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NAHOST/108: Irak - Provinzwahlen könnten für Minderheiten Gefahr bringen


Presseerklärung vom 26. Januar 2009

Provinzwahlen im Irak am 31. Januar 2009

Gesellschaft für bedrohte Völker warnt vor Zunahme der Gewalt gegen die Minderheiten


Anlässlich der bevorstehenden Provinzwahlen im Irak am 31. Januar warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vor einer Zunahme von Terroranschlägen vor allem gegen Angehörige der ethnischen und religiösen Minderheiten in den nordirakischen Provinzen Mosul und Diala. Dort seien Kurden, Yeziden und Assyro-Chaldäer bereits in den vergangenen sechs Jahren Ziel von Bombenattentaten, Entführungen und Drohungen geworden. Die Gewalt könnte eskalieren, weil bis heute nicht entschieden ist, ob Teile dieser beiden Provinzen - wie die Regionen Sinjar, Niniveh-Ebene, Makhmur, Khanaqin und Mandali - der Zentralregierung in Bagdad oder der Regionalregierung des autonomen Bundessstaates Irakisch-Kurdistan unterstellt werden. Auch der Status der gesamten Provinz Kirkuk ist ungeklärt.

Der an Kurdistan angrenzende Norden, Westen und Osten der nordirakischen Provinz Mosul ist mehrheitlich von Minderheitenangehörigen und muslimischen Kurden besiedelt. Dort leben vor allem in der Niniveh-Ebene fast 200.000 der noch etwa 600.000 christlichen Assyro-Chaldäer-Aramäer des Irak und die etwa 70.000 Shabak. Im Sinjar-Bergland siedeln mindestens 440.000 der etwa 500.000 kurdischen Yeziden. Zehntausende Angehörige dieser Volksgruppen mussten bereits im autonomen Bundesstaat Irakisch-Kurdistan Zuflucht suchen.

Auch diese Binnenflüchtlinge müssten wählen dürfen, fordert die Sektion der GfbV Irakisch-Kurdistan in Arbil seit Monaten. Aus der Provinz Mosul - vor allem aus der gleichnamigen Provinzhauptstadt - seien rund 100.000 Binnenflüchtlinge wahlberechtigt und etwa 18.000 aus Diala.

Nach dem Wahlgesetz, das nach monatelangen heftigen Diskussionen im irakischen Parlament am 24. September 2008 verabschiedet wurde, wird am 31. Januar in 14 der 18 irakischen Provinzen gewählt. Für die ethnischen und religiösen Minderheiten gilt eine Quotenregelung. Demnach steht den Christen, Yeziden und Shabak in der Provinz Mosul jeweils ein Sitz im Provinzrat zu. In Bagdad hingegen ist je ein Sitz für Christen und Mandäer reserviert, im südirakischen Bassara sollen die Christen einen Sitz erhalten. In der Provinz Kirkuk und in den drei kurdisch verwalteten Gouvernements Arbil, Sulaimaniya und Dohuk finden keine Wahlen statt.

Die bevorstehenden Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen stattfinden. Angaben des irakischen unabhängigen Hochkommissariats für Wahlen zufolge sind 14.780.000 Wahlberechtigte von insgesamt 27 Mio. Irakern aufgerufen, an den Provinzwahlen teilzunehmen. 16.600 Kandidaten bewerben sich um 440 Sitze in den 14 Provinzräten.

Der irakische Ministerpräsident Nuri al-Maliki und seine islamistisch-orientierte al-Dawa Partei treten seit Monaten für einen "starken irakischen Staat" ein. Sie stellen damit indirekt die schwer erkämpfte irakische Verfassung, die ein föderales System und eine Selbstverwaltung für alle irakischen Volksgruppen und Religionsgemeinschaften garantieren, in Frage. Daher werden die Wahlergebnisse als eine Richtungsentscheidung für einen demokratischen und föderalen Irak betrachtet.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den . Januar 2009
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2009