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AKTION/912: Urgent Action - USA (Louisiana) - Gnadengesuch abgelehnt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-012/2012-1, AI-Index: AMR 51/010/2012, Datum: 7.2. 2012

USA (Louisiana)
Gnadengesuch abgelehnt

Weitere Informationen zu UA-012/2012 (AMR 51/005/2012, 16. Januar 2012)


CHRISTI CHERAMIE, 33 Jahre

Christi Cheramie wurde im Alter von 16 Jahren zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung verurteilt. Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaates Louisiana hat jüngst ihr Gnadengesuch abgelehnt. Einen erneuten Antrag kann Christi Cheramie erst wieder in sieben Jahren einreichen.

Am 24. Januar befasste sich der Begnadigungsausschuss von Louisiana mit dem von Christi Cheramie am 30. November 2011 eingereichten Gnadengesuch und lehnte es ab. Da Christi Cheramie sich in der Hauptverhandlung schuldig bekannt hatte und somit keine Möglichkeit auf ein Berufungsverfahren hat, kann sie nun erst wieder in sieben Jahren einen erneuten Antrag auf Begnadigung stellen.

Christie Cheramie war im Juni 1994 im Alter von 16 Jahren zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatte sich noch vor Prozessbeginn des im Februar 1994 verübten Mordes mit bedingtem Vorsatz an Mildred Turnage, der Großtante ihres Verlobten, schuldig bekannt und sich damit die Möglichkeit genommen, auf direktem Weg Rechtsmittel gegen Schuldspruch und Strafmaß einzulegen. Später hatte Christi Cheramie erklärt, das Geständnis aus der Furcht heraus abgelegt zu haben, zum Tode verurteilt zu werden. Im Jahr 2001 versuchte sie, ihr Geständnis zurückzuziehen, und gab an, sich damals nicht über ihre Rechte und den Prozessverlauf im Klaren gewesen zu sein. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die heute 33-jährige Christi Cheramie hat bereits mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht. Ein Gefängniswärter beschreibt sie als eine "vorbildliche Gefangene, der man eine zweite Chance einräumen sollte". Christi Cheramie hat ihre Ausbildung abgeschlossen und erteilt nun selbst Unterricht. Von ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe hat sie 17 Jahre verbüßt. Gegen eine zur Tatzeit Minderjährige eine solche Strafe zu verhängen verstößt gegen das Völkerrecht und das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Das Urteil gegen Christi Cheramie wurde von einem Erwachsenengericht gesprochen, an welches ihr Fall übergeben wurde, ohne dass zuvor eine Anhörung durchgeführt worden wäre, um festzustellen, ob ihr Fall bei der Jugendstrafgerichtsbarkeit belassen werden sollte. Bei einer solchen Anhörung hätte der Richter die Minderjährigkeit von Christi Cheramie, ihre psychischen Probleme und ihre Bereitschaft zur Rehabilitation berücksichtigen müssen.

Amnesty International hat sowohl an den Begnadigungsausschuss von Louisiana als auch an Gouverneur Jindal appelliert, das Gnadengesuch von Christi Cheramie vor Gericht zu verhandeln und dafür zu sorgen, dass die gegen sie verhängte Strafe gemäß internationalen Standards umgewandelt wird. Darüber hinaus hat Amnesty International US-Präsident Barack Obama gebeten, mit dem US-Kongress auf die Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes hinzuarbeiten. Das Übereinkommen untersagt die Verhängung einer solchen Strafe gegen zur Tatzeit Minderjährige, ungeachtet der Schwere des Verbrechens. Die USA müssen das Übereinkommen ohne Vorbehalte oder Einschränkungen ratifizieren und das Verbot der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegen Minderjährige ausnahmslos respektieren. Dies gilt auch rückwirkend zugunsten bereits verurteilter Minderjähriger.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-012/2012-1, AI-Index: AMR 51/010/2012, Datum: 7.2. 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2012