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MELDUNG/122: Entwicklungsbanken an Landkonflikten im Kongo beteiligt


Fian - Pressemitteilung vom 25.07.2016
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Entwicklungsbanken an Landkonflikten im Kongo beteiligt

DEG-finanzierte Palmölfirma übt starken Druck auf lokale Bevölkerung aus, um Zustimmung für Investition zu erhalten


Köln, 25. Juli 2016 - Spätestens seit Juni 2015 ist international bekannt, dass die Ansprüche des Palmölkonzerns Feronia auf etwa 110.000 Hektar Land in der Demokratischen Republik Kongo hoch umstritten sind. Seit Dezember 2015 finanziert die deutsche Entwicklungsbank DEG Feronia mit gut 15 Millionen Euro.

Laut aktueller internationaler Recherchen (siehe unten) übt Feronia erheblichen Druck auf die örtliche Bevölkerung aus, um Zustimmung zu den Firmenaktivitäten auf deren angestammtem Land zu erhalten. "Die internationalen Geldgeber wie die DEG müssen dringend unterbinden, dass es zu Einschüchterungen und erzwungenen Zugeständnissen der Menschen vor Ort kommt", erklärt Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN. "Weiterhin müssen sie sicherstellen, dass internationale Standards eingehalten und umgesetzt werden, insbesondere die Menschenrechte und die UN-Leitlinien zu Land."

FIAN erwartet zudem, dass der laufende Verifizierungsprozess der Landflächen unter Konzession transparent und auf Basis der UN-Landleitlinien erfolgt, was auch eine Rückgabe von Land beinhalten muss. "Wenn eine Entwicklungsbank wie die DEG eine Firma mit solch hoch umstrittenen Landansprüchen finanziert, muss sie sich mit ihrem entwicklungspolitischen Mandat dafür einsetzen, dass erhebliche Teile der Landflächen an die lokale Bevölkerung zurückgegeben werden."


Für weitere Informationen lesen Sie bitte das von der lokalen Unterstützerorganisation RIAO-DRC und internationalen Partnern am Freitag veröffentlichte Kommuniqué (siehe unten). Dort finden Sie auch den Kontakt zur lokalen Organisation RIAO-DRC.

Die UN-Landleitlinien sind 2012 nach langen Verhandlungen als das erste völkerrechtliche Instrument zum Thema Land verabschiedet worden. Darin sind eine ganze Reihe verbindlicher Prinzipien aus existierendem Völkerrecht zusammengefasst. Die Bundesregierung hat diesen Prozess aktiv begleitet und unterstützt. Die UN-Landleitlinien in englischer Version finden Sie hier:
www.fao.org/docrep/016/i2801e/i2801e.pdf



Internationaler Bericht zu Feronia vom Juni 2015:
www.grain.org/e/5220

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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist die Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juli 2016
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2016

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