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AKTION/508: Urgent Action - Sudan - Menschenrechtler freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-266/2010-1, AI-Index: AFR 54/004/2011, Datum: 27. Januar 2011 - gs

SUDAN
Menschenrechtler freigelassen
DR. MUDAWI IBRAHIM ADAM

Weitere Informationen zu UA 266/2010 (AFR 54/040/2010, 23. Dezember 2010)


Herr DR. MUDAWI IBRAHIM ADAM

Am 25. Januar 2011 wurde der Menschenrechtsverteidiger Dr. Mudawi Ibrahim Adam nach mehr als einem Monat Haft freigelassen. Auslöser für seine Festnahme war sein Einsatz für die Menschenrechte gewesen. Die gegen ihn erhobenen Anklagen sind nicht fallengelassen worden, so dass er mit erneuter Inhaftierung und weiteren Schikanen rechnen muss.

Dr. Mudawi Ibrahim Adam, ehemals Direktor der Hilfsorganisation Sudan Social Development Organization (SUDO), ist entschlossen, die gegen ihn erhobenen Anklagen anzufechten. Ein solches Vorgehen könnte neuerliche Schikanen oder sogar seine erneue Inhaftierung zur Folge haben.

Am 22. Dezember 2010 war Dr. Mudawi Ibrahim Adam des finanziellen Missmanagements schuldig gesprochen und zu einem Jahr Freiheitsentzug sowie einer Geldstrafe von 3000 sudanesischen Pfund (rund 950 Euro) verurteilt worden. Die Vorwürfe gegen ihn waren von der Regierungskommission für humanitäre Hilfe Humanitarian Aid Commission (HAC) vorgebracht worden, nachdem in den Jahren 2008 und 2009 mehrere Rechnungsprüfungen in der SUDO stattgefunden hatten. Die Prüfungen hatten jedoch keinerlei Anhaltspunkte für etwaige Gesetzesverstöße zutage gefördert. Im März 2009 fand aufgrund der gleichen Anklagepunkte ein weiteres Verfahren gegen den Menschenrechtsverteidiger statt, das mit seinem Freispruch mangels Beweisen endete. Gegen dieses Urteil legte die HAC Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht wies das erstinstanzliche Gericht an, den Fall erneut zu prüfen. Am 22. Dezember befand der Richter, der Mudawi Ibrahim Adam zuvor freigesprochen hatte, dieses Mal für schuldig, ohne dass neue Beweise in den Prozess eingebracht worden waren. Der Menschenrechtler wurde umgehend zunächst ins Kober-Gefängnis eingeliefert, von dort in die Haftanstalt von Soba gebracht und schließlich in die Vollzugseinrichtung von Gereif verlegt. Im Vorfeld seiner Freilassung vom 25. Januar wurde der Gefängnisverwaltung ein Dokument zugestellt, aus dem hervorging, dass das Berufungsgericht den Schuldspruch gegen Mudawi Ibrahim Adam bestätigt, der Häftling jedoch bereits einen ausreichenden Teil seiner Strafe abgesessen habe und deshalb unverzüglich freigelassen werden könne. Die Entscheidung des Berufungsgerichts war in Abwesenheit des Menschenrechtlers und seiner RechtsanwältInnen ergangen, so dass ihm das Recht auf Verteidigung verwehrt geblieben war. Noch ist Mudawi Ibrahim Adam keine Kopie des Gerichtsurteils zugestellt worden, er plant jedoch, bei der nächst höheren gerichtlichen Instanz Rechtsmittel einzulegen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Organisation SUDO setzt sich für Menschenrechte und soziale Entwicklung ein. Nach der Bekanntgabe des Haftbefehls gegen Präsident al-Bashir musste sie auf Anordnung der HAC ihre Tätigkeit einstellen. Seinerzeit hatte die Regierung gegen drei sudanesische Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen ein Verbot verhängt sowie 13 internationale humanitäre Organisationen des Landes verwiesen. Die Organisation SUDO legte Rechtsmittel gegen das verhängte Betätigungsverbot ein und war damit erfolgreich. Am 21. April 2010 befand ein Gericht, das Betätigungsverbot sei zu Unrecht ausgesprochen worden. Bis heute hat die Organisation ihre Arbeit jedoch noch nicht wieder aufgenommen.

Die Sicherheitskräfte im Sudan gehen nach wie vor gegen MenschenrechtsverteidigerInnen, zivilgesellschaftlich engagierte Personen, Medienschaffende und Angehörige der Opposition vor. Nach Bekanntwerden des Haftbefehls gegen Präsident al-Bashir sahen sich zahlreiche MenschenrechtlerInnen zum Verlassen des Landes gezwungen. Diejenigen, die blieben, wurden zum Schweigen gebracht und wegen ihres Engagements für die Menschenrechte strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2010 sind gegen vier JournalistInnen wegen ihrer angeblich regierungskritischen Berichterstattung Strafen verhängt worden. Mehrere Personen, unter ihnen AktivistInnen, Medienschaffende und ein Rechtsanwalt, befinden sich seit dem 30. Oktober wegen ihres beruflichen Engagements in Haft.

Die HAC schränkt Organisationen, die sich in Sudan und insbesondere in Darfur für die Menschenrechte und die humanitären Belange der Bevölkerung engagieren, in ihrer Arbeit ein. Sie hat mehrere Organisationen verboten und deren MitarbeiterInnen des Landes verwiesen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, unverzüglich sämtliche gegen Dr. Mudawi Ibrahim Adam erhobenen Anklagen zurückzunehmen.

- Ich bitte Sie sicherzustellen, dass MenschenrechtsverteidigerInnen, die ihre Tätigkeit in friedlicher Weise ausüben und ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gewaltfrei wahrnehmen, nicht länger verfolgt und inhaftiert werden.


APPELLE AN

PRÄSIDENT
HE President
Omar Hassan Ahmed Al Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 782 541

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 764 168


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN S. E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh Kurfürstendamm 151 10709 Berlin Fax: 030-8940 9693 E-Mail: poststelle@botschaftsudan.homepage.t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort.
Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the authorities to immediately drop all charges against Dr. Mudawi Ibrahim Adam;

- Caling on the authorities to immediately end the harassment and detention of human rights activists who are peacefully exercising their work and their rights to freedom of expression, association and assembly.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-266/2010-1, AI-Index: AFR 54/004/2011, Datum: 27. Januar 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2011