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BERICHT/198: Kriegsdienstverweigerung in Griechenland (ZivilCourage)


ZivilCourage Nr. 3 - Juli 2008
Das Magazin für Pazifismus und Antimilitarismus der DFG-VK

10 Kerzen im Stacheldraht
Skandalöse Missachtung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in Griechenland

Von Guido Grünewald


Athen, 11. April 2008. Vor dem Parlamentsgebäude versammeln sich einige Dutzend Menschen, um auf die nach wie vor schwierige Situation griechischer Kriegsdienstverweigerer aufmerksam zu machen. Anwesend sind u.a. Funktionsträger des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung EBCO. Wir haben unsere reguläre Vorstandssitzung auf Bitten unserer griechischen Freunde nach Athen verlegt, um die Protestaktionen zu unterstützen. 10 Kerzen umwickelt mit Stacheldraht symbolisieren die schlechte Praxis eines KDV-Gesetzes, das seit 1998 zwar einen Alternativdienst für Verweigerer ermöglicht, diesen aber nach wie vor diskriminierend gestaltet und für Menschen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verweigert haben, keine Amnestie vorsieht.

Im Anschluss an die Straßenaktion bewegt sich ein kleiner Demonstrationszug zum Sitz der griechischen Regierung sowie zu den Botschaften Zyperns und der Türkei. Dort übergibt eine kleine Delegation eine gemeinsame Erklärung von EBCO, WRI, Amnesty International (griechische Sektion), Vereinigung der griechischen Kriegsdienstverweigerer und Initiative für Kriegsdienstverweigerung in (Nord)Zypern, in der die Regierungen der drei Staaten (im Fall Zyperns auch die türkische Besatzungsmacht) aufgefordert werden, das Recht auf KDV ohne wenn und aber gemäß internationalen Standards anzuerkennen (siehe Kasten).

Am nächsten Tag findet eine Veranstaltung statt, in der ein Vertreter des griechischen Ombudsmann (eine Art "Wachhund" zur Respektierung der Bürgerrechte) eine Reihe von Defiziten des geltenden KDV-Gesetzes kritisiert. Seine Schlussfolgerung: Die Hoffnung auf wirklichen Respekt für das Recht auf KDV beruhe "vor allem auf heimischen und internationalen Aktivitäten". Erstmals werden dabei alle 5.388 Solidaritätsschreiben ausgestellt, die Michalis Magarakis und Thanasis Makris, die ersten nicht-regliösen Verweigerer in Griechenland, während ihrer Inhaftierung in den 1980-er Jahren erhalten haben. Ein Film über den türkischen Verweigerer Mehmet Tarhan dokumentiert die gegenseitige Solidarität und Verbundenheit mit Gleichgesinnten aus dem Land des "Erzfeindes". Wenige Wochen später, am 17. Mai, veröffentlichen KDVer aus Griechenland und Mazedonien eine gemeinsame Erklärung gegen Nationalismus und Militarismus und rufen zur wechselseitigen Anerkennung der ethnischen Minderheiten sowie zur Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf.

Im Unterschied zu langen Jahren zuvor berichteten die griechischen Medien über die Athener Protestaktionen. Wie schwierig die Lage dennoch bleibt, zeigt ein skandalöses Urteil vom 20. Mai. An diesem Tag wurde Lazaros Petromelidis vom Marinegericht in Piräus in Abwesenheit zu 3 Jahren Gefängnis wegen "Ungehorsam" verurteilt. Es war das 15. Gerichtsverfahren für Lazaros, der 1992 seine KDV erklärt hat (damals gab es noch kein KDV-Gesetz in Griechenland) und seitdem von den Militärbehörden und der Justiz unnachgiebig verfolgt wird (siehe die Zusammenfassung "Biografisches zu Petromelidis" unter www. eak-online.de). Lazaros gilt als Wehrpflichtiger, da er 1999 nach Inkrafttreten eines unzureichenden KDV-Gesetzes in Griechenland einen Ersatzdienst abgelehnt hat, der für ihn in seiner Situation als Vater eines Kindes siebeneinhalbmal länger gewesen wäre als der Militärdienst. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung hat er seit vielen Jahren keinen Reisepass. Aus dem Jahr 2006 steht noch eine fünfmonatige Haftstrafe auf Bewährung aus, die durch den jüngsten Urteilsspruch aktiviert würde, sobald Lazaros inhaftiert wird. Außerdem kann er bis Ende 2008 (er ist in diesem Jahr 45 Jahre alt geworden) erneut einberufen werden mit der Folge, dass ein erneuter Strafzyklus in Gang gesetzt würde. Lazaros hat sich entschieden, das Urteil anzufechten und den Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu beschreiten. Um eine sofortige Inhaftierung zu vermeiden, muss er eine Kaution von 7.000 Euro hinterlegen.

Es wird - kooordiniert von EBCO und DFG-VK - eine Vielzahl von Initiativen auf europäischer Ebene geben, um Lazaros Petromelidis zu unterstützen. Alle ZivilCourage-LeserInnen können helfen, wenn sie den Musterbrief an den griechischen Ministerpräsidenten Karamanlis unterschreiben und ihn an die griechische Botschaft faxen. Natürlich kann der Brief auch gemailt werden, aber ein Fax mit Originalunterschrift macht gerade heute in Zeiten der elektronischen Kommunikation mehr Eindruck. Bitte eine Kopie der Fax- oder Mailbotschaft an die eMail-addresse co@antirrisies.gr mailen, damit die griechischen Verweigerer über die Unterstützung informiert sind. Da die Berufung gegen das neuerlich skandalöse Urteil und ein möglicher weiterer Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einige Zeit in Anspruch nehmen werden, sind Protest- und Unterstützungsaktionen zugunsten von Lazaros Petromelidis durchaus über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Ich bitte daher darum, die Information über Lazaros Petromelidis an Freunde und Bekannte weiterzuleiten.

Aktuelle Informationen und der Musterbrief sind zu finden unter
http://www.dfg-vk.de/aktuelles/aktionen/2008/187 - sowie in Englisch unter
http://www.ebco-beoc.org.


Guido Grünewald ist internationaler Sprecher der DFG-VK.

Mehr Informationen: http://www.ebco-beoc.org


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Auszug aus der
gemeinsamen Erklärung
von EBCO - European Bureau for Conscientious Objection, WRI - War Resisters' International, Anmesty International (griechische Sektion), Vereinigung der griechischen Kriegsdienstverweigerer und Initiative für Kriegsdienstverweigerung in (Nord)Zypern

Obwohl GRIECHENLAND das Recht auf KDV anerkennt, genügen das Gesetz und seine Durchführung nicht internationalen Maßstäben. Das Verteidigungsministerium und nicht eine zivile Behörde entscheidet über die Anträge auf KDV. Ein Antrag ist nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich, für dienende Soldaten und Reservisten daher unmöglich. Der Alternativdienst dauert fast zweimal so lange wie der Militärdienst, was Strafcharakter hat. Außerdem ist in den letzten Jahren die Mehrheit der nicht-religiösen Verweigerer vom Verteidigungsministerium abgelehnt worden, und mehrere KDVer werden immer noch von den Militärbehörden verfolgt.

Die Lage bezüglich des Rechts auf KDV ist in den beiden Teilen Zyperns sehr verschieden. Die Republik Zypern erkennt das Recht auf KDV für Wehrpflichtige an; der Antrag muss beim Verteidigungsministerium gestellt werden und nicht bei einer Zivilbehörde. Für dienende Wehrpflichtige und Berufssoldaten ist ein Antrag nicht möglich. Im nördlichen Teil Zyperns wird das Recht auf KDV nicht anerkannt. Alle Militärangelegenheiten stehen unter direkter Kontrolle des türkischen Militärs.

Die TÜRKEI erkennt das Recht auf KDV nicht an. Verweigerer sehen sich mit einem Leben in Illegalität und/oder wiederholter Inhaftierung konfrontiert. Der KDVer Halil Savda ist am 27. März erneut inhaftiert worden. Er war erst am 28.07.2007 nach Verbüssung einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten wegen fortgesetzten Ungehorsams freigelassen worden. Er muss jetzt eine ausstehende Gefängnisstrafe von 15,5 Monaten wegen Desertion absitzen und sieht einem weiteren Prozess wegen neuer Anschuldigungen auf Desertion (am 2. Juni ist er "wegen Entfremdung der Menschen vom Militärdienst" zu weiteren 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in einer Presseerklärung israelische Verweigerer unterstützt hatte - Guido Grünewald). Die wiederholte Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei ist eine Verletzung von Art. 14 Paragraph 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte: "Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden." Außerdem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Januar 2006 im Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke entschieden, dass die türkische Praxis der wiederholten Inhaftierung einem "zivilen Tod" gleichkommt und eine Verletzung von Art. 3 der europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.


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Quelle:
ZivilCourage Nr. 3 - Juli 2008, S. 20-21
Das Magazin für Pazifismus und Antimilitarismus der DFG-VK
Herausgeberin: Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK e.V.),
Kasseler Straße 1A, 60486 Frankfurt
Redaktion: ZivilCourage, Postfach 90 08 43, 21048 Hamburg
Tel. 040/18 05 82 87, Telefax: 01212/571 94 60 95
E-Mail: zc@dfg-vk.de
Internet: www.zc-online.de

Erscheinungsweise: zweimonatlich
Jahres-Abonnement: 12,00 Euro einschließlich Porto
Einzelheft: 2,00 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2008