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ATTAC/1966: Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bedroht kommunale Demokratie


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 15. Januar 2019

160 Organisationen warnen vor Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Demokratische Handlungsspielräume der Kommunen bedroht / Maßnahmen gegen Wohnungsnot würden behindert


Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auch Bolkestein-Richtlinie genannt, würde den Spielraum von Kommunen in der Europäischen Union massiv einschränken und die lokale Demokratie bedrohen, warnen 160 zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Kommunalpolitiker und städtische Vertreter aus mehreren EU-Ländern in einer gemeinsamen Erklärung.

Aus Deutschland beteiligen sich neben dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac unter anderem Verdi, der BUND, Powershift und LobbyControl an dem Protest. Das Schreiben wurde am gestrigen Montag an die rumänische EU- Ratspräsidentschaft gesandt (http://t1p.de/Letter-Romanian-EU-Presidency).

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Europäische Kommission seit Januar 2017 an einem neuen Vorschlag für die bereits bei ihrer Verabschiedung 2006 stark umstrittene Richtlinie gearbeitet. Dem nun vorliegenden Vorschlag zufolge würde ein neues Notifizierungsverfahren für Dienstleistungen in der EU eingeführt: Städte, Gemeinden und Behörden müssten der EU-Kommission künftig neue Regelungen und Gesetze drei Monate im Voraus mitteilen und sich von ihr genehmigen lassen.

Maßnahmen gegen Wohnungsnot würden behindert

"Diese weitere Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde den Spielraum gerade auch von Kommunen massiv einschränken. Sie bedroht die lokale Demokratie und steht im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Der Vorschlag der EU-Kommission ist daher völlig inakzeptabel", sagt Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis.

Dringende Maßnahmen von Städten gegen die Wohnungsnot etwa würden durch die verschärfte Richtlinie behindert, weil kommunale Satzungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagt oder entschärft werden könnten, wenn Auflagen von der EU-Kommission als "diskriminierend" interpretiert werden.

Entscheidungen der Europäischen Kommission wären verbindlich; sie würde sich selbst das Vorrecht erteilen, die Richtlinie auszulegen. So könnte die Kommission entscheiden, ob eine Maßnahme "verhältnismäßig", oder "notwendig" ist und damit ihre Rechtsauslegung durchsetzen. Arno Behlau von der bundesweiten Attac-Arbeitsgruppe Kommunen: "Dies wäre eine übermäßige Ausweitung der Kompetenzen der EU-Kommission auf Kosten der Kommunen."


Das Schreiben an die rumänische EU-Ratspräsidentschaft:

englische Fassung:
http://t1p.de/Letter-Romanian-EU-Presidency
Originallink: www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Pressegruppe/190114_Letter_to_the_Romanian_EU_Presidency.pdf

deutsche Übersetzung:
http://t1p.de/Schreiben-EU-Dienstleistungslinie-dt
Originallink: www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Pressegruppe/190114_Schreiben_Dienstleistungsrichtlinie_dt.pdf


Weitere Informationen:

Bolkestein kehrt zurück - Fragen und Antworten (CEO):
https://corporateeurope.org/de/power-lobbies/2018/12/bolkestein-kehrt-zur-ck-die-eu-kommission-greift-nach-der-macht-ber

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2019

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