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AFRIKA/647: Äthiopien - UN-Hochkommissar soll Ende der politischen Verfolgung verlangen


Presseerklärung vom 2. Mai 2017

UN-Hochkommissar für Menschenrechte in Addis Abeba (2.-4.5.)

Appell für Ende der politischen Verfolgung und Straflosigkeit in Äthiopien


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra'ad Al Hussein appelliert, sich bei seinem heute beginnenden Besuch in Äthiopien für ein Ende der politischen Verfolgung und der Straflosigkeit einzusetzen. Außerdem forderte die Menschenrechtsorganisation, Zeid solle das umstrittene NGO-Gesetz und die Antiterror-Gesetzgebung unmissverständlich kritisieren. Die Antiterror-Gesetzgebung erschwert die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Äthiopien massiv und beeinträchtigt den Aufbau einer demokratischen Zivilgesellschaft.

"Wir erwarten, dass Zeid auch die Freilassung der rund 20.000 Oromo, Amhara und Angehörigen kleinerer Bevölkerungsgruppen fordern wird, die bei Protesten im Jahr 2016 festgenommen wurden. Ihre Angehörigen waren seitdem noch immer auf ein Lebenszeichen der Verhafteten", sagte der GfbV-Afrikaexperte Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen.

Bei seinem dreitägigen Besuch in Äthiopien wird Zeid auch mit Premierminister Hailemariam Desalegn zusammentreffen. Das Zusammentreffen wird mit Spannung erwartet, weil der UN-Hochkommissar seit Monaten eine unabhängige Untersuchung der brutalen Niederschlagung friedlicher Protesten von Oromo und Amhara verlangt. Erst im April 2017 hatte die äthiopische Regierung diese Bitte zurückgewiesen.

Auf einen Bericht der regierungsnahen Äthiopischen Menschenrechtskommission (EHRC) über die blutigen Ereignisse in den Regionen Oromia und Amhara hatte Zeid mit Skepsis reagiert. Die EHRC hatte dem Parlament den Bericht am 18. April 2017 präsentiert und den Sicherheitskräften darin attestiert, beim Einsatz gegen Demonstranten angemessen und nicht exzessiv gewalttätig gehandelt zu haben. Menschenrechtsorganisationen und Augenzeugen hatten den Sicherheitskräften vorgeworfen, mit beispielloser Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorgegangen zu sein und dadurch den Tod hunderter Menschen verursacht zu haben.

"Die von der EHRC vorgelegten Opferzahlen sind nicht glaubwürdig", kritisierte Delius. So räumt die EHRC lediglich ein, dass im Jahr 2016 in Oromia 495 Menschen - 462 Demonstranten, 33 Sicherheitskräfte - getötet wurden und landesweit insgesamt nur 669. Nach GfbV-Erkenntnissen gab es in diesem Zeitraum jedoch allein in Oromia rund 2.000 Tote bei der Niederschlagung von Protesten. "Kein Verantwortlicher wurde dafür bisher zur Rechenschaft gezogen."

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 2. Mai 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

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