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AKTION/421: Reaktionen und Erfolge, Februar 2008


amnesty journal 2/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Reaktionen und Erfolge

- Saudi-Arabien - "Mädchen aus Al-Qatif" begnadigt
- Bangladesch - ai-Internetseite auf bengalisch
- Sudan, Tschad, Mexiko - Aus der Haft entlassen
- Iran - Sina Paymard vor Hinrichtung gerettet
- Taschkent - Usbekistan schafft Todesstrafe ab
- Berlin - Weltweite Guantánamo-Aktionen


"Mädchen aus Al-Qatif" begnadigt

Saudi-Arabien - Der saudische König Abdullah hat im Januar das 20-jährige "Mädchen aus al-Qatif" und ihren Begleiter begnadigt. Die beiden waren 2006 nach den Schariah-Gesetzen zu Prügel- und Haftstrafen verurteilt worden, weil sie sich "mit einer Person des anderen Geschlechts" getroffen hatten. Dabei spielte es keine Rolle, dass bewaffnete Männer die beiden entführt und die Frau mehrfach vergewaltigt hatten. Zwar wurden die Entführer ebenfalls verurteilt, doch ein Jahr später erhöhte ein Gericht die Strafen für die Täter ebenso wie für die Opfer. Das "Mädchen aus al-Qatif" wurde zu sechs Monaten Gefängnis und 200 Peitschenhieben - statt ursprünglich 90 - verurteilt. In Saudi-Arabien löste das Urteil Empörung aus. Es entstand eine öffentliche Diskussion über die Defizite im Justizsystem, das Frauen systematisch benachteiligt. Die Prügelstrafe wird bei einer Reihe von Tatbeständen angewandt und in Intervallen von zwei bis vier Wochen vollstreckt.


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ai-Internetseite auf bengalisch

Bangladesch - Informationen über amnesty international sind seit Januar auch auf Bengalisch abrufbar. Eine neue Internetseite (www.amnesty.org/bangla) von ai-Bangladesch ermöglicht es den Nutzern des World Wide Web, sich in ihrer Muttersprache über Menschenrechtsverletzungen weltweit und die Arbeit von ai zu informieren. Die Internetseite ist pünktlich zur Mission der internationalen ai-Generalsekretärin Irene Khan fertig geworden. Khan sowie weitere Delegierte von ai trafen sich mit Journalisten, Bloggern und Menschenrechtsverteidigern und sprachen mit ihnen über die Situation der Presse- und Meinungsfreiheit im Land. Weitere Informationen zur ai-Mission in Bangladesch unter: www.amnesty.org


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Aus der Haft entlassen

Sudan - Alle 30 Männer, die seit Juli 2007 wegen angeblichen Verbindungen zu den Sabotageakten gegen die Regierung festgehalten wurden, sind am 31. Dezember 2007 begnadigt worden. Die Haft der Festgenommen hat ai in einer Reihe von Eilaktionen thematisiert. Die Gefangenen wurden gefoltert, vielen die medizinische Versorgung verweigert. Die Freigelassenen dankten ai für die Unterstützung.

Tschad - Nadjikomo Benoudjita ist am 17. Dezember 2007 dem Generalstaatsanwalt vorgeführt worden. Man hatte ihm vorgeworfen, durch einen Artikel, der in der Zeitung "Notre temps" erschienen war, Stammesunruhen zu schüren. Benoudjita ist zwar jetzt wieder in Freiheit, muss aber 2008 erneut vor Gericht erscheinen. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Schritte seitens der Teilnehmer am Eilaktionsnetz sind nicht erforderlich.

Mexiko - Manuel Olivares Hernández, Leiter des Menschenrechtszentrums "José Maria Morelos y Pavón" und weitere 15 Mitglieder des Bürgerkomitees "Consejo Ciudadano de Chilapa" sind am 9. November 2007 gegen Kaution freigelassen worden. Man hatte sie der Behinderung öffentlicher Verkehrswege, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Unruhestiftung beschuldigt. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.


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Sina Paymard vor Hinrichtung gerettet

Iran - Der 18-jährige Musiker Sina Paymard ist am 24. Dezember 2007 nach einer "Blutgeldzahlung" von umgerechnet 110.000 Euro aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Familie des Mordopfers hatte das Geld verlangt, um Paymards Begnadigung zu befürworten. Mithilfe von Spenden konnte seine Familie das "Blutgeld" bereits im Juli 2007 zahlen. Paymard blieb jedoch weiterhin inhaftiert, weil das Strafgericht noch über die Dauer der zu verbüßenden Haft entscheiden musste. Da Paymard bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht hatte, entschied das Gericht schließlich, ihn freizulassen. Der junge Mann war zum Tode verurteilt worden, weil er im Jahr 2004 einen Drogenhändler im Streit getötet hatte. Zwei Wochen nach seinem 18. Geburtstag sollte er hingerichtet werden. Als er schon die Schlinge um den Hals trug, durfte er seinen letzten Wunsch äußern. Paymard bat darum, auf einer Flöte spielen zu dürfen. Es heißt, dass die Hinterbliebenen des Mordopfers von dem Flötenspiel so gerührt waren, dass sie einwilligten, die Vollstreckung des Urteils vorerst auszusetzen und sich mit Paymards Familie über die Höhe des "Blutgelds" zu einigen.


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Usbekistan schafft Todesstrafe ab

Taschkent - Die Regierung in Usbekistan hat zum 1. Januar 2008 die Todesstrafe abgeschafft. Als Höchststrafen werden künftig lebenslange Haft oder Langzeitstrafen verhängt. Damit setzt sich der Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe fort. Usbekistan ist das 135. Land der Welt, das die Todesstrafe gesetzlich und in der Praxis abgeschafft hat. ai fordert Usbekistan nun auf, die Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, wieder aufzunehmen. Diese Verfahren waren häufig unfair, denn in den Prozessen wurden unter Folter erwirkte Geständnisse verwendet. Usbekistan muss die Angehörigen der bereits hingerichteten Menschen endlich über den Zeitpunkt der Hinrichtung und den Ort des Grabes informieren. ai fordert die übrigen Länder der ehemaligen Sowjetunion, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten, auf, diese ebenfalls vollständig abzuschaffen. Weißrussland ist das einzige Land in Europa, das noch hinrichtet, die letzte gemeldete Hinrichtung fand im Dezember 2007 statt. Weitere Infos unter: www.amnesty.de


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Weltweite Guantánamo-Aktionen

Berlin - Am 11. Januar, dem 6. Jahrestag von Guantánamo, haben tausende ai-Aktivisten weltweit gegen das Gefangenenlager auf Kuba protestiert.

Sie organisierten Aktionen, Mahnwachen und informierten über das US-Lager, in dem bis heute rund 300 Menschen ohne Anklage oder faires Gerichtsverfahren festgehalten werden.
Weitere Infos unter: www.amnesty.org


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Quelle:
amnesty journal, Februar 2008, S. 4
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2008