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AKTION/431: Reaktionen und Erfolge, Mai 2008


amnesty journal 1/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Reaktionen und Erfolge

- Berlin - Todesstrafe rückläufig
- Iran, Äthiopien - Aus der Haft entlassen
- Usbekistan - Menschenrechtler frei
- Wien - Amnesty-Österreich gewinnt gegen Waffenkonzern
- Teheran - Gewerkschafter frei


TODESSSTRAFE RÜCKLÄUFIG

Berlin - Auch 2007 hat sich der weltweite Trend gegen die Todesstrafe bestätigt: "Das Gros der Hinrichtungen geht auf das Konto einer Handvoll Staaten, und China 'gewinnt' diese makabre Disziplin auch im Jahr vor den Olympischen Spielen. Zugleich ist die Todesstrafe unweigerlich auf dem Rückzug", sagte Oliver Hendrich von Amnesty International zur Veröffentlichung der Amnesty-Todesstrafenstatistik für 2007. Im vergangenen Jahr schafften Albanien, die Cook-Inseln und Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche Straftaten. Inzwischen haben mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31 Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten. Amnesty fordert alle Staaten, die noch hinrichten, auf, sich der Resolution der UNO-Generalversammlung vom Dezember 2007 anzuschließen. Diese fordert einen sofortigen Hinrichtungsstopp als ersten wichtigen Schritt zur weltweiten Abschaffung dieser Strafe. Weitere Infos: www.amnesty.de


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AUS DER HAFT ENTLASSEN

Iran - Der aserische Aktivist für kulturelle und linguistische Rechte, Jelil Qanilu, wurde Ende Februar 2008 nach Zahlung einer Kaution freigelassen. Jelil Qanilu war im Februar und Mai 2007 zweimal im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an friedlichen Demonstrationen festgenommen worden. Laut Berichten soll er im Gefängnis mit Schlafentzug und 24-Stunden-Verhören gefoltert worden sein und verbrachte eigenen Angaben zufolge sechs Monate in Einzelhaft. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.

Iran - Mokarrameh Ebrahimi ist gemeinsam mit ihrem jüngsten Sohn Ali am 17. März nach elf Jahren Haft entlassen worden. Angeklagt wegen Ehebruchs und zum Tod durch Steinigung verurteilt, wurde ihre Freilassung nun von der Begnadigungskommission angeordnet. Nachdem die iranische Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigung ("Stop Stoning Forever") die geplante Steinigung von Frau Ebrahimi publik gemacht hatte, führten nationaler und internationaler Druck zur Verhinderung des Tods durch Steinigung. Auch Amnesty International setzte sich für Mokarrameh Ibrahimi ein.

Äthiopien - Die Menschenrechtsaktivisten Daniel Bekele und Netsanet Demissie sind Ende März begnadigt und freigelassen worden. Beide unterzeichneten einen Brief, in dem sie zugaben, während der Wahlen im Jahr 2005 "Fehler gemacht" zu haben. Noch ist unklar, ob die Begnadigung an Bedingungen gebunden ist. Die beiden Menschenrechtsaktivisten waren während der politischen Unruhen infolge der Wahlen im Mai 2005 verhaftet worden. Demonstrationen gegen den mutmaßlichen Wahlbetrug wurden gewaltsam aufgelöst und 187 Menschen durch Sicherheitskräfte getötet.


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MENSCHENRECHTLER FREI

Usbekistan - Der Menschenrechtler Saidschachon Sainabitdinow ist aus der Haft entlassen worden, nachdem er begnadigt worden war. Als Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation "Apelliatsia" (Appell) hatte Sainabitdinow Mitte Mai 2005 Proteste in der Stadt Andischan beobachtet. Damals schossen Regierungstruppen wahllos auf eine Menschenmenge. Sie töteten und verwundeten dabei Hunderte von Personen. Nach Regierungsangaben wurden 170 Personen getötet, "Apelliatsia" und weiteren inoffiziellen Quellen zufolge sollen es mindestens 500 Menschen gewesen sein. Nach einem Geheimprozess im Januar 2006 war Sainabitdinow zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Internationaler Druck hat nun dazu beigetragen, dass der Menschenrechtler neben weiteren Aktivisten freigekommen ist. Mindestens ein Dutzend Menschenrechtsverteidiger verbüßen jedoch weiterhin langjährige Haftstrafen, nachdem sie in grob unfairen Verfahren verurteilt worden waren.


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AMNESTY-ÖSTERREICH GEWINNT GEGEN WAFFENKONZERN

Wien - Es ist ein Erfolg auf ganzer Linie: Die Klage des österreichischen Waffenproduzenten Glock gegen Amnesty-Österreich ist auch in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Der Hintergrund: Ein Journalist hatte eine Glock-Waffe im sudanesischen Darfur gefunden - einem Gebiet, für das ein Waffenembargo gilt. Er informierte Amnesty-Österreich über den Fund, woraufhin die Organisation eine Presseerklärung veröffentlichte. Darin forderte sie die Firma auf, Herkunft und Handelsweg der Waffe aufzuklären. Firmengründer Gaston Glock wertete dies als Vorwurf, seine Firma sei in rechtswidrige Waffenhandel verwickelt, fühlte sich in seiner "Ehre" verletzt - und klagte. Der Tatbestand der "üblen Nachrede" wurde jedoch nicht erfüllt und die Klage im Mai 2007 abgewiesen. Der Waffenkonzern ging in Berufung - und erlitt wieder eine Niederlage.


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GEWERKSCHAFTER FREI

Teheran - Der unabhängige Gewerkschafter Mahmoud Salehi ist nach einem Jahr Haft wieder frei. Salehi gehört zu den Gründern einer unabhängigen Bäckergewerkschaft. Er war zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er für den 1. Mai 2004 einen Protestmarsch unabhängiger Gewerkschafter organisiert hatte. Während seiner Zeit in Haft verschlechterte sich sein Gesundheitszustand drastisch. Internationale Organisationen, darunter Amnesty, setzten sich für seine Freilassung sowie anderer iranischer Gewerkschafter wie Mansour Osanloo ein.


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Quelle:
amnesty journal, Mai 2008, S. 4-5
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2008