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ASIEN/320: Pakistan - Todesurteil gegen Asia Bibi aufgehoben


Amnesty International - 31. Oktober 2018

Todesurteil gegen Asia Bibi aufgehoben


Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat das gegen Asia Bibi (auch unter dem Namen Aasia Bibi bekannt) wegen Gotteslästerung verhängte Todesurteil aufgehoben und sie von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Christin war 2010 wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tode verurteilt worden. Amnesty hatte sich für die eingesetzt.

"Diese Entscheidung ist ein Meilenstein und ein wichtiger Sieg für die religiöse Toleranz in Pakistan", sagte der stellvertretende Regionaldirektor von Amnesty International für Südasien, Omar Waraich. "Das Leben der fünffachen Mutter, Landarbeiterin und Christin Asia Bibi hängt seit fast acht Jahren in der Schwebe. Ohne stichhaltige Beweise war sie 2010 zum Tode verurteilt worden. Diejenigen, die sich für sie eingesetzt haben, wurden bedroht oder sogar getötet."

Hintergrund

Aasia Bibi ist eine in Armut lebende Landarbeiterin und Mutter von fünf Kindern. Sie kommt aus einem Dorf in der Nähe der Stadt Nankana Sahib in der pakistanischen Provinz Punjab.

Sie wurde im November 2010 von einem Gericht wegen Blasphemievorwürfen zum Tode verurteilt, die ein Jahr zuvor gegen sie erhoben worden waren. Noch im gleichen Monat besuchte sie der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer, im Gefängnis. Er bat sie, ein Gnadengesuch zu unterschreiben, das er an den pakistanischen Präsidenten weiterleitete. Wiederholt setzte sich der Gouverneur für ihre Freilassung ein.

Pakistans Blasphemiegesetze sind sehr weit gefasst und vage formuliert. Sie werden oft gegen religiöse Minderheiten oder in persönlichen Rachefeldzügen eingesetzt, auch dienen sie bewaffneten Milizen zur Rechtfertigung ihrer Gewaltexzesse. Für die Beschuldigten ist es schwierig, ihre Unschuld zu belegen, da für eine Verurteilung nach dem Blasphemiegesetz keine Beweise notwendig sind. Außerdem kommt es häufig vor, dass ein aufgebrachter und gewalttätiger Mob versucht, Polizeiangehörige, Zeuginnen und Zeugen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Rechtsbeistände oder Richterinnen und Richter einzuschüchtern - so auch im Prozess von Asia Bibi.

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Quelle:
Meldung vom 31. Oktober 2018
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/pakistan-todesurteil-gegen-asia-bibi-aufgehoben
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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