Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL


GRUNDSÄTZLICHES/340: Seit 40 Jahren aktiv für eine Welt ohne Todesstrafe


Amnesty International - 10. Oktober 2017

Seit 40 Jahren aktiv für eine Welt ohne Todesstrafe


Vor 40 Jahren gab es nur 16 Länder ohne Todesstrafe, zum heutigen 15. Internationalen Tag gegen die Todesstrafe sind es bereits 105 Länder. Amnesty wird sich weiterhin für eine Welt ohne Todesstrafe engagieren und kritisiert in diesem Jahr, dass vor allem ärmere Menschen unverhältnismäßig oft von der Todesstrafe betroffen sind.

Am 15. Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, dem 10. Oktober 2017, erklärt Amnesty International diejenigen Staaten der Welt, die noch an der Todesstrafe festhalten, für zunehmend isoliert. Vor 40 Jahren wurde auf einer von Amnesty International veranstalteten Konferenz die Deklaration von Stockholm verabschiedet: Es ist das erste internationale Manifest zur Abschaffung der Todesstrafe. Mit der Deklaration wurden 1977 alle Staaten aufgefordert, diese Art der Bestrafung vollständig abzuschaffen:

Wenn der Staat seine Macht dazu gebraucht, ein menschliches Leben zu beenden, dann bleiben wahrscheinlich auch andere Rechte nicht unangetastet. Der Staat kann kein Leben spenden, daher sollte er sich auch nicht anmaßen, ein Leben zu nehmen.
Deklaration von Stockholm, 1977

Damals hatten nur 16 Länder - acht auf dem amerikanischen Kontinent und acht in Europa - die Todesstrafe per Gesetz vollständig abgeschafft. Mittlerweile liegt diese Zahl bei 105 Ländern. Weitere 36 Staaten haben die Todesstrafe entweder bis auf außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen abgeschafft oder wenden sie de facto nicht mehr an, trotz gesetzlicher Möglichkeit.

Im Jahr 2016 vollstreckten nur 23 Länder Todesurteile. Die meisten Hinrichtungen gab es in einigen wenigen Staaten: China, Iran, Saudi- Arabien, Irak und Pakistan. Amnesty International appelliert an alle Länder, die Todesstrafe abzuschaffen oder bis zur vollständigen Abschaffung umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu verhängen. Armut und Todesstrafe

Dieses Jahr liegt der Schwerpunkt des Internationalen Tags gegen die Todesstrafe auf dem Zusammenhang von Todesstrafe und Armut. Studien zeigen, dass Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen unverhältnismäßig oft mit der Strafjustiz in Berührung kommen und diejenigen sind, die am häufigsten zum Tode verurteilt werden.

Zudem können diese sich oft keine guten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verteidigung gegen ihnen vorgeworfene Straftaten leisten. Ob und wie sich Menschen in dem Strafjustizsystem zurechtfinden, hängt oftmals von ihrem Alphabetisierungsgrad ab und wird auch dadurch beeinflusst, ob sie einflussreiche soziale Netzwerke haben und mobilisieren können oder nicht.

China: Todesstrafe als Staatsgeheimnis

Jüngste Recherchen von Amnesty International zur Todesstrafe in China deuten darauf hin, dass Todesurteile auch dort unverhältnismäßig oft gegen Menschen verhängt werden, die in Armut leben, einen geringen Bildungsstand haben und ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören. Ob dies tatsächlich der Fall ist, könnte nur die Offenlegung aller Hinrichtungen durch die chinesischen Behörden belegen, die die Todesstrafe aber als Staatsgeheimnis behandeln.

Saudi-Arabien: Ausländische Staatsangehörige überrepräsentiert

Laut Analysen von Amnesty International handelt es sich bei 48,5 Prozent der Personen, die zwischen Januar 1985 und Juni 2015 in Saudi-Arabien hingerichtet wurden, um ausländische Staatsangehörige. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei etwa 33 Prozent. Die meisten von ihnen sind Arbeitsmigrantinnen und -migranten, die kein Arabisch sprechen - die Sprache, in der sie im Gewahrsam verhört werden und in der die Gerichtsverhandlung abgehalten wird. Diese Personengruppe erhält oftmals keine angemessene Unterstützung durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher und die jeweiligen Botschaften und Konsulate werden nicht umgehend über die Festnahme oder gar die Hinrichtung der Angeklagten informiert. In einigen Fällen erfährt selbst die Familie nicht im Voraus von der anstehenden Hinrichtung und häufig wird den Angehörigen der Leichnam danach nicht zur Bestattung übergeben.

Malaysia: 32-Jährigen begnadigen

Am Welttag gegen die Todesstrafe macht Amnesty International sich für Hoo Yew Wah stark, der in Malaysia im Todestrakt sitzt. Er wurde 2005 festgenommen und anschließend wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt. Amnesty International fordert die malaysischen Behörden auf, das gegen Hoo Yew Wah verhängte Todesurteil in eine Haftstrafe umzuwandeln.

Hoo Yew Wah stammt aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und brach im Alter von elf Jahren die Schule ab, um in einem Straßenlokal als Koch zu arbeiten. Zum Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt. Es handelte sich um seine erste Straftat, und es war kein Gewaltverbrechen. Hoo Yew Wah hat beim Sultan des Bundesstaates Johor um eine Begnadigung gebeten.

Wenn man mir eine Chance gibt, würde ich gerne zeigen, dass ich mich geändert habe. Ich will mir einen anständigen Job suchen und mich für den Rest meines Lebens um meine Mutter kümmern.
Hoo Yew Wah 32 Jahre, sitzt in Malaysia im Todestrakt


Jetzt handeln!

Der Straftatbestand des Drogenschmuggels fällt nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen", auf die sich die Anwendung der Todesstrafe laut internationalen Menschenrechtsnormen beschränken muss. Hinzu kommt, dass die Verhängung eines Todesurteils im Fall von Hoo Yew Wah gemäß malaysischem Recht vorgeschrieben war, was ebenfalls gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt.

Das Urteil gegen Hoo Yew Wah basierte auf einer Aussage, die er bei seiner Festnahme ohne einen Rechtsbeistand auf Mandarin-Chinesisch machte und die später von der Polizei ins Malaiische übersetzt wurde. Hoo Yew Wah ist Malaysier ethnisch chinesischer Abstammung. Seinen Angaben zufolge wurde er am Tag nach seiner Festnahme auf der Bezirkspolizeidienststelle von Johore von der Polizei misshandelt und bedroht: Man brach ihm einen Finger und drohte seiner Freundin Prügel an, um ihn zu zwingen, die Aussage zu unterschreiben. Die Richterinnen und Richter ignorierten diese Vorwürfe im Gerichtsverfahren jedoch.

Unterstützerinnen und Unterstützer von Amnesty International setzen sich derzeit noch für weitere Menschen ein, denen die Verurteilung zum Tode oder die Hinrichtung droht; so zum Beispiel:

Die letzten verbliebenen 14 Menschen, die sich in Benin noch im Todestrakt befinden, ein Land, das die Todesstrafe abgeschafft hat. Und Ammar al Baluchi, der auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay ein Verfahren vor einer Militärkommission erhalten soll. Ihm droht die Todesstrafe und er wurde im Gewahrsam gefoltert.

Für ein Ende der Todesstrafe - seit 40 Jahren

Amnesty International fordert seit 40 Jahren ein Ende der Todesstrafe und unterstützt seit 1977 auf vielerlei Weise die diesbezüglichen weltweiten Bemühungen zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, so zum Beispiel durch:

  • Die Dokumentation von Todesurteilen und Hinrichtungen auf der ganzen Welt sowie die Veröffentlichung von jährlichen Statistiken
  • Die Unterstützung von zum Tode verurteilten Personen durch Aktionen, die manchmal - leider jedoch nicht immer - die Hinrichtung verhindern können
  • Den Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe auf nationaler Ebene, etwa zuletzt in der Mongolei
  • Die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Völkerrechts und internationaler Standards, um die Anwendung der Todesstrafe einzuschränken mit dem Ziel ihrer vollständigen Abschaffung zu stärken
  • Den Einsatz für die erfolgreiche Verabschiedung einer Resolution für ein Hinrichtungsmoratorium, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle zwei Jahre vorlegt. Im Jahr 2007 forderte die UN-Generalversammlung erstmals einen umfassenden Hinrichtungsstopp mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe
  • Die Unterstützung der weltweiten Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe, unter anderem durch die Mitgliedschaft und das Engagement in der internationalen Dachorganisation World Coalition Against the Death Penalty

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der oder des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.



Zahlen und Fakten zum Thema Todesstrafe:
www.amnesty.de/todesstrafe

Weitere Informationen und Hintergründe:
www.amnesty-todesstrafe.de

*

Quelle:
Mitteilung vom 10. Oktober 2017
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/seit-40-jahren-aktiv-fuer-eine-welt-ohne-todesstrafe
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang