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MELDUNG/296: Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober - Für das Recht auf Leben!


Amnesty International - 10. Oktober 2018

Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober: Für das Recht auf Leben!

Isoliert, erniedrigt und gequält: zum Tode Verurteilte leiden unter unmenschlichen Haftbedingungen


Viele zum Tode verurteilte Gefangene leben vor ihrer Hinrichtung unter Haftbedingungen, die Folter gleichkommen. Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe wirft Amnesty International daher ein Schlaglicht auf fünf Länder - Belarus, Ghana, Iran, Japan und Malaysia - und fordert, dass diese die unmenschlichen Zustände in den Todestrakten beenden und die Todesstrafe vollständig abschaffen.

Amnesty International fordert, dass Gefangene in den Todestrakten mit Menschlichkeit und Würde behandelt und unter Bedingungen inhaftiert werden, die den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.

"Unabhängig davon, welche Verbrechen Personen begangen haben, soll niemand unter menschenunwürdigen Haftbedingungen leben müssen. Doch in vielen Fällen werden Gefangene, die zum Tode verurteilt wurden, in strikter Isolation gehalten, sie haben keinen Zugang zu den notwendigen Medikamenten und leben in ständiger Angst vor der Hinrichtung", sagt Stephen Cockburn, stellvertretender Direktor des Global-Issues-Programms bei Amnesty International.

"Die Tatsache, dass einige Regierungen Gefangene und ihre Angehörigen einige Tage oder - in einigen Fällen - nur wenige Augenblicke vor der Hinrichtung benachrichtigen, ist grausam. Die Regierungen, die an der Todesstrafe festhalten, müssen sie unverzüglich abschaffen und die schrecklichen Haftbedingungen beenden, die allzu viele Gefangene in der Todeszelle erdulden müssen", so Cockburn weiter.

Grausame und erniedrigende Haft

Amnesty International hat schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Todesstrafe auf der ganzen Welt dokumentiert - etwa in den Todestrakten von Belarus, Ghana, Iran, Japan und Malaysia:

• In Ghana haben Gefangene im Todestrakt oft keinen Zugang zu Medikamenten bei Erkrankungen oder chronischen Leiden.

• Mohammad Reza Haddadi im Iran sitzt seit dem 15. Lebensjahr im Todestrakt und musste psychische Folter ertragen. Seine Hinrichtung ist in den letzten 14 Jahren mindestens sechsmal geplant und wieder verschoben worden. Er ist einer von mindestens 84 weiteren Häftlingen, die im Iran wegen mutmaßlichen Verbrechen zum Tode verurteilt wurden, die sie vor dem 18. Lebensjahr begangen haben sollen.

• Matsumoto Kenji, in Japan, hat eine wahnhafte Erkrankung entwickelt, die höchstwahrscheinlich auf seine lange Einzelhaft im Todestrakt zurückzuführen ist. Er wartet seit 1993 auf seine Hinrichtung.

• Hoo Yew Wah sitzt in Malaysia im Todestrakt. Er wurde 2005 festgenommen und anschließend in einem unfairen Verfahren wegen vermutetem Drogenschmuggel zum Tode verurteilt. Hoo Yew Wah stammt aus armen Verhältnissen. Zum Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt. Es handelte sich um seine erste Straftat und es war kein Gewaltverbrechen. 2014 stellte er ein Gnadengesuch und wartet seither vergeblich auf eine Antwort der Behörden.

• Die Geheimhaltung bei der Anwendung der Todesstrafe ist weit verbreitet. In Belarus wird die Anwendung der Todesstrafe strikt vor der Öffentlichkeit verschwiegen. Hinrichtungen werden ohne jegliche Benachrichtigung der Gefangenen, ihrer Familien oder ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter vollstreckt.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, unabhängig von der Art oder den Umständen des Verbrechens, der Schuld, der Unschuld oder anderen Merkmalen der Verurteilten oder der Methode, die vom Staat für die Hinrichtung verwendet wird.

Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt wurde. Sie ist die ultimative grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.

2017 verzeichnete Amnesty International 993 Hinrichtungen in 23 Ländern. Das ist ein Rückgang von 4 Prozent gegenüber 2016 und von 39 Prozent gegenüber 2015. Die meisten Hinrichtungen fanden im Iran, in Saudi-Arabien, im Irak und in Pakistan statt. Nicht eingerechnet sind Tausende Hinrichtungen, die in China durchgeführt wurden, wo Daten über die Anwendung der Todesstrafe nach wie vor Staatsgeheimnis sind.


Mehr zum Thema Todesstrafe:

www.amnesty-todesstrafe.de

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Quelle:
Mitteilung vom 10. Oktober 2018
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/isoliert-erniedrigt-und-gequaelt-zum-tode-verurteilte-leiden-unter
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2018

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