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BERICHT/043: 4. Berliner Gespräche - "Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz" (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 208, I/II - Juli 2010
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Verständnis Fehlanzeige

Die 4. Berliner Gespräche zum Thema "Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz" - ein Rückblick.

Von Ulrich Finckh


Die Humanistische Union und die der FDP nahe stehende Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hatten für den 22. und 23. Januar zu den "4. Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung" eingeladen und ein gutes Echo gefunden. Der Saal in der Urania war voll, das Gespräch lebhaft, die Referenten und Referentinnen gute Sachkenner - und doch war die Veranstaltung trotz vieler interessanter Hinweise recht unbefriedigend. Man redete weithin aneinander vorbei. Die kirchlichen und kirchennahen Diskutanten fanden die besonderen Rechte der Kirchen gar nicht besonders und die unkirchlichen Diskutanten wiederum konnten das nicht verstehen und zählten auf, was nach ihrer Meinung alles an Privilegien der Kirchen der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche widerspricht.

Für mich begann die Tagung schon mit einer Überraschung. Die frühere Staatsministerin Dr. Irmgard Schwaetzer vom Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und bekannte FDP-Politikerin sprach in ihrer Begrüßung von der wachsenden Bedeutung der Religion und der wichtigen Rolle der Kirchen. Diese seien sinnstiftend für den Staat, was keine andere Organisation so leisten könne. Ebenso endete die Tagung mit einer Überraschung, als der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober ebenfalls problemlos in seinem Schlusswort die wichtige Rolle der Kirchen betonte. Ich hatte immer gemeint, die FDP sei den Kirchen gegenüber viel neutraler, ja zurückhaltender. Neutraler war die Begrüßung von Frau Will, die die Offenheit für die Problematik betonte und einen guten Meinungsaustausch erhoffte. Sie sah die Berliner Gespräche in Konkurrenz zu ähnlichen kirchlichen Gesprächen.

Die erste gemeinsame Gesprächsrunde zeigte schon die ganze Problematik. Während Herr Haupt von der Humanistischen Union die vielfachen kirchlichen Privilegien aufzählte, fanden der frühere Bundesrichter van Schewick vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken und der Abgeordnete und evangelische Pfarrer Kober die Rechtssituation der Kirchen normal und nützlich, weil sie die staatliche Gemeinschaft moralisch stützt. Eine kleine Unsicherheit ergab sich allerdings, als Frau Nahed Samour als Muslima darauf hinwies, dass Moslems gar keine Körperschaftsrechte haben und haben können, deshalb also prinzipiell benachteiligt sind. Ihr einfach zu sagen, das sei halt eigene Schuld, man könne sich doch entsprechend organisieren, war keine angemessene Antwort. Im Übrigen gebe es auch andere religiöse Gemeinschaften, die sich bewusst nicht so organisieren, dass sie ihre Beiträge vom Staat einziehen lassen. Was für ein Freiheitsverständnis diese Freikirchen gegenüber dem Staat haben, wurde nicht angesprochen. Sie wurden nur als Beispiele dafür zitiert, dass es eben Freiheit gibt, sich als Körperschaft zu organisieren oder das zu lassen. Dass es für Nichtkirchliche keine solche Möglichkeit gibt, war nach Meinung der Kirchenvertreter deren eigene Wahl, nicht Folge der staatlichen Privilegien für die Kirchen.

Die ersten Fachreferate belegten die gegenseitige Verständnislosigkeit. Der Münchner Professor Korioth referierte über die staatliche Einziehung der Kirchensteuern für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Das Körperschaftsrecht sei eine legale und legitime Rechtsgrundlage, zumal die Kirchen sinnstiftend für den Staat seien, der sein Recht nicht aus sich habe. Sein Koreferent, der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wasmuth, widersprach und berief sich darauf, dass Voraussetzung der staatlichen Erhebung der Kirchensteuern die Offenlegung der eigenen religiösen Zugehörigkeit sei, die den Arbeitgeber nichts angehe. Das folgende Gespräch zeigte beispielhaft, was die ganze Tagung charakterisierte. Die kirchliche Seite konnte oder wollte nicht verstehen, dass diese Darlegung der eigenen Konfession je nach gesellschaftlicher Umgebung unangenehm sein kann und ihre Nichtpreisgabe auch durch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und durch die Religionsfreiheit grundrechtlich geschützt wird. Die nichtkirchlichen Diskutanten dagegen betonten, dass sie die Pflicht, ihre Konfession zu offenbaren, als Unrecht empfinden. Außerdem wiesen sie auf die Problematik hin, dass von Arbeitgebern verlangt wird, Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Beide Seiten fühlten sich ohne jedes Verständnis für die jeweils andere Seite im Recht, schüttelten, bildlich gesprochen, den Kopf über die Vertreter der gegenteiligen Meinung.

Das nächste Fachgespräch fragte nach den Staatsleistungen an die Kirchen. Professor de Wall erläuterte die ins Grundgesetz übernommenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Das Gebot, die Staatsleistungen abzulösen, sei allerdings nicht erfüllt. Wegen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes wäre das auch schwierig. Dass die Staatsleistungen auch auf andere Religionsgemeinschaften übertragen wurden, sei nicht von alten Rechten abzuleiten, sondern eine Frage der Gleichbehandlung. Was so schön als Verfassungsrecht mit kleinen Problemen erschien, wurde von dem Publizisten Dr. Frerk radikal zerpflückt. Er erläuterte, wie weder die Säkularisationen der Reformation noch der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die Staatsleistungen begründen, die heute noch gezahlt werden. Kaiserliche Lehen waren nicht kirchliches Eigentum, und die Garantie eines angemessenen Lebensstandards auf Lebenszeit für geistliche Würdenträger, die ihrer Länder verlustig gegangen sind, können keine Rechtsgrundlage für dauernde Bezahlung der Bischöfe und Domkapitel sein. Ich fand diese Darstellung überzeugend und war enttäuscht über die schwache Antwort des Professors de Wall.

Das dritte Hauptthema waren die Konkordate und Kirchenverträge. Professor Ehlers berichtete vorsichtig über die Rechtsprechung, die deren Gültigkeit akzeptiert. Dagegen wies der Richter im Ruhestand Dr. Czermak darauf hin, wie ungewöhnlich Inhalt und Form der Verträge sind: Keine Kündigungsklauseln außer Änderungen im gegenseitigen Einvernehmen, zudem kirchliche Vetorechte bei Berufungen, die der Freiheit der Wissenschaft an den theologischen Fakultäten (in Bayern sogar darüber hinaus bei den "Konkordatslehrstühlen") ebenso widersprechen wie den Grundrechten auf freien Zugang zu öffentlichen Ämtern und dem Gleichheitsartikel des Grundgesetzes. Durch die Garantie der theologischen und der Konkordats-Lehrstühle werden an den Universitäten Mittel gebunden, die an anderer Stelle fehlen, was den Universitäten und Hochschulen schadet. Praktisch sind die Konkordate ein Unterlaufen der Trennung von Staat und Kirche, außerdem der inhaltlichen parlamentarischen Diskussion weitgehend entzogen, weil den Parlamenten am Ende nur ein Ja oder Nein blieb. Sie hatten keinen Einfluss auf die Verhandlungen.

Wenn ich die Plenumsdiskussionen überdenke, so waren kritische Stimmen im Blick auf die großen kirchlichen Privilegien sehr stark vertreten. Warum Steuerfreiheit? Warum bei Grundstücksgeschäften Befreiung von Notariatsgebühren? Warum Übernahme von Baulasten über das für Kunstdenkmäler Übliche hinaus? Warum garantierte Mitsprache in Rundfunkräten und vielen anderen staatlichen Gremien? Warum staatliche Zuschüsse für kirchliche Kindergärten, Schulen und Hochschulen? Warum Sonderrechte gegenüber den Angestellten in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen? Warum Berufung auf legendäre Rechte, die es in der Realität so gar nicht gab? Die Fragen und Statements gegen alles, was als kirchliches Privileg angesehen wurde, waren zahlreich. Man fragt sich, was zu dieser Fülle von Kritik geführt hat. Ist sie berechtigt? Schaden die Vorrechte jemand?

In der Diskussion spielte eine große Rolle, dass viele staatliche Leistungen aus den allgemeinen Steuern, also auch von denen bezahlt werden, die in keiner Kirche sind und an der Förderung der Kirchen kein Interesse haben. Manche waren offensichtlich sogar der Meinung, dass kirchlicher Einfluss schädlich ist, wobei sie nicht nur an religiösen Fundamentalismus, aber besonders natürlich an den dachten. Das Problem der ganzen Veranstaltung war, dass die kritischen Anfragen nicht Ernst genommen und erst recht nicht angemessen beantwortet wurden. Trotzdem habe ich einiges gelernt. Dazu gehören eine ganze Reihe von Fakten zur Kritik der so genannten alten Rechte. Ich habe einen guten Eindruck bekommen vom Denken derer, die den Kirchen kritisch gegenüberstehen und deshalb sich gegen ihre Beiträge zur Unterstützung kirchlicher Arbeit wenden. Ich habe auch einen neuen Blick auf die übertriebene Selbstsicherheit derer gewonnen, die im Vollgefühl der sicheren und bisher vom Verfassungsgericht akzeptierten Stellung der Kirchen Kritik und Anfragen einfach an sich abprallen lassen. Wenn die Christenheit so mit Andersdenkenden umgeht, darf sie sich nicht wundern, wenn immer mehr sich von den Kirchen abwenden.

Das i-Tüpfelchen auf diese Taubheit war das Schlusswort des FDP-Abgeordneten und Pfarrers Kober von der Gruppe "Christen in der FDP-Bundestagsfraktion". Er sprach, als hätte es alle kritischen Anfragen nicht gegeben. Wenigstens von einem Kollegen hätte ich mehr Einfühlungsvermögen für Andersdenkende erwartet. Aber anscheinend ist die FDP der Meinung, die Kirchen seien noch so große Institutionen, dass man sich mit ihnen gut stellen muss und sich keine Kritik leisten kann. Für liberal halte ich das nicht. Zumindest bei den Anfragen nach Grundrechten und der prinzipiellen Trennung von Staat und Kirche hätte ich im Resumé nicht nur kirchlich, sondern auch politisch mehr erwartet.


Ulrich Finckh ist Pfarrer i. R. und Mitglied des Beirates der Humanistischen Union.


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 208, I/II - Juli 2010, S. 24-25
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2010