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ATTAC/2034: Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht


Attac Deutschland - Presseankündigung
Frankfurt am Main, 18. Februar 2020

Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht

Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel


Mittwoch, 26. Februar, 10.30 Uhr
Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal 2, Königstor 35
(Eingang Hermannstraße), Kassel

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland geht weiter: Am Mittwoch kommender Woche muss das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob Attac gemeinnützig ist.

Dabei handelt es sich um dasselbe Gericht, das im November 2016 der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz in vollem Umfang stattgegeben hatte. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums beantragte das Frankfurter Finanzamt jedoch Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH hob das Urteil im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an die erste Instanz.

Die Richter in Kassel müssen bei ihrer abermaligen Entscheidung nun der Rechtsauslegung des BFH folgen. Dieser hat in seiner viel kritisierten Entscheidung den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als bisher gesteckt. Vor allem die gemeinnützigen Zwecke "Förderung der Bildung" und "Förderung des demokratischen Staatwesens" hat der BFH deutlich restriktiver ausgelegt als die bisherige Rechtsprechung.

Anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH allerdings kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. An den Richtern in Kassel ist es nun zu entscheiden, ob das tatsächliche Handeln von Attac auch unter den Bedingungen des BFH als gemeinnützig anzusehen ist.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. So haben Finanzämter infolge des BFH-Urteils bereits mehreren Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen; weitere Aberkennungen stehen zu befürchten.

Die Verhandlung am Mittwoch ist öffentlich.


Hintergrund

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble das Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.

Im Februar 2019 verwies der Bundesfinanzhof das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht. In dem erneuten Prozess am 26. Februar 2020 müssen die Richter in Kassel nun der Rechtsauslegung des BFH folgen, die den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger spannt als sie selbst in ihrem ersten Urteil.

Infolge des Entzugs der Gemeinnützigkeit können Mitglieder und Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte von Attac nicht mehr fördern.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen, die im Juli 2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 150 Vereine und Stiftungen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.
(www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de)


Weitere Informationen:

Pressemitteilung zum BFH-Urteil am 26. Februar 2019:
https://link.attac.de/pm-bfh-urteil-2019

* Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac (mit Hintergrund und Dokumenten):
www.attac.de/jetzt-erst-recht

*

Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2020

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