesetz vom 11.3. - 16.3.2019:
https://www.sachsens-demokratie.net/2019/03/10/aktionswoche-gegen-das-polizeigesetz-vom-11-3-16-3-2019/
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Quelle
Pressemitteilung vom 12. März 2019
digitalcourage e.V.
Marktstraße 18, 33602 Bielefeld
Telefon: +49-521-1639-1639, Fax: +49-521-61172
E-Mail: mail@digitalcourage.de
Internet: www.digitalcourage.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2019
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