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ATTAC/1946: Attac fordert weiter zum Protest im Hambacher Forst auf


Attac Deutschland
Pressemitteilung - Kassel, 05. Oktober 2018

Braunkohleabbau ist eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Attac fordert weiter zum Protest im Hambacher Forst auf


Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hält das Verbot der geplanten Demonstration im Hambacher Forst für einen massiven Eingriff in die demokratischen Grundrechte. "Das Verbot reiht sich ein in die Versuche, über neue Polizeigesetze systematisch Grundrechte einzuschränken", kritisiert Roland Süß, Mitglied im bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

"Nicht die Demonstrationen, sondern die Fortsetzung des wahnwitzigen Kohleabbaus in Deutschland ist eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Verbot der Polizei zeigt, dass jetzt erst recht Widerstand gegen die Abholzung des Hambacher Forstes geleistet werden muss", ergänzt Sabine Lassauer, ebenfalls Mitglied im bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Nachdem bereits ein in der vergangenen Woche veröffentlichtes Gutachten vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Systemtechnik gezeigt hat, dass die Braunkohle unter dem Hambacher Forst für den Strombedarf nicht benötigt wird, sieht auch das Münsteraner Oberverwaltungsgericht keinen Beleg dafür, dass die Rodung notwendig ist. "Der gerichtliche Stopp, der heute von zivilgesellschaftlichen Organisationen erkämpft worden ist, zeigt, dass es sich lohnt, dranzubleiben", sagt Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Attac-Aktivisten aus ganz Deutschland werden sich an den Protesten am Wochenende im Hambacher Forst beteiligen. Gleichzeitig diskutieren ab heute Abend bis Sonntag zahlreiche Aktive und Interessierte auf dem Attac-Europakongress in Kassel wie ein soziales und ökologisches Europa in Zukunft aussehen könnte.



Kongressprogramm und weitere Infos:
www.ein-anderes-europa.de

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
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Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
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Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2018

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