Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/491: Briefe gegen das Vergessen, Dezember 2010/Januar 2011


amnesty journal 01/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate Dezember 2010/Januar 2011

- Russische Föderation - Zelimkhan Murdalov
- Mexiko - Pater Alejandro Solalinde Guerra
- Senegal - Khady Bassène


Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: Info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50


*


RUSSISCHE FÖDERATION

Zelimkhan Murdalov

Zelimkhan Murdalov wurde seit dem 2. Januar 2001 nicht mehr gesehen. An diesem Tag nahmen Polizisten den damals 21-jährigen Studenten in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny fest und beschuldigten ihn des Drogenbesitzes. Die Familie wollte ihn auf der Polizeiwache besuchen, wurde aber nicht zu ihm gelassen. Die Polizei behauptete, sie habe ihn drei Tage später freigelassen. Im Oktober 2003 wurde der Polizist Sergej Lapin wegen Amtsmissbrauchs und schwerer Körperverletzung von Murdalov vor Gericht gestellt. In dem Prozess wurde bestätigt, dass der Student im Polizeigewahrsam gefoltert worden war. Berichten zufolge wurde er am nächsten Tag von Polizisten weggebracht. Im März 2005 verurteilte ein Gericht Sergej Lapin zu einer Haftstrafe von elf Jahren, die später im Berufungsverfahren um sechs Monate reduziert wurde. Im November 2005 wurden zwei weitere Personen identifiziert, die an der Folter und dem Verschwindenlassen von Zelimkhan Murdalov beteiligt waren: ein leitender Beamter und ein Polizist. Beide sind zur Fahndung ausgeschrieben, aber noch immer auf freiem Fuß. Zelimkhan Murdalovs Eltern versuchen unermüdlich herauszufinden, was mit ihrem Sohn geschehen ist und sind deswegen schikaniert und eingeschüchtert worden. Vor allem wegen ihrer Bemühungen konnte Sergej Lapin 2003 vor Gericht gestellt werden. Daraufhin mussten die Mutter und seine Schwester zu ihrer eigenen Sicherheit das Land verlassen. Für das Verschwindenlassen von Zelimkhan Murdalov ist bis heute niemand zur Verantwortung gezogen worden. Die letzten Menschen, die ihn lebend gesehen haben, waren Polizisten.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Staatspräsidenten der Russischen Förderation, in denen Sie fordern, das Ermittlungsverfahren bezüglich des Verschwindenlassens von Zelimkhan Murdalov wiederzueröffnen, sowie dafür zu sorgen, dass der leitende Beamte und der Polizist, die mit der Folter und dem Verschwindenlassen von Zelimkhan Murdalov in Verbindung stehen, festgenommen und in Übereinstimmung mit internationalen Standards für ein faires Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Staatspräsident der Russischen Föderation
Dmitry Anatolevich Medvedev
ul. Ilyinka, 23
103132 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax 007-49-59 10 21 34
(korrekte Anrede: Dear President Medvedev)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,70 Euro)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Russischen Föderation
S.E. Herrn Vladimir Grinin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Fax: 030-229 93 97
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
(korrekte Anrede: Exzellenz)


MEXIKO

Pater Alejandro Solalinde Guerra

Pater Solalinde koordiniert die katholische Anlaufstelle für Migranten "Pastoral de Movilidad Humana Pacifico Sur del Episcopado Mexicano". Zudem leitet er eine Unterkunft für Migranten in der Gemeinde Ixtepec im Bundesstaat Oaxaca, die eingerichtet wurde, um Migranten auf der Durchreise einen sicheren Schlafplatz zu bieten. Tausende Menschen aus Mittel- und Südamerika durchqueren jedes Jahr Mexiko, um in die USA zu gelangen. Viele von ihnen werden unterwegs von Banden entführt, geschlagen, vergewaltigt oder ermordet. In zahlreichen Fällen sind auch örtliche Behörden in diese Verbrechen verwickelt. Pater Solalinde möchte die Reise der Migranten sicherer machen und wird dafür aus fremdenfeindlichen Motiven von lokalen Banden und Angehörigen der Gemeindeverwaltung von Ixtepec immer wieder bedroht und schikaniert. Am 24. Juni 2008 brach eine Gruppe von 50 Ortsbewohnern, darunter der Bürgermeister und 14 Polizisten, in die von Pater Solalinde geführte Unterkunft ein und drohte damit, das Gebäude niederzubrennen, wenn es nicht innerhalb von 48 Stunden geschlossen würde. Lokale Medien veröffentlichen regelmäßig Berichte, in denen sie behaupten, in der Einrichtung von Pater Solalinde würden kriminelle Migranten untergebracht. Der Pater hat bereits mehrfach Morddrohungen erhalten, aber die lokalen Behörden haben wenig unternommen, um diese aufzuklären und ihn zu schützen.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den mexikanischen Innenminister, in denen Sie fordern, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Pater Solalinde und seinem Team zu gewährleisten, damit sie ihre Arbeit für die Rechte von Migranten in der Region ungehindert und ohne Angst vor Repressalien fortsetzen können. Fordern Sie außerdem die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Schutzprogramms für Menschenrechtsverteidiger in Mexiko.

Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Innenminister Lic. José Francisco Blake
Secretaria de Gobernación
Bucareli 99, 1er. piso,
Col. Juárez, Delegación Cuauhtémoc
México D.F., C.P.06600
MEXIKO
(korrekte Anrede: Dear President)
(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S.E. Herrn Francisco Nicolas González Diaz
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
E-Mail: mail@mexale.de
(korrekte Anrede: Exzellenz)


SENEGAL

Khady Bassène

Die 62-jährige Khady Bassène aus dem Senegal geriet in schwere finanzielle Not, nachdem ihr Mann Jean Diany im August 1999 von Sicherheitskräften festgenommen wurde und anschließend spurlos verschwand. Am 31. August 1999 erstattete sie Anzeige wegen der unrechtmäßigen Festnahme und Inhaftierung ihres Mannes.

Zwar nahmen die senegalesischen Behörden zunächst Ermittlungen auf, am 7. August 2000 wurde der Fall jedoch vom Gericht abgewiesen. Da man Khady Bassène nicht darüber informierte, konnte sie keine Rechtsmittel einlegen. Als sie versuchte, die Rente ihres Mannes zu beziehen, wurde ihr dies verweigert, da sie keinen offiziellen Totenschein für ihn vorlegen konnte. Im Jahr 2005 wurde ihr der Totenschein ihres Mannes ausgestellt, allerdings mit einem Todestag fünf Monate vor seiner Verhaftung. Informationen über die näheren Umstände seines Todes enthielt der Schein nicht.

Khady Bassène bezieht derzeit die niedrige Rente ihres Mannes und wohnt mietfrei im Haus eines entfernten Verwandten, der jedoch vor kurzem angekündigt hat, in das Haus zurückziehen zu wollen. Nun droht ihr die Obdachlosigkeit. Sie versucht weiterhin, die Wahrheit über das Schicksal ihres Mannes herauszufinden und eine finanzielle Wiedergutmachung von der Regierung zu erhalten, die ihr ermöglichen würde, in Würde und ohne Angst vor Vertreibung zu leben.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den senegalesischen Justizminister, in denen Sie fordern, dass die Ermittlungen zum Tod von Jean Diandy wieder aufgenommen und die mutmaßlichen Täter in Übereinstimmung mit internationalen Standards für ein faires Verfahren vor Gericht gestellt werden. Fordern sie außerdem, dass Khady Bassène eine finanzielle Entschädigung für das Verschwindenlassen ihres Mannes erhält und die Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen im Senegal beendet wird.

Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Monsieur Cheikh Tidjane Sy
Ministère de la Justice
Building administratif BP 4030
Dakar
SENEGAL
(korrekte Anrede: Son Excellence)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,70 Euro)

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Senegal
S.E. Herrn Henri Antoine Turpin
Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin
Fax: 030-8562 1921
(korrekte Anrede: Exzellenz)


*


Quelle:
amnesty journal, Dezember 2010/Januar 2011, S. 76-77
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2010