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ATTAC/1804: Geplantes "Transparenzregister" ist eine Mogelpackung


Attac Deutschland
Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland
Tax Justice Network
WEED
Pressemitteilung - Berlin, 24. April 2017

Protest vor dem Finanzausschuss: Geplantes "Transparenzregister" ist eine Mogelpackung


Nichtregierungsorganisationen drängen auf Nachbesserungen bei der deutschen Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Denn nach dem Gesetzesentwurf wäre das deutsche Transparenzregister nicht wirkungsvoll genug im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption. Dafür bräuchte es ein öffentlich einsehbares Register der wahren EigentümerInnen aller Firmen. Doch genau das verhindert das Gesetz durch den beschränkten Zugang zu Informationen und durch eine verwässerte Definition der "wirtschaftlich Berechtigten". Diese gestattet zum Teil eine Meldung der Führungsebene statt der Berechtigten und verzichtet auf eine Pflicht der Firmen zur Ermittlung der gesamten Beteiligungs- und Kontrollkette.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf im Finanzausschuss haben deshalb Attac, das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland, das Tax Justice Network und WEED heute vor dem Bundestag protestiert. Die "mobile Geldwäscherei" zog vor das Paul-Löbe-Haus, um symbolisch Geld zu gewaschen und zum Trocken aufzuhängen. Dem Abgeordneten Axel Troost (Die Linke) wurden 150.212 Unterschriften für ein öffentliches Transparenzregister überreicht. Abgeordnete der Regierungsparteien waren trotz Einladung nicht zur Unterschriftenübergabe erschienen.

Alfred Eibl von Attac: "Das deutsche Umsetzungsgesetz weist gravierende Mängel auf und wird in der jetzigen Fassung seinen Zweck verfehlen. Daher appellieren wir an die Abgeordneten im Bundestag, die notwendigen Nachbesserungen durchzusetzen, um internationale Korruptions- und Geldwäschegeschäfte in Deutschland endlich ernsthaft zu bekämpfen."

Das "Transparenz"-Register muss öffentlich einsehbar werden

Während im Referentenentwurf noch ein öffentliches Register vorgesehen war, soll der Zugang nun wieder beschränkt sein auf Personen mit "berechtigtem Interesse". Die Bundesregierung ist anscheinend unter dem Lobbydruck des sogenannten "Die Familienunternehmer e.V." eingeknickt. Markus Meinzer vom Tax Justice Network sagt dazu: "Die Befürchtungen der Wirtschaftslobby sind unbegründet. Viele Gesellschaften in Deutschland veröffentlichen bereits Daten über ihre Eigentümer. Ein komplett öffentliches Register gibt es auch schon in Staaten wie Großbritannien. Deshalb darf in Deutschland der Wunsch nach Anonymität beim Geschäftemachen nicht über das öffentliche Interesse gestellt werden, wirtschaftliche Eigentümer zu kennen und kriminelle Machenschaften zu verhindern." Auch der Bundesrat hat sich am 31. März 2017 klar für ein öffentlich zugängliches Transparenzregister ausgesprochen.

Auch hinter Scheindirektoren und Strohfirmen verborgene Eigentümer müssen aufgedeckt werden

Zusätzlich verwässert der vorliegende Gesetzentwurf den Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, also des wahren Eigentümers hinter einer Firma, in zweierlei Hinsicht: Es soll künftig erlaubt sein, unter bestimmten Voraussetzungen Personen der Leitungsebene als wirtschaftlich Berechtigte anzugeben. Das können jedoch Scheindirektoren sein, hinter denen sich die wahren EigentümerInnen verbergen. Bei Beteiligungsketten soll die deutsche Rechtsperson außerdem einen Berechtigten nur im Fall der unmittelbaren Kontrolle mitteilen müssen. Andernfalls trifft diese Verpflichtung den Berechtigten selbst. In der Praxis bedeutet das, dass deutsche GmbHs und AGs, deren Gesellschafter bzw. Anteilseigener etwa Gesellschaften aus Panama sind, nicht den dahinterstehenden Eigentümer an das Register melden müssen.

"Der aktuelle Gesetzesvorschlag hat die Bezeichnung Transparenzregister nicht verdient. Es handelt sich um eine Minimallösung, deren Lücken von Straftätern leicht ausgenutzt werden können. Die Regierung will der Öffentlichkeit offenbar eine gewaltige Mogelpackung unterjubeln", kommentiert Markus Henn von WEED.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2017

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