Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/468: Reaktionen und Erfolge, April/Mai 2010


amnesty journal 04/05/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Reaktionen und Erfolge

- Ausgewählte Ereignisse vom 12. Januar bis 8. März 2010
- Schweiz nimmt Guantánamo-Gefangene auf
- Mongolei will die Todesstrafe abschaffen
- EINSATZ MIT ERFOLG
- USA: Haftstrafe für Kriegsdienstverweigerer reduziert
- Kuwait: Journalist freigelassen
- China: Schriftsteller wieder in Freiheit
- Ukraine/Belarus: Aktivist wird nicht ausgeliefert
- Simbabwe: Zwangsräumungen verhindert
- Iran: Oppositionelle auf Kaution frei
- Saudi-Arabien: Todesurteile aufgehoben


Ausgewählte Ereignisse vom 12. Januar bis 8. März 2010

DÄNEMARK/FINNLAND
In Dänemark kann die Strafe für Vergewaltigung aufgehoben werden, wenn Täter und Opfer miteinander verheiratet sind. In Finnland setzt die Rechtsprechung voraus, dass es bei einer Vergewaltigung zum Geschlechtsverkehr kommt. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen werden nicht als solche geahndet. Auch in vielen anderen Ländern lassen Polizei und Justiz Opfer sexueller Gewalt im Stich. Dies belegen Berichte, die Amnesty International zum Weltfrauentag am 8. März veröffentlichte. "Regierungen in vielen Teilen der Welt müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass Gewalt an Frauen verhindert, untersucht und bestraft wird", forderte Monika Lüke, Generalsekretärin der deutschen Amnesty-Sektion.

ISRAEL
Jamal Juma' und Mohammed Othman sind wieder frei. Die beiden Palästinenser waren im September bzw. Dezember 2009 von der israelischen Armee ohne Anklage inhaftiert worden. Seit Jahren protestieren sie friedlich gegen die israelische Sperranlage im Westjordanland, die vielen Palästinensern den Weg zu ihren Feldern und Arbeitsplätzen sowie zu Schulen und Krankenhäusern versperrt. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte die Sperranlage 2004 als völkerrechtswidrig kritisiert. Amnesty habe die Freilassung der Aktivisten gefordert. "Ohne internationalen Druck wäre ich immer noch nicht frei", so Juma'.

UKRAINE
Nein zur Todesstrafe: Mit großer Mehrheit hat das Parlament in Kiew die Wiedereinführung der Todesstrafe abgelehnt. Lediglich 32 der 413 anwesenden Abgeordneten stimmten am 16. Februar 2010 für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Amnesty International begrüßte die Entscheidung. Die Initiative ging von der kommunistischen Partei aus. Sie hatte vorgeschlagen, für Verbrechen, die derzeit mit lebenslanger Haft geahndet werden, die Todesstrafe einzuführen. Erst im Frühjahr 2000 hatte der Gesetzgeber nach langem Widerstand die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft, nachdem das Verfassungsgericht sie für verfassungswidrig erklärt hatte.

ARGENTINIEN
Eine Richterin hat der Polizei von Buenos Aires den Gebrauch von sogenannten Tasern vorläufig untersagt. Erst müsse gründlich untersucht werden, unter welchen Bedingungen die Elektroschocker angemessen eingesetzt werden könnten. Die Polizei versicherte der argentinischen Amnesty-Sektion, sie habe mittlerweile entsprechende Richtlinien erlassen. Amnesty wird diese Aussage prüfen. Es kommt beim Einsatz von Tasern immer wieder zu Todesfällen.

SAMBIA
Der Staat im südlichen Afrika hat eine Gelegenheit versäumt, sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen. Am 3. Februar 2010 entschied die nationale Verfassungskonferenz, die Todesstrafe in dem Entwurf einer neuen Verfassung beizubehalten. Amnesty International bedauerte die Entscheidung. Die Kommission zur Überarbeitung der Verfassung ignorierte damit nationale Empfehlungen, die Todesstrafe zu streichen. Der Entscheidung ging eine kontroverse Debatte voraus.

MYANMAR
Die Militärjunta muss die Unterdrückung ethnischer Minderheiten im Vorfeld der für 2010 angesetzten Wahlen beenden, mahnte Amnesty International in einem Mitte Februar veröffentlichten Bericht. Menschenrechtsverteidiger, die den Minderheiten angehören, werden eingesperrt und in einigen Fällen gefoltert oder sogar umgebracht. Viele von ihnen zählen zu den mehr als 2.100 politischen Gefangenen, die oft unter grausamen Haftbedingungen leiden. Die Regierung sollte die Wahlen als Gelegenheit verstehen, die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern - und nicht als Ansporn, die Unterdrückung der Opposition zu verstärken", sagte Amnesty-Experte Benjamin Zawacki.


Schweiz nimmt Guantánamo-Gefangene auf

Die beiden uigurischen Brüder Bahtiyar und Arkin Mahnut können ein neues Leben in Sicherheit und Würde beginnen. Der Schweizer Bundesrat hat Anfang Februar beschlossen, die zwei von den USA zur Freilassung vorgesehenen Guantánamo-Gefangenen aufzunehmen. Amnesty International hatte sich für die Aufnahme eingesetzt und bedankte sich beim Gastkanton Jura für sein humanitäres Engagement. "Seit siebeneinhalb Jahren warten die Brüder jeden Tag darauf, ein Gastland zu finden", sagte Amnesty-Experte Lukas Labhardt. "Bei einer erzwungenen Rückkehr nach China würden ihnen erneut Gefängnis, Folter oder gar die Todesstrafe drohen." Die Schweizer Behörden haben die Akten der Brüder ausführlich geprüft und sind wie die USA zu dem Schluss gekommen, dass den beiden chinesischen Staatsbürgern nichts vorzuwerfen ist. Die uigurische Exilgemeinde in der Schweiz hat bereits Vorbereitungen getroffen, um bei einer raschen Integration mitzuhelfen. Anfang März befanden sich noch fast 190 Gefangene im US-Lager Guantánamo auf Kuba. Etwa hundert sind zur Freilassung vorgesehen. Davon können rund 40 nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, weil ihnen dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. In die USA können sie nicht entlassen werden, da dort ein Gesetz die Aufnahme verbietet. Daher bemüht sich die Obama-Regierung, andere Aufnahmeländer zu finden. In der EU haben bereits die Slowakei, Frankreich, Portugal, Irland, Belgien, Ungarn und Spanien Gefangene aufgenommen. Spanien hat außerdem die Aufnahme von weiteren Gefangenen zugesagt. Die deutsche Regierung hat bisher keine Zusagen gemacht. Amnesty fordert von der Bundesregierung, endlich einzelnen Gefangenen Zuflucht zu bieten und damit deren jahrelanges Leiden in ungesetztlicher Haft zu beenden.


Mongolei will die Todesstrafe abschaffen

Der mongolische Präsident Tsachiagiin Elbegdordsch hat Mitte Januar die Vollstreckung aller Todesurteile ausgesetzt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass sich die meisten Länder gegen die Todesstrafe entschieden hätten und die Mongolei ebenfalls diesen Weg gehen solle. Elbegdordsch schlug vor, alle Todesurteile in 30-jährige Haftstrafen umzuwandeln. Das Moratorium ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe. Bereits 2009 hatte der Präsident die Todesurteile von drei Gefangenen in Haftstrafen umgewandelt. In der Mongolei werden Exekutionen an einem geheimen Ort durchgeführt. Eine offizielle Statistik über die Anzahl der verhängten oder vollstreckten Todesurteile wird nicht veröffentlicht. Die Haftbedingungen der zum Tode Verurteilten sind schlecht. Ihre Angehörigen werden weder über den Vollstreckungstermin informiert, noch wird ihnen der Leichnam übergeben. "Durch die Aussetzung der Todesstrafe bekennt sich die mongolische Regierung zu den Menschenrechten", begrüßte Amnesty-Expertin Roseann Rife die Entscheidung des Präsidenten. Amnesty International fordert die anderen Länder in der Region auf, diesem Beispiel zu folgen.


EINSATZ MIT ERFOLG

Weltweit beteiligen sich viele tausend Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions" und "Briefen gegen das Vergessen" von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.


USA: Haftstrafe für Kriegsdienstverweigerer reduziert

Travis Bishop, Sergeant der US-Armee, sollte im Februar 2009 nach Afghanistan verlegt werden. Aus religiösen Gründen lehnte er den Einsatz jedoch ab. Ein Militärgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer einjährigen Haftstrafe. Amnesty International betrachtet den Kriegsdienstverweigerer als gewaltlosen politischen Gefangenen. Nach Bishops Verurteilung gingen beim Militärstützpunkt, auf dem er inhaftiert ist, Hunderte Appellbriefe ein, die seine Freilassung forderten. Im Januar 2010 beantragte sein Anwalt die Begnadigung und legte dem Gesuch 433 Briefe bei. Kurz darauf ordnete der Kommandant des Militärstützpunkts an, die Haftstrafe um drei Monate zu reduzieren.

Travis Bishop hat seinen Anwalt gebeten, Amnesty seinen Dank zu übermitteln: "Ich danke allen, die Briefe geschrieben und mich unterstützt haben! Das ist großartig und das erste Mal, dass ich so etwas erlebe." Auch sein Anwalt hat sich bei den Mitgliedern und Unterstützern von Amnesty "für all die Hilfe in diesem Fall" bedankt: "Die Briefe könnten genau die entscheidende Wirkung erzielt haben. Es ist sehr selten, dass eine Haftstrafe im Verhältnis zum Strafmaß so sehr reduziert wird."


Kuwait: Journalist freigelassen

Der kuwaitische Journalist Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem ist am 4. Dezember 2009, zwölf Tage nach seiner Festnahme, gegen Kaution freigelassen worden. Er hatte sich im Oktober 2009 in einem privaten Gespräch kritisch über Premierminister Sheikh Nasser Al Sabah geäußert und dabei unter anderem gesagt, dieser sei nicht in der Lage, das Land zu führen. Dabei soll der Journalist einige kontroverse Entscheidungen Al Sabahs angeführt und die vielen Neuwahlen kritisiert haben, die seit dessen Amtsantritt stattgefunden haben. Seine Festnahme ging vermutlich auf diese Kritik zurück, eine Anklage gegen ihn lag bis Ende Februar nicht vor. 'Abd al-Qader al-Jasem gründete das Online-Magazin "Mizan" und arbeitete früher als Journalist für die Zeitung "Alal al-Yawm". Im September 2009 musste er jedoch seine Arbeit für die Zeitung einstellen. Berichte deuten darauf hin, dass er von der Regierung unter Druck gesetzt worden war.


China: Schriftsteller wieder in Freiheit

Der Schriftsteller Zhao Shiying, besser bekannt unter dem Pseudonym Zhao Dagong, ist am 25. Januar freigelassen worden. Zwei Wochen zuvor war er in seiner Wohnung in der Stadt Shenzhen unweit von Hongkong festgenommen worden. Er ist Mitunterzeichner der Charta 08, die grundlegende Reformen und die Achtung der Menschenrechte in China fordert. Während seiner Gefangenschaft wurde Shiying in einer Pension festgehalten, wo man ihn wegen seiner Beteiligung an der Charta 08 verhörte. Etwa zehn Beamte wechselten sich ununterbrochen mit der Befragung ab. Er erhielt nur unregelmäßig Essen und Wasser und wurde am Schlafen gehindert.


Ukraine/Belarus: Aktivist wird nicht ausgeliefert

Zweieinhalb Jahre lang saß der belarussische Musiker und politische Aktivist Igor Koktisch in einem ukrainischen Untersuchungsgefängnis und wusste nicht, ob er in sein Heimatland ausgeliefert werden würde, wo ihm Folter und andere Misshandlungen drohten. Am 2. Februar ist er endlich aus dem Gefängnis entlassen worden. In einem kurzen Gespräch mit Amnesty, das am 4. Februar in seiner Wohnung stattfand, drückte er seine Dankbarkeit für die Unterstützung aus. Er sagte, er müsse sich noch an die wiedergewonnene Freiheit gewöhnen und sich erst einmal um seine Gesundheit kümmern.

Koktisch ist ein gesellschaftskritischer Musiker und Unterstützer der belarussischen Opposition. 2001 war er in Belarus aufgrund von fingierten Vorwürfen wegen Mordes angeklagt worden, konnte aber beweisen, dass er sich zur Tatzeit in einer anderen Stadt aufgehalten hatte. Nach dem Freispruch zog Koktisch mit seiner ukrainischen Frau in die Ukraine. Dort nahmen ihn die ukrainischen Behören 2007 fest, um ihn an Belarus auszuliefern. Am 10. Dezember 2009 untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies jedoch, da ihm Folter und andere Misshandlungen gedroht hätten. Außerdem bestünde für ihn die Gefahr, in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt zu werden. Der Gerichtshof verlangte, Koktisch umgehend freizulassen, weil es keine rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung gegeben habe. Darüberhinaus bezeichneten die Richter die Bedingungen in der Auslieferungshaft als unmenschlich und erniedrigend. Mittlerweile hat Koktisch in der Ukraine Asyl beantragt. Amnesty wird die weitere Entwicklung beobachten und prüfen, ob die vom Gerichtshof geforderten Schadensersatzzahlungen geleistet werden.


Simbabwe: Zwangsräumungen verhindert

Tausenden Menschen in der Hauptstadt Harare droht keine rechtswidrige Zwangsräumung mehr. Entsprechende Anordnungen haben die Behörden zurückgenommen.

Im Juli 2009 hatte der stellvertretende Bürgermeister von Harare erklärt, die Stadt erwäge die Zwangsräumung "illegal errichteter Häuser und Marktstände, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen". Rund 200 Bewohnerinnen und Bewohner einer informellen Siedlung im Vorort Gunhill sowie Tausende Straßenhändlerinnen und -händler mussten damit rechnen, ohne angehört zu werden, ohne rechtsstaatliches Verfahren und ohne eine angemessene Vorwarnung ihr Zuhause und ihre Erwerbsmöglichkeiten zu verlieren. Die meisten von ihnen hatten dies 2005 als Betroffene der Operation "Murambatsvina" schon einmal erlebt. Damals verloren rund 700.000 Menschen ihr Zuhause und ihre Einkommensquelle.

Nachdem Amnesty International als Reaktion auf die Ankündigung vom Juli 2009 eine "Urgent Action" gestartet hatte, kam es zu einem Treffen des Bürgermeisters von Harare mit Delegierten der Menschenrechtsorganisation und Vertretern der Betroffenen. Am 30. Dezember 2009 richtete der Bürgermeister ein Schreiben an Amnesty, in dem er bestätigte, von Mitgliedern und Unterstützern der Organisation Petitionen und Briefe erhalten zu haben. Er schrieb: "In Anbetracht der von Ihren Mitgliedern und einigen anderen Personen geäußerten Bedenken wird das Vorhaben mit dem Ziel der Schaffung weiterer Marktstände überprüft. Was die informellen Siedlungen betrifft, werden wir keine Mühen scheuen, den von der Räumung betroffenen Menschen Ersatzunterkünfte anbieten zu können. Unser Bestreben ist es, die Angelegenheit so menschlich wie nur irgend möglich beizulegen."


Iran: Oppositionelle auf Kaution frei

Der 61-jährige Ayatollah Mohammad Taghi Khalaji ist am 1. Februar nach fast drei Wochen Haft im Teheraner Evin-Gefängnis gegen Kaution freigelassen worden. Möglicherweise steht ihm aber noch ein Gerichtsverfahren bevor. Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Juni 2009 hatte er in mehreren Reden die iranischen Behörden und deren gewaltsames Vorgehen gegen friedlich Demonstrierende kritisiert. Seinen Pass hat er bisher nicht zurückerhalten. Er durfte erst nach Qom im Norden des Iran zurückkehren, nachdem er den Behörden die Besitzurkunde seines Hauses als Sicherheit übergeben hatte. Auch der 28-jährige Student Payam Jahangiry musste die Besitzurkunden zweier Wohnungen bzw. Häuser von Verwandten an die Justiz aushändigen. Er wurde am 17. Januar nach sechs Wochen Haft ohne Anklageerhebung in der Stadt Shiraz gegen Kaution freigelassen. Der Anhänger der oppositionellen "Grünen Bewegung" war im Vorfeld der landesweiten Studentenproteste gegen die Regierung vom 7. Dezember 2009 festgenommen worden. Während der Haft hatte Jahangiry keinen Zugang zu einem Anwalt.


Saudi-Arabien: Todesurteile aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens hat die Todesurteile gegen den 24-jährigen Kanadier Mohamed Kohail und den 23-jährigen Jordanier Mehanna Sa'd aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet. Wenn sie für schuldig befunden werden, droht ihnen aber erneut die Todesstrafe. Dies gilt auch für Kohails 18-jährigen Bruder Sultan, der gegen Kaution freikam.

Mohamed Kohail und Mehanna Sa'd wurden im März 2008 wegen Mordes an einem syrischen Jungen verurteilt. Der Prozess entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Nach ihrer Festnahme hatten die Angeklagten fast sechs Wochen lang keinen Kontakt zur Außenwelt. Sie wurden geschlagen, um von ihnen ein Geständnis zu erzwingen. Ihr Anwalt war nur zu einem oder zwei Verhandlungstagen zugelassen und durfte die Beweise, die gegen seine Mandanten vorgebracht wurden, nicht anfechten.


*


Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2010, S. 6-9
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2010