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MELDUNG/009: Rüstungskontrolle versagt bei Reedereien und Luftspediteuren


Pressemitteilung vom 19. Juli 2010

Todbringende Transporte - Rüstungskontrolle versagt bei Reedereien und Luftspediteuren

- Lücken auch in deutschen Regelungen für Rüstungstransfers
- Internationales Waffenhandelsabkommen muss gesamt Lieferkette umfassen


BERLIN, 19.07.2010 - Reedereien und Luftfracht-Unternehmen müssen besser kontrolliert werden. Das fordert Amnesty International anlässlich der UNO-Konferenz für ein internationales Waffenhandelsabkommen, die bis zum 23. Juli in New York stattfindet. "Das Abkommen muss auch die Kontrolle von Frachtunternehmen und anderen Zwischenhändlen in der Lieferkette für Rüstungsgüter umfassen", sagte Mathias John, Rüstungs-Experte von Amnesty International in Deutschland.

Der heute veröffentlichte Amnesty-Bericht "Deadly Movements: Arms Transportation Controls in the Arms Trade Treaty" belegt, wie dürftig Transporte von Waffen und anderen Rüstungsgütern, die zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen können, kontrolliert werden. Davon profitieren unter anderem Firmen in den USA, China, Frankreich, Großbritannien und Deutschland. "Nachlässige Kontrollen und Lücken in den Gesetzen für Rüstungstransfers führen dazu, dass Waffen und Munition auf dem See- oder Luftweg problemlos in Länder mit problematischer Menschenrechtslage transportiert werden", sagte Amnesty-Experte John. "Auch in den deutschen Regelungen gibt es Schlupflöcher für todbringende Transporte."

Nach Recherchen von Amnesty transportierte ein Schiff einer deutschen Reederei Streumunition von Südkorea nach Pakistan - obwohl Deutschland das internationale Abkommen gegen Streumunition ratifiziert hat. Das Schiff der deutschen Reederei fuhr allerdings unter der Flagge von Antigua und Barbuda. "Hier klafft eine gefährliche Lücke in den deutschen Regelungen für Rüstungstransfers, denn diese gelten bislang nur für Schiffe unter deutscher Flagge", sagte John. "Die Bundesregierung muss diese Regelungen auch auf deutsche Schiffe unter anderer Flagge ausweiten und die Verschiffung von Rüstungsgütern konsequent kontrollieren."


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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 19. Juli 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2010