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BERICHT/174: Herausforderung Kohärenz (FoodFirst)


FoodFirst Nr. 3/2008
FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

Herausforderung Kohärenz
Aktionspläne der Bundesregierung betonen Recht auf Nahrung

Von Ute Hausmann


In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung zwei Menschenrechtsaktionspläne für die Jahre 2008 bis 2010 verabschiedet. Beide betonen Kontinuität im Engagement der Bundesregierung für das Recht auf Nahrung und beide legen Grundlagen für einen Dialog über die Auswirkungen deutscher Politik auf das Recht auf Nahrung in anderen Ländern.


Den Auftakt machte im Frühjahr das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010. Nach der Sommerpause legte die Bundesregierung als Teil ihres an den Bundestag gerichteten Menschenrechtsberichts den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung für denselben Zeitraum vor. Beide Aktionspläne betonen, dass die Bundesregierung sich politisch und finanziell an der Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für das Recht auf Nahrung einsetzen will. Diese Leitlinien waren 2004 durch die Mitgliedstaaten der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAD) verabschiedet worden. Die Bundesregierung hatte 2002 die von FIAN gestartete Initiative für solche Leitlinien aufgegriffen und war für den Erfolg der Initiative verantwortlich. Innerhalb der FAD führt das Recht auf Nahrung jedoch weiterhin ein wenig beachtetes Dasein, und die zur Umsetzung der Leitlinien geschaffene Einheit steht vor dem Aus. Kontinuität und verstärktes Engagement von Seiten der Bundesregierung ist deshalb dringend geboten.


Extraterritoriale Staatenpflichten

Eine neue Qualität stellt in den Aktionsplänen die Auseinandersetzung mit Deutschlands extraterritorialen Staatenpflichten dar. Extraterritoriale Staatenpflichten bezeichnen die Verpflichtungen eines Staates gegenüber Menschen im Ausland. Obwohl sich aus dem Aktionsplan der Bundesregierung keine generelle Anerkennung solcher Verpflichtungen ablesen lässt, wird jedoch beim Recht auf Nahrung anerkannt, dass deutsche Politik Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung in anderen Ländern hat. So heißt es: "Die Bundesregierung wird zudem verstärkt ihre internationale Verantwortung für das Recht auf Nahrung wahrnehmen. Dies betrifft auch politische Regulierungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherung haben." Einen Quantensprung im Verständnis extraterritorialer Staatenpflichten stellt der Aktionsplan des BMZ dar: "Die Menschenrechte geben uns rechtlich bindende Maßstäbe vor, denen wir uns ebenso wie unsere Partnerländer innerhalb und außerhalb unserer Grenzen verpflichtet haben. Gemeinsam haben wir internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert, und es ist somit unsere gemeinsame Verantwortung, für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte einzutreten. Durch die Umsetzung unserer Verpflichtungen wollen wir auch unsere Partner gezielt und wirkungsvoll in der Umsetzung ihrer Verpflichtungen unterstützen." Für FIAN sind diese Sätze Herausforderung und Ansporn, noch vehementer menschenrechtliche Kohärenz in der deutschen Politik einzufordern.


Die Autorin ist Grundsatz-Referentin bei FIAN-Deutschland.

Links zu den Aktionsplänen finden Sie unter:
www.fian.de → Themen → Deutschlands Verantwortung


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Quelle:
FoodFirst - FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte, Nr. 3/2008, S. 13
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel. 0221/702 00 72, Fax 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de

Erscheinungsweise: drei Ausgaben/Jahr
Einzelpreis: 4,50 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2009