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AKTION/752: Urgent Action - Sudan - Menschenrechtler erneut verhaftet


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-205/2011-1, AI-Index: AFR 54/027/2011, Datum: 26. August 2011 - gs

Sudan
Menschenrechtler erneut verhaftet


BUSHRA GAMAR HUSSEIN RAHMA, 47-jähriger Menschenrechtsverteidiger

Nachdem ein Richter die Freilassung von Bushra Gamar Hussein Rahma angeordnet hatte, wurde der Menschenrechtsverteidiger umgehend von MitarbeiterInnen des Staatssicherheitsdienstes NISS erneut festgenommen. Über seinen derzeitigen Haftort besteht Ungewissheit. Amnesty International befürchtet, dass Bushra Gamar Hussein Rahma gefoltert oder auf andere Weise misshandelt werden könnte.

Bushra Gamar Hussein Rahma wurde am 25. Juni 2011 in seiner Wohnung in Omdurman unweit der sudanesischen Hauptstadt Khartum festgenommen und anschließend an einem unbekannten Ort ohne Anklageerhebung in Haft gehalten. Die Behörden gestatteten ihm weder die Kontaktaufnahme zu seiner Familie noch zu einem Rechtsanwalt. Am 14. Juli verlegten die Behörden Bushra Gamar Hussein Rahma in das Kober-Gefängnis in der Hauptstadt Khartum, bevor schließlich am 14. Juli ein Richter seine Freilassung anordnete. Doch unmittelbar nach dem Richterspruch wurde der Menschenrechtsverteidiger erneut von NISS-MitarbeiterInnen festgenommen. Sein derzeitiger Haftort ist nicht bekannt. Bushra Gamar Hussein Rahma ist in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Bushra Gamar Hussein Rahma ist Röntgentechniker und gründete in Südkordofan die Menschenrechtsorganisation "Human Rights and Development Organization" (HUDO). Von 2005 bis 2006 war er Direktor der Hilfsorganisation "Sudan Social Development Organization" (SUDO) in Nyala in Darfur. Zwischen 2006 und 2008 war Bushra Gamar Hussein Rahma Direktor der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (Sudan People's Liberation Movement - SPLM). Seit 2008 ist er jedoch kein aktives Mitglied der SPLM mehr.

Die Festnahme des Menschenrechtsverteidigers scheint einen Zusammenhang mit dem anhaltenden Konflikt in Südkordofan aufzuweisen. Bushra Gamar Hussein Rahma wurde zwar in Omdurman festgenommen, stammt jedoch aus der in Südkordofan gelegenen Ortschaft Talodi. Er gehört der ethnischen Gruppe der Nuba an, die sich derzeit im Visier der sudanesischen Behörden befindet.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften und dem bewaffneten Flügel der SPLM, der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA), brachen am 5. Juni aus. Seitdem kommt es in Kadugli, der Hauptstadt des Bundesstaates Südkordofan, und vielen anderen Orten permanent zu Kampfhandlungen. Städte und Dörfer werden bombardiert oder unter Artilleriebeschuss genommen, und Häuser immer wieder durchsucht. Da das Leben für die Menschen in Südkordofan deshalb nicht mehr sicher ist, sind viele in andere Landesteile oder in die Nuba-Berge geflohen.

An den Straßen in Südkordofan sind zahlreiche Kontrollpunkte eingerichtet worden. Augenzeugenberichten zufolge wird dort anhand von Listen gegen vermeintliche SPLM-Mitglieder und Angehörige der ethnischen Gruppe der Nuba vorgegangen. Deshalb halten sich viele Nuba inzwischen versteckt.

Trotz der prekären Sicherheitslage haben verschiedene Regierungsstellen, darunter auch der Gouverneur von Südkordofan, Binnenvertriebene aufgefordert, in ihre Heimatorte zurückzukehren. Die sudanesische Regierung hindert zudem Hilfsorganisationen daran, sich frei im Land zu bewegen und ihre Arbeit effektiv auszuüben.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie hiermit, Bushra Gamar Hussein Rahma entweder einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen oder ihn umgehend freizulassen.

- Stellen Sie bitte sicher, dass der Menschenrechtler weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.

- Geben Sie unverzüglich den Haftort von Bushra Gamar Hussein Rahma bekannt und gewähren Sie ihm sofort Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand und, falls erforderlich, zu medizinischer Versorgung.

- Stellen Sie bitte sofort die Drangsalierung und Inhaftierung von Angehörigen der Nuba aufgrund ihrer Ethnie ein.


APPELLE AN

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad Al Bashir
Office of the President
People's Palace PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 249) 183 782 541

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 249) 183 764 168


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum,
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Oktober 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call on the authorities to either charge Bushra Gamar Hussein with a recognizable criminal offence or release him immediately.

- Urge the authorities to ensure that Bushra Gamar Hussein is protected from torture or other ill-treatment.

- Call on the authorities to reveal the whereabouts of Bushra Gamar Hussein and grant him immediate access to family, lawyer, and to any medical treatment he might require.

- Call on the authorities to immediately end the harassment and detention of Nubans on the basis of their ethnic identity.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-205/2011-1, AI-Index: AFR 54/027/2011, Datum: 26. August 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2011