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AFRIKA/611: Äthiopien - Ausnahmezustand verschärft, EU soll protestieren


Presseerklärung vom 17. Oktober 2016

Äthiopien verschärft Ausnahmezustand:
EU soll gegen Einschränkung von Bürgerrechten und Bewegungsfreiheit von Diplomaten protestieren


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Verschärfung des Ausnahmezustandes in Äthiopien kritisiert. Die Menschenrechtsorganisation forderte die Europäische Union auf, gegen die massive Einschränkung von Bürgerrechten sowie der Bewegungsfreiheit von Diplomaten zu protestieren. "Was hat Äthiopien zu verbergen, dass es die Bewegungsfreiheit von Ausländern drastisch einschränkt und seinen Bürgerinnen und Bürgern jegliche Auslandskontakte, jeden kritischen Informationsfluss durch Telefon, E-Mail, Facebook und andere soziale Medien verbietet?", sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. " Ob hinter den Kulissen weiter gemordet wird, soll der Weltöffentlichkeit offenbar verborgen bleiben."

Die äthiopische Regierung hat Samstagnacht neue drakonische Bestimmungen zur Durchsetzung des Ausnahmezustandes verkündet. So dürfen sich ausländische Diplomaten nur noch in einem Umkreis von 40 Kilometern frei in der Umgebung der Hauptstadt Addis Abeba bewegen. Alle weiteren Reisen müssen von den Behörden genehmigt werden. Entlang aller Hauptverkehrsstraßen wurde eine 25 Kilometer breite "rote Zone" eingerichtet. Dort wurde die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Außerdem darf niemand Waffen oder entzündbare Flüssigkeiten besitzen. So sollen neue Brandanschläge auf Großfarmen von Investoren sowie Industrieprojekte und Staatseinrichtungen verhindert werden. In unmittelbarer Nähe solcher Projekte gilt eine abendliche Ausgangssperre.

Verboten wurde auch, ausländische Radio- oder Fernsehsendungen regierungskritischer Medien zu hören oder zu sehen. Politischen Parteien wird de facto jede Meinungsäußerung zur angespannten Sicherheitslage untersagt. Auch die Führer religiöser Bewegungen sowie Schulen und Universitäten müssen sich jeder politischen Äußerung enthalten. Um neue Generalstreiks zu verhindern, ist es Geschäftsleuten jetzt verboten, ihren Laden während der normalen Öffnungszeiten zu schließen.

"Doch so wird der zivile Ungehorsam der über staatliche Willkür und Menschenrechtsverletzungen aufgebrachten Oromo nicht zu brechen sein", warnte Delius. Denn selbst Kleinbäuerinnen verweigern inzwischen die Versorgung der größeren Städte mit Nahrungsmitteln und verkaufen ihre Produkte nicht mehr an die Städter. "Auf die Wirtschaft Äthiopiens kommen durch die Proteste und Angriffe auf Projekte ausländischer Investoren Milliardenverluste zu. Äthiopiens Wirtschaftswunder droht ein steiler Absturz, wenn die Regierung nicht endlich umdenkt und unabhängige Untersuchungen der Übergriffe auf Demonstranten zulässt."

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 17. Oktober 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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