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AKTION/1009: Urgent Action - Singapur - Drittes Rechtsmittel abgewiesen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-296/2009-7,AI-Index: ASA 36/002/2012, Datum: 5. April 2012 - mr

Singapur
Drittes Rechtsmittel abgewiesen

Weitere Informationen zu UA-296/2009 (ASA 36/004/2009, 3. November 2009, ASA 36/005/2009, 4. Dezember 2009 ASA 36/007/2009, 9. Dezember 2009, ASA 36/001/2010, 16. Mai 2010, ASA 36/001/2011, 24. Januar 2011, ASA 36/002/2011, 5. April 2011 und ASA 36/001/2012, 16. Januar 2012)


YONG VUI KONG, 24-jähriger malaysischer Staatsbürger

Am 4. April wurde zum dritten Mal ein Rechtsmittel im Fall des Todesurteils gegen den Malaysier Yong Vui Kong abgelehnt. Nun kann nur noch der Präsident von Singapur durch eine Begnadigung verhindern, dass die Hinrichtung vollstreckt wird. Yong Vui Kong befindet sich bereits seit über vier Jahren in der Todeszelle. Im Januar reichte Yong Vui Kongs Anwalt ein Rechtsmittel gegen die Hinrichtung seines Mandanten ein. Er begründete den Einspruch mit dem ungleichen Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall: Während Yong Vui Kong zum Tode verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft die 26 Anklagepunkte gegen den Chef von Yong Vui Kong, Staatsangehöriger Singapurs und mutmaßlicher Drahtzieher des Verbrechens, fallengelassen.

Der Vorsitzende Richter Chan Sek Keong begründete die Zurückweisung des Rechtsmittels am 4. April folgendermaßen: Das Rechtsmittel "entbehrt der Begründung, sowohl was die Gesetze als auch die Fakten angeht". In dem Urteil hieß es weiter, das Rechtsmittel enthalte "lediglich Annahmen" und einige davon "widersprechen den Beweismitteln".

Mit diesem Urteil wird zum dritten Mal ein Rechtsmittel im Fall Yong Vui Kong zurückgewiesen. Bei den vorangegangenen Rechtsmitteln wurde die Verfassungsmäßigkeit der bei Drogendelikten obligatorischen Todesstrafe infrage gestellt und eine richterliche Überprüfung des Begnadigungsverfahrens gefordert.

Yong Vui Kong war erst 19 Jahre alt, als er wegen der Einführung von 47‍ ‍Gramm Heroin in Singapur festgenommen wurde. Nach den Drogengesetzen von Singapur gilt jeder, der im Besitz von mehr als 2 Gramm Heroin angetroffen wird, als Drogenhändler. Diese Regelung verstößt gegen das Recht des Beschuldigten, bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten. Für den Handel mit mehr als 30 Gramm Heroin ist die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Yong Vui Kongs letzte Chance ist eine Begnadigung durch den Staatspräsidenten von Singapur, die der Präsident jedoch nur auf Anraten des Kabinetts aussprechen kann. Seit der Unabhängigkeit Singapurs im Jahr 1965 sind lediglich sechs zum Tode verurteilte Menschen begnadigt worden. Nach offiziellen Angaben sind 2011 vier Hinrichtungen vollstreckt worden, zwei aufgrund von Drogendelikten. Zwischen 2004 und 2010 wurden in Singapur mindestens 26 StaatsbürgerInnen und 12 ausländische Staatsangehörige gehängt.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das Anti-Drogen-Gesetz des Landes schreibt die Todesstrafe für den Handel mit mehr als 30 Gramm Heroin zwingend vor. Im Jahr 2007 erklärte Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen: "Die Entscheidung des Gesetzgebers in Singapur zugunsten der obligatorischen Todesstrafe hält Richter davon ab, alle prozessrelevanten Fakten mit Blick darauf zu prüfen, ob im gegebenen Fall ein Todesurteil zulässig ist."


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Bitte verhindern Sie die Hinrichtung von Yong Vui Kong.

- Setzen Sie alle Hinrichtungen aus, wandeln Sie bestehende Todesurteile um und treten Sie dafür ein, dass keine neuen Todesurteile verhängt werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

- Heben Sie bitte die Gesetze auf, die die Todesstrafe bei bestimmten Straftaten zwingend vorschreiben.


APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT VON SINGAPUR
His Excellency Dr. Tony Tan Keng Yam
Office of the President
Orchard Road
Singapore 238823
SINGAPUR
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
E-Mail: istana_general_office@istana.gov.sg
Oder füllen Sie das Kommentarformular des Staatspräsidenten aus:
http://www.istana.gov.sg/content/istana/feedback.html

AUßENMINISTER VON MALAYSIA
His Excellency Datuk Seri Anifah Amam
Ministry of Foreign Affairs
Wisma Putra No. 1 Jalan Wisam Putra
Precinct 2
62602‍ ‍Putrajuya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Außenminister)
Fax: (00 60) 3 8889 1717


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BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Voßstraße 17, 10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@sgmfa.gov.sg


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call on the Singaporean authorities to stop the execution of Yong Vui Kong.

- Demand that they suspend all executions and the imposition new death sentences, and commute all death sentences as a step towards total abolition of the death penalty.

- Call on them to revoke legislation establishing mandatory death sentences.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-296/2009-7,AI-Index: ASA 36/002/2012, Datum: 5. April 2012 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2012